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Steuerfinanzierte Sozialleistungen für Unionsbürger: Wer prüft das Aufenthaltsrecht?

  • Neu eingereiste Arbeitsuchende und Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht sind vom Bezug existenzsichernder Leistungen und von Familienleistungen weitgehend ausgeschlossen. Die Vereinbarkeit der Leistungsausschlüsse mit dem Unionsrecht wie auch mit dem Verfassungs-recht ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Die Frage soll an dieser Stelle nicht erneut diskutiert werden, sondern der Beitrag geht der Frage nach, wer zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts berufen ist. Müssen die Sozialleistungsträger dies inzident als Leistungsvoraussetzung prüfen oder bedarf es wegen der Freizügigkeitsvermutung einer Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörden? Um dies zu klären, wird zunächst der Zusammenhang zwischen Aufenthaltsrecht und Sozialleistungs-berechtigung aufgezeigt. Sodann werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Leistungsausschlüsse im SGB II, SGB XII, BKGG, BEEG und UnterhVG verdeutlicht und mögliche Quellen des Aufenthaltsrechts aufgezeigt, um anschließend mit dem klassischen juristischen Methodenkanon die Reichweite der Prüfungsbefugnis der Sozialleistungsträger zu determinieren. Dabei wird auch ein Blick auf die Implikationen der Inzidentprüfung für die Verwaltung geworfen.

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Metadaten
Author:Constanze Janda
DOI:https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.10.04
ISSN:1611-1958
Parent Title (German):Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR
Volume:21
Publisher:Erich Schmidt
Place of publication:Berlin
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2022
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Release Date:2022/10/31
Issue:10
First Page:407
Last Page:414
Documents ordered by chairs:Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda)
Access Rights:Frei zugänglich
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt