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Der rechtliche Rahmen für die Verwaltung und Finanzierung der gemeinschaftlichen Strukturfonds am Beispiel des EFRE, Schriften zum Europäischen Recht, Bd. 96

  • <b>Abstract</b> Gegenstand der Dissertation ist das Recht der Strukturfonds der Eu, wobei der wichtigste Fonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); besonders berücksichtigt wird. Diese Fonds bilden die wichtigsten strukturpolitischen Förderinstrumente der Eu. Ihre vorrangige vertragliche Aufgabe ist es, zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU beizutragen, um den inneren Zusammenhalt der EU zu stärken. Für den laufenden Förderzeitraum 200-06 hat die EU etwa 1/3 ihrer Haushaltsmittel für diese Fonds eingeplant. Sie fördern überwiegend mehrjährige Programme für zusätzliche Initiativen zur regionalen Entwicklung. Diese Programme legen für die jeweilige Förderregion die Schwerpunkte dieser Initiativen, die für ihre Umsetzung in Betracht kommenden Maßnahmen sowie die Modalitäten der Finanzierung und Kontrolle fest. Sie werden von der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat, seiner Förderregion und den Endbegünstigten dieser Programme gemeinsam finanziert. Die Höhe des Fondsbeitrages richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaates und seiner Förderregion sowie dem Gewicht der sozioökonomischen Probleme. Ein Fondsbeitrag ist nur zulässig, wenn die Programme mit den Grundsätzen der Strukturfonds und der übrigen EU-Politiken - etwa in den Bereichen Wettbewerb, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr oder des Umweltschutzes - vereinbar sind. Planung und Verwaltung dieser Programme wurden für den laufenden Förderzeitraum weiter dezentralisiert, um die knappen Verwaltungskapazitäten der EU-Kommission zu entlasten und die Verantwortung der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden zu stärken. Die Mitwirkung der EU-Kommission wurde auf die strategische Ebene der Programmplanung, ihre Kontrollfunktion auf eine "Kontrolle der Kontrolle" beschränkt. Im Gegenzug wurden ihr weiterreichende Befugnisse eröffnet, um Rechtsverstöße der mitgliedstaatlichen Behörden bei der Umsetzung der Programme wirkungsvoll zu sanktionieren. Diesen obliegt die Regelung der Details der Programme und deren Umsetzung einschließlich der Vergabe der Programmmittel sowie die Kontrolle, ob diese Mittel durch die Endbegünstigten ordnungsgemäß verwendet wurden. Der Programmerfolg hängt damit stark von den mitgliedstaatlichen Behörden ab. Das Recht der Strukturfonds gebietet es, die Fondsmittel vorrangig auf die schwächsten Regionen und die drängendsten Entwicklungsprobleme zu konzentrieren. Dieses Gebot wird im laufenden Förderzeitraum noch eingehalten. Die 2004 anstehende Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten wird zu einer erheblichen Zunahme der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU führen und es notwendig machen, im 2007 beginnenden neuen Förderzeitraum die Strukturfondsmittel zu einem großen Teil für die Entwicklung der bedürftigsten Regionen in den neuen Mitgliedstaaten einzusetzen und die Zahl und die Mittelausstattung der Programme für die bisherige EU der 15 deutlich zu reduzieren. Die Erfahrungen mit den bisherigen Erweiterungen zeigen, dass die Bedeutung der Strukturfonds mit diesem Integrationsschritt weiter zunehmen wird.

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Metadaten
Author:Holger Holzwart
Publisher:Duncker & Humblot Berlin
Place of publication:Berlin
Document Type:Book
Language:German
Year of Completion:2003
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Release Date:2016/06/16
Out of Print?:Nein
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Selbständige Verlagsveröffentlichungen