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Aktualisierter Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz – HebRefG) (Stand: 15.05.2019)

  • Das Hebammenreformgesetz (HebRefG) schlägt eine Reform der Hebammenausbildung vor und setzt die EU-Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates um. Ziel ist es, den Hebammenberuf zukunftsorientierter und attraktiver zu gestalten sowie die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Es soll den in den vergangenen Jahren gewachsenen Anforderungen an Hebammen im Gesundheitssystem begegnet und eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Hebammenversorgung für werdende Mütter gewährleistet werden. Hierfür sieht das Hebammenreformgesetz eine vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung vor. Ab dem Jahr 2020 wird bundesweit die akademische Hebammenausbildung eingeführt, vgl. Art. 5 Abs. 4 HebRefG. Der letzte reguläre Ausbildungsjahrgang an den Hebammenschulen beginnt im Jahr 2021, vgl. § 76 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 5 HebRefG. Dazu werden die derzeit noch bestehende Ausbildung an Hebammenschulen sowie die fachschulischen Modellstudiengänge nach dem bislang gültigen § 6 Abs. 3 des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (HebG) durch ein duales Studium der Hebammenausbildung nach § 11 Abs. 2 HebG ersetzt. Damit wird die duale Berufsausbildung eine neue Ausbildungsform für Heilberufe. Die Berufsbezeichnung lautet nunmehr für alle Berufsangehörigen (weiblich/männlich/divers) „Hebamme“, § 3 HebG. Als Zugangsvoraussetzung für diesen Heilberuf soll anstelle einer bislang zehnjährigen eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung, sprich Fachabitur oder Abitur, gelten, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 1a HebG. Alternativ zählt der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung, z.B. als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, § 10 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) HebG. Zudem darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 HebG ein „Hebammenstudium nur absolvieren, wer sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausbildung ergibt“ sowie, wer nicht gesundheitlich ungeeignet ist und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorweist, § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 HebG. Die Hebammenausbildung soll in Vollzeit mindestens sechs und höchstens acht Semester umfassen, vgl. § 11 Abs. 1 HebG. Zudem wird die Ausbildung mit einem Mindestumfang von 4.600 Stunden festgelegt, der sich aus einem hochschulischen und einem berufspraktischen Studienteil mit jeweils mindestens 2.100 Stunden zusammensetzt, vgl. § 11 Abs. 3 HebG. Die restliche Anzahl von 400 Stunden steht zur freien Verteilung und kann von den Hochschulen z.B. genutzt werden, um spezifische Ausbildungsschwerpunkte zu setzen, vgl. § 11 Abs. 3 HebG. Die Studierenden müssen im praktischen Studienteil vorgesehene Praxiseinsätze sowohl in Krankenhäusern als auch im ambulanten Bereich bei freiberuflich tätigen Hebammen und in hebammengeleiteten Einrichtungen vollziehen, § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HebG. Vom Beginn des Studiums bis zum Ende des Vertragsverhältnisses ist die verantwortliche Praxiseinrichtung dazu verpflichtet, den angehenden Hebammen eine angemessene monatliche Vergütung zu zahlen, § 34 Abs. 1 HebG. Nach Beendigung des dualen Studiums und Bestehen der staatlichen Prüfung, erhalten die Studierenden eine staatliche Berufserlaubnis, welche die EU-Richtlinien 2005/36/EG des innereuropäischen Arbeitsmarktes erfüllen, vgl. § 24 Abs. 1 HebG. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten, vgl. Art. 5 Abs. 4 HebRefG.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-42293
URL:https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/hebammenreformgesetz-aktualisiert/
Subtitle (German):Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Document Type:Jugend-Check
Language:German
Year of Completion:2019
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Kompetenzzentrum Jugend-Check
Release Date:2019/07/16
Tag:Arbeit; Bildung; Familie; Gesundheit; Umwelt
Online-Document?:Ja
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt