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Unbewusstes "Gold Plating" bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch extensive Auslegung des § 42a VwVfG? Vom Rechtsvergleich als Instrument zur Bestimmung des Ziels einer Richtlinie

  • Um EU-Richtlinien, die die Mitgliedstaaten zur Änderung ihres Rechts verpflichten, richtig umzusetzen und das nationale Umsetzungsgesetz richtig auszulegen, ist es unerlässlich, das Ziel jeder einzelnen Richtlinienbestimmung konkret zu bestimmen. Insoweit kann es für den nationalen Rechtsanwender hilfreich sein, auch zu berücksichtigen, welche Auswirkungen die Umsetzung der jeweiligen Richtlinien-Bestimmung auf die Rechtsordnung anderer Mitgliedstaaten hat. Durch einen solchen Rechtsvergleich kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Richtlinie auch Umsetzungsbedarf in der eigenen Rechtsordnung schafft. Der Beitrag stellt diesen Ansatz vor. Er zeigt am Beispiel des zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in das VwVfG eingeführten § VWVFG § 42 a VwVfG, dass er helfen kann, ungewollte überschießende Richtlinienumsetzungen – auch in Form nicht gebotener „richtlinienkonformer Auslegungen“ – zu vermeiden.

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Metadaten
Author:Ulrich Stelkens, Melanie Payrhuber
ISSN:0721-880X
Parent Title (German):Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Volume:37
Publisher:Beck
Place of publication:München
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2018/02/27
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Release Date:2018/02/27
Issue:4
Page Number:5
First Page:195
Last Page:199
Documents ordered by chairs:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens)
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Sonstige Schriften
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt