Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (Stand: 21.08.2019)
- Mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichs-miete sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben und damit das Mietniveau stabilisieren bzw. einen sprunghaften Anstieg vermeiden. Hierfür wird der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete künftig auf sechs anstatt vier Jahre festgelegt, vgl. § 558 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Durch die Begrenzung auf sechs Jahre, soll der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete erhalten bleiben. Dies ermöglicht es Vermieterinnen und Vermietern weiterhin Mieten angemessen in Bezug zur ortüblichen Vergleichsmiete erhöhen zu können.
URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-43294 |
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URL: | https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/ortsuebliche-vergleichsmiete/ |
Subtitle (German): | Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Document Type: | Jugend-Check |
Language: | German |
Year of Completion: | 2019 |
Publishing Institution: | Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung |
Creating Corporation: | Kompetenzzentrum Jugend-Check |
Release Date: | 2019/11/12 |
Tag: | Familie; Gesundheit; Umwelt |
Online-Document?: | Ja |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV): | Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |