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Das Europäische Gemeinschaftsrecht und die öffentlichen Unternehmen - Die Kompetenz der Kommission aus Art. 90 Abs. 3 EG-Vertrag und ihre Anwendung auf die Elektrizitätswirtschaft, Schriftenreihe zum Europäischen Recht, Bd. 28

  • Duncker & Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9 Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche Lösungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer möglichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, "ihre" öffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu schützen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewußt unklar abgefaßt wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizitätswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet. Art. 90 EGV soll eine möglichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gefährden. Grundsätzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so daß jede Ausnahme der Begründung bedarf und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muß. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - über ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz besäße, die Elektrizitätsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu öffnen. Aus dem Inhaltsverzeichnis: 1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV A. Entscheidungen B. Richtlinien 2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV D. Verhältnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages 3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizitätswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch § 103 Abs. 1 GWB B. Öffnung der Elektrizitätsmärkte in der Gemeinschaft für den Wettbewerb durch eine Kommissionsmaßnahme nach Art. 90 Abs. 3 EGV C. Zusammenfassung und Ergebnis Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis

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Metadaten
Author:Günter Wilms
Place of publication:Berlin
Document Type:Book
Language:German
Year of Completion:1996
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Release Date:2016/06/16
Out of Print?:Nein
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Selbständige Verlagsveröffentlichungen