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"Das Gericht hat entschieden"

  • Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müsse auch dann ins EU-Parlament einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterstützt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-Hürde beschließen. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterstützer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.

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Metadaten
Author:Hans Herbert von Arnim
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-9942
ISSN:0038-7452
Parent Title (German):Der Spiegel
Subtitle (German):Appell wider die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl
Document Type:Contribution to a Periodical
Language:German
Year of Completion:2013
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Release Date:2016/08/09
GND Keyword:Europawahl; Fünfprozentklausel
Issue:23
First Page:15
Documents ordered by discipline (DDC classification):300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of former chairs:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim)
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt