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Gewaltschutz als kommunale Aufgabe? Eine Betrachtung der Umsetzungspflichten aus der Istanbul-Konvention im föderalen System

  • Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik zum effektiven und nachhaltigen Schutz von Frauen vor Gewalt und Bedrohung. Im föderalen System sind dabei alle staat-lichen Ebenen adressiert. Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben hat der Bund nur eingeschränkte Regelungsmöglichkeiten. Gewaltschutz, insbesondere die Schaffung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Infrastruktur an Frauenhäusern, lässt sich dem örtlichen Wirkungskreis zuordnen. Damit die Kommunen diese Aufgabe verbindlich und nachhaltig wahrnehmen, muss sie als Pflichtaufgabe ausgestaltet werden. Dies liegt in der Verantwortung der Länder.

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Metadaten
Author:Constanze Janda
ISSN:0029-859X
Parent Title (German):Die öffentliche Verwaltung: DÖV
Volume:76
Publisher:Kohlhammer
Place of publication:Stuttgart
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2023
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Release Date:2023/02/13
Issue:1
Page Number:11
First Page:1
Last Page:11
Documents ordered by chairs:Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda)
Access Rights:Frei zugänglich
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt