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Armutsbekämpfung im Recht: Welche systematische Verankerung gibt es und welche Änderungsvorschläge bieten sich an?

  • Die Frage, ob Armut als soziales Phänomen im Recht oder durch Recht bekämpft werden kann, scheint auf den ersten Blick schwer zu beantworten. Weder lässt sich normativ vor-geben, dass Menschen die häufigsten Armutsrisiken – prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Trennung und Scheidung, Auftreten einer Behinderung, Migration – vermeiden, noch lässt sich ein Leben in Armut verbieten. Versuche einer Kriminalisierung der Erscheinungsbilder von Armut – in Ungarn wird beispielsweise seit Oktober 2018 das Leben auf der Straße straf-rechtlich sanktioniert – ändern nichts an den Ursachen, sondern zielen allenfalls darauf ab, Armut unsichtbar zu machen. Eine wirksame Herangehensweise kann nur darin liegen, Armutsfallen im Recht zu identifizieren und nachhaltig zu vermeiden. Gefragt ist daher ein erhöhtes Bewusstsein des Gesetzgebers für die sozioökonomischen Auswirkungen der Rechtsetzung – nicht zuletzt im Sozialrecht selbst.

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Metadaten
Author:Constanze Janda
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-43078
ISSN:0012-0618
Parent Title (German):Deutsche Rentenversicherung: DRV
Volume:73
Publisher:Dt. Rentenversicherung Bund, Geschäftsbereich Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Place of publication:Berlin
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2018
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Contributing Corporation:Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Release Date:2019/10/28
Issue:4
First Page:386
Last Page:398
Documents ordered by chairs:Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda)
Access Rights:Zugriffsbeschränkt
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt