Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann
- Bundespräsident Christian Wulff erhielte im Falle seines Rücktritts – entgegen verbreiteter Meinung – keinen „Ehrensold“, es sei denn, die Bundesregierung würde dem Gesetz Gewalt antun. Als Steuerzahler können wir also aufatmen. Ein lebenslanger Ehrensold in Höhe des vollen Gehalts nach 1 1/2jähriger Amtszeit eines 52jährigen Bundespräsidenten, der dem Amt keine Ehre gemacht hat, erschiene vielen als grob unangemessen. Als Bürger aber bleiben wir enttäuscht und Politikerverdrossen. Denn da Wulff auch seine Ministerpräsidenten- und Abgeordnetenpension erst später erhält, er im Falle eines Rücktritts also ziemlich mittellos dastehen würde, wird nun klar, warum er so hartnäckig an seinem Amt festhält und freiwillig kaum zum Rücktritt bereit sein dürfte. Wir werden ihn nicht los, auch wenn er sich für sein Amt disqualifiziert hat. Vor einem Dilemma steht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel: Entweder verbiegt sie das Gesetz und verspricht Wulff doch noch den Ehrensold oder sie muss ihn weiter als Bundespräsidenten ertragen, auch wenn er zur politischen Belastung wird. Die auch finanzielle – Abhängigkeit von der Bundeskanzlerin nimmt dem Bundespräsidenten nun erst recht die für sein Amt unerlässliche Unabhängigkeit und schadet seinem Ansehen zusätzlich.
Author: | Hans Herbert von Arnim |
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URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-6715 |
Parent Title (German): | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Online - Extra |
Volume: | 31 |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Year of Completion: | 2012 |
Publishing Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
Release Date: | 2016/07/11 |
GND Keyword: | Deutschland / Bundespräsident; Versorgung |
Issue: | 4 |
First Page: | 1 |
Last Page: | 4 |
Documents ordered by discipline (DDC classification): | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of former chairs: | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim) |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |