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Umsetzung des EU-Rechts durch den nationalen Gesetzgeber, Anwendung des EU-Rechts durch deutsche Behörden und Gerichte - auch eine Frage der juristischen Methodenlehre

  • - Gefahr, dass „Rechtsarbeit“ vorzeitig abgebrochen wird, da die „einzig richtige Entscheidung“ nach deutschen Methoden bzw. Anwendungsroutinen schon gefunden scheint - Gefahr, dass unionsrechtliche Verpflichtungen unter- oder überschätzt werden - Gefahr der Sinnentleerung unionsrechtlicher Vorgaben durch „buchstabengetreue Verwirklichung“ – mit erheblichen Folgen auf allen drei Stufen des Verwirklichungsprozesses - Notwendigkeit, die mit einer unionsrechtlichen Regelung verfolgten Ziele schon bei der Umsetzung auf der ersten Stufe richtig zu erfassen - Notwendigkeit, die mit einer unionsrechtlichen Regelung verfolgten Ziele so konsequent zu verwirklichen, wie „selbstbestimmtes“ Politikziel verwirklicht würde … auch wenn dieses Politikziel nicht geteilt oder nicht für dringlich angesehen wird und man mit guter Verwirklichung des Unionsrechts i.d.R. keine Wahlen gewinnen kann - Streben nach „Minimalverwirklichung“ des Unionsrechts im nationalen Recht durch „1:1 Umsetzung“ geht fast immer schief

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Metadaten
Author:Ulrich Stelkens
Document Type:Public lecture
Language:German
Year of Completion:2019
Date of first Publication:2019/03/13
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Contributing Corporation:Darmstädter Juristische Gesellschaft e.V.
Release Date:2019/07/01
Tag:EU-Recht; Methodenlehre
GND Keyword:Umsetzung EU-Recht
Page Number:28
Country:Deutschland
Documents ordered by chairs:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens)
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Eingeladene Vorträge (wiss. Konferenzen)
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt