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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz – TierWKG) (Stand: 07.06.2018)

  • Das Tierwohlkennzeichengesetz (TierWKG) sieht eine freiwillige Kennzeichnung von Produkten tierischen Ursprungs vor. Es können Lebensmittel, bei deren Erzeugung höhere Tierschutzstandards eingehalten wurden als es das gesetzliche Mindestmaß vorschreibt, mit einem speziellen Siegel ausgezeichnet werden. Hierbei werden verbindliche Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren gestellt und in mehreren Abstufungen ausgezeichnet, vgl. §§ 1 und 7 TierWKG. Kontrollstellen haben zur Aufgabe, Landwirtschaftsbetriebe, die das Siegel nutzen, regelmäßig zu überprüfen, vgl. §§ 3-5 TierWKG. Wird die Kennzeichnung verwendet, die Vorschriften des TierWKG jedoch nicht eingehalten, stellt § 9 TierWKG dies unter Strafe. Die genaue Ausgestaltung der Kriterien zur Verwendung des Siegels werden in einer Rechtsverordnung geregelt, vgl. § 7 TierWKG.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-36408
URL:https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/tierwohlkennzeichengesetz/
Subtitle (German):Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Document Type:Jugend-Check
Language:German
Date of Publication (online):2018/08/06
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Kompetenzzentrum Jugend-Check
Release Date:2018/08/06
Tag:Gesundheit; Umwelt
Online-Document?:Ja
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt