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Evaluation - Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes Baden-Württemberg

  • Vorwort: Auf dem Weg zu einer „neuen Verwaltungskultur“: Die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung und die dazugehörige Evaluation Der folgende Text berichtet über die Ergebnisse der Evaluation der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (mit dem zugehörigen „Planungsleitfaden“) des Landes Baden-Württemberg. Sowohl die VwV als auch die Evaluation sind in dieser Form einzigartig. Es gab zuvor keine vergleichbaren Regelungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und auch keine in dieser Form (Methode) durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung. Es sind folglich einige einleitende Bemerkungen zur VwV wie auch zur Vorgehensweise und Zielsetzung der Evaluation angebracht. Zielsetzung der VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (in Abgrenzung zu anderen einschlägigen Rechtsnormen) Die Einführung des Abs. 3 in § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zielt darauf ab, der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung zu einem Zeitpunkt zu eröffnen, zu dem die wesentlichen Entscheidungen über ein Vorhaben (insbesondere große Infrastrukturvorhaben wie S21, Bundesfernstraßen, Flughafenausbau und Hochwasserschutz) noch nicht getroffen sind und noch zwischen verschiedenen Alternativen gewählt werden kann. Die Träger von Vorhaben sollen mittels § 25 Abs. 3 dazu „veranlasst werden“ (nicht verpflichtet), bei Vorhaben die „nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können“ die Öffentlichkeit 1) frühzeitig zu unterrichten und 2) ihr Gelegenheit zur Äußerung und 3) Erörterung zu geben. Da dies „frühzeitig“, also vor dem formellen Genehmigungsverfahren (z.B. einem Planfeststellungsverfahren) erfolgen soll, handelt es sich um den Einsatz „informeller Verfahren“ 2 (im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren z.B. im Planfeststellungsverfahren). Grundsätzlich sind nach § 25 Abs.3 VwVfG Behörden verpflichtet, auf Vorhabenträger hinzuwirken, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch informelle Beteiligungsverfahren durchzuführen. Das Land Baden-Württemberg hat die Regelung des § 25 Abs. 3 VwVfG in drei landesspezifischen Regelungen aufgegriffen. 1) Vgl. hierzu und im Folgenden (passim) Masser, K., T. Ritter und J. Ziekow, Erweiterte Bürgerbeteiligung bei Großprojekten in Baden-Württemberg – Abschätzung der Auswirkungen der Verwaltungsvorschrift „Bürgerdialog“ und des „Leitfadens für eine neue Planungskultur“ der Landesregierung, Speyerer Forschungsberichte 275, 2014, im Folgenden wiedergegeben als Studie 2014, S. 1ff. 2) Vgl. Arndt, U., Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBlBW) 5/2015, S. 192ff., im Folgenden nachgewiesen als Arndt, U., VBlBW.

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Metadaten
Author:Kai Masser, Ingo Hamann, Jan Ziekow
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-21461
ISBN:978-3-941738-26-3
Subtitle (German):Analyse des Ressourcenaufwandes - Zwischenbilanz nach 1. Jahr Datenerhebung (2015)
Series (Serial Number):Speyerer Forschungsberichte (FÖV) (288)
Publisher:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Place of publication:Speyer
Document Type:Book
Language:German
Year of Completion:2017
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Staatsministerium Baden-Württemberg
Release Date:2017/06/12
Tag:Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung; Monitoring Öffentlichkeitsbeteiligung; Stellenbedarf Öffentlichkeitsbeteiligung
GND Keyword:Bürgerbeteiligung; Verwaltungsvorschrift
Popular scientific document:Nein
Reviewed Document?:Nein
Online-Document?:Nein
Edition:1. Aufl.
Page Number:142
Documents ordered by discipline (DDC classification):300 Sozialwissenschaften / 350 Öffentliche Verwaltung
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Sonstige Schriften
Access Rights:Frei zugänglich
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt