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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (Stand 20.4.2018)

  • Menschen, die blind sind oder eine Seh- oder Lesebehinderung haben, soll es ermöglicht werden, ohne die Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers, barrierefreie Kopien von Werken zur eigenen Nutzung herzustellen bzw. diese von einer Hilfsperson anfertigen zu lassen. Des Weiteren dürfen befugte Stellen, z.B. Blindenbibliotheken, zukünftig barrierefreie Kopien erstellen und sie Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung und anderen befugten Stellen zur Verfügung stellen. Diese gesetzlichen Erlaubnisse gehen Verlagsangeboten vor; die Nutzungen durch die befugten Stellen sind grundsätzlich angemessen zu vergüten.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-36341
URL:https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/marrakesch-richtlinie/
Document Type:Jugend-Check
Language:German
Date of Publication (online):2018/08/06
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Kompetenzzentrum Jugend-Check
Release Date:2018/08/06
Tag:Arbeit; Bildung; Digitales; Freizeit; Gesellschaft; Politik
Online-Document?:Ja
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt