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Der Status von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen im Spannungsfeld zwischen Völker-, Europa- und dem Deutschen Recht
- Die Dissertation untersucht den Rechtsstatus von Werkstattbeschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Spannungsfeld zwischen Unions-, Völker- und Verfassungs-recht. Ausgangspunkt bildet dabei die gesetzliche Anordnung, dass Werkstattbeschäftigte keinem Arbeitsverhältnis, sondern einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zugeord-net werden (§ 221 Abs. 1 SGB IX). Der Sonderstatus führt dazu, dass Werkstattbeschäftigte unabhängig von der konkreten Tä-tigkeit von zentralen arbeitsrechtlichen Schutzpositionen ausgeschlossen sind. Hierzu zählen insbesondere der gesetzliche Mindestlohn, die betriebliche Mitbestimmung in Betriebsräten sowie die kollektive Aushandlung von Arbeitsbedingungen. Diese Schutzasymmetrie ist recht-fertigungsbedürftig, weil Werkstattbeschäftigte häufig die Arbeitnehmermerkmale des § 611a BGB erfüllen, der Arbeitnehmerstatus keinen Produktivitätsvorbehalt kennt und Werkstätten als Marktakteure am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnehmen. Bereits die unionsrechtliche Prüfung weist den Sonderstatus als defizitär aus. Er ersetzt den funktionalen Arbeitnehmerbegriff des EuGH durch eine pauschale Statuszuweisung und un-terläuft damit eine gebotene Einzelfallprüfung. Maßgeblich für den unionsrechtlichen Arbeit-nehmerbegriff sind die Fremdbestimmtheit, eine tatsächliche und echte Tätigkeit, die Wei-sungsgebundenheit und die Entgeltlichkeit der Tätigkeit. Werkstattbeschäftigte können diese Merkmale durchaus erfüllen. Zudem schließen rehabilitative Zielsetzungen nach der Recht-sprechung des EuGH den Arbeitnehmerstatus nur aus, wenn sie das Rechtsverhältnis prägen und dominieren. Vor diesem Hintergrund wirft auch die nationale Umsetzung der EU-Min-destlohnrichtlinie erhebliche Bedenken auf. Völkerrechtlich steht der Sonderstatus in einem relevanten Spannungsverhältnis zur UN-Be-hindertenrechtskonvention (UN-BRK), die als einfaches Bundesrecht verbindlich ist. Zwar be-gründet die Konvention keinen unmittelbaren Anspruch auf den Arbeitnehmerstatus, entfal-tet jedoch über die völkerrechtsfreundliche Auslegung der Grundrechte erhebliche Wirkung. So verpflichten Art. 5 und Art. 27 UN-BRK zur Nichtdiskriminierung, zu gleichen und gerech-ten Arbeitsbedingungen sowie zur Ermöglichung kollektiver Betätigung. Der dauerhafte Aus-schluss vom Mindestlohn, von gleichwertiger Entlohnung und von kollektiven Rechten er-weist sich daher als eine mittelbare Diskriminierung sowie eine Diskriminierung wegen der Versagung angemessener Vorkehrungen. Verfassungsrechtlich misst die Arbeit den Sonderstatus am Benachteiligungsverbot behin-derter Menschen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) sowie am allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und kommt dabei zu dem Schluss, dass Differenzierungen nicht per se ausgeschlossen sind. Allerdings bedarf der Sonderstatus einer strengen Rechtfertigung nach dem Verhältnis-mäßigkeitsprinzip, weil dieser an das nicht verfügbare Merkmal der Behinderung anknüpft und dauerhaft elementare Schutzrechte vorenthält. Der institutionell anknüpfende und tätigkeitsunabhängige Sonderstatus erweist sich im Ergebnis als unverhältnismäßig, weil mildere und einzelfallbezogene Lösungen möglich sind. Auf dieser Grundlage entwickelt die Dissertation ein verfassungskonformes und an das über-staatliche Recht anschlussfähige Statusmodell, das die rechtliche Einordnung von Werkstatt-beschäftigten am tatsächlichen Verhältnis von Arbeitsleistung und rehabilitativen bzw. thera-peutischen Zwecken ausrichtet. Flankierend dazu werden weitere rechtspolitische Schritte zur Weiterentwicklung der Werkstätten zu Inklusionszentren aufgezeigt, die sich insbesonde-re auf den Zugang zu beruflicher Bildung beziehen. Unter Einsatz weiterer zielgerichteter Arbeitsmarktinstrumente kann so ein tatsächlich inklusiver Arbeitsmarkt gefördert werden.
| Author: | Matthias Koch |
|---|---|
| URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-76922 |
| Subtitle (German): | Entwickelt sich unter überstaatlichen Rechts- und Inklusionseinflüssen der Werkstattbeschäftigte vom Teilhabeempfänger zum Arbeitnehmer? |
| Series (Serial Number): | Speyerer Dissertationen (531) |
| Referee: | Constanze Janda, Wolfgang Weiß |
| Document Type: | Doctoral Thesis |
| Language: | German |
| Year of Completion: | 2026 |
| Publishing Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
| Granting Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
| Date of final exam: | 2026/02/12 |
| Release Date: | 2026/03/03 |
| Page Number: | 195, XXXIX S. |
| Documents ordered by chairs: | Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) |
| Access Rights: | Frei zugänglich |
| Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |




