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EuGH C-254/18 zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit: Praxishinweis der Forschungsstelle öffentlicher Dienst

  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes europarechtlich pro Siebentageszeitraum 48 Stunden nicht überschreiten. Dieser Bezugszeitraum kann dabei durch nationales Recht auf bis zu vier oder sogar im – hier einschlägigen – Ausnahmefall auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden. Dabei darf ein solcher Bezugszeitraum mit festen Kalendertagen beginnen und enden (fester Bezugszeitraum), sofern die Regelung Mechanismen vorsieht, die einen Schutz wie ein gleitender Bezugszeitraum gewährleisten. So werden Fälle ausgeschlossen, in denen der Arbeitnehmer etwa durch hohe Arbeitslast in den Monaten vor und nach dem Übergang der Bezugszeiträume für einen (hier:) sechsmonatigen fiktiven Bezugszeitraum keine ausreichenden Ruhezeiten gewährt bekommt. Das deutsche Dienstrecht kennt ebenfalls feste Bezugszeiträume – auf Bundesebene und etwa in Bayern sogar von zwölf Monaten.

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Metadaten
Author:Tim Vallée
ISSN:0034-1339
Parent Title (German):Recht im Amt: RiA
Volume:66
Publisher:Luchterhand Fachverlag
Place of publication:Köln
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2019
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Luchterhand Fachverlag
Release Date:2020/01/27
Tag:Beamtenrecht; Europäisierung
Issue:6
First Page:258
Last Page:260
Documents ordered by discipline (DDC classification):300 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt