Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Stand 18.11.2024)
- Mit dem Gesetzentwurf soll für Personen, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, ein verlässliches Hilfesystem zum Schutz vor und zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen werden. Dafür soll eigens ein Ge-setz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) verabschiedet werden, das u. a. einen Schutz- und Beratungsanspruch bei Gewaltbetroffenheit enthalten soll. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Mit der Neueinführung des Gewalthilfegesetzes soll künftig ein Rechtsanspruch auf ein be-darfsgerechtes Hilfesystem bereitgestellt werden, welches ausreichende und bedarfsge-rechte Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote umfassen soll (§§ 1 und 3 GewHG). Dadurch kann u. a. die (physische) Sicherheit junger gewaltbetroffener Menschen gefördert werden. Sie können zudem dabei unterstützt werden, erlebte Gewalterfahrungen zu über-winden und zu verarbeiten. Darüber hinaus kann der Rechtsanspruch für Minderjährige (§ 3 Abs. 4 GewHG), die ge-schlechtsspezifische und/oder häusliche Gewalt miterlebt haben und gemeinsam mit einem Elternteil Schutz suchen, fortan einen besseren Zugang zu Zuflucht und Unterstützung be-deuten. So können belastende Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit gemildert werden. Die Bereitstellung der Schutz- und Beratungsangebote soll kostenfrei erfolgen (§ 4 Abs. 5 GewHG). Dies kann zum Abbau potenzieller finanzieller Hürden für junge Menschen bei-tragen und dabei helfen, entsprechende Schutz- und Beratungsangebote eher in Anspruch zu nehmen. Die geplanten Schutz- und Beratungsangebote sollen zudem die Bereitstellung von Präven-tionsmaßnahmen für Personen umfassen, die (potenziell) selbst geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt ausüben (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GewHG). Insbesondere bei jungen Menschen könnten frühzeitige (Präventions-) Maßnahmen, wie u.a. die Sensibilisierung an Schulen, entscheidend sein, um das Entstehen von gewalttätigen Verhaltensweisen von vornherein zu verhüten oder weitere Gewalt zu verhindern.
URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-71460 |
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URL: | https://jugend-check.de/jugendcheck/gewalthilfegesetz/?type=referentenentwurf |
Subtitle (German): | Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Document Type: | Jugend-Check |
Language: | German |
Year of Completion: | 2024 |
Publishing Institution: | Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung |
Creating Corporation: | Kompetenzzentrum Jugend-Check |
Release Date: | 2025/01/13 |
Tag: | Arbeit; Bildung; Familie |
Online-Document?: | Ja |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV): | Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Licence (German): | ![]() |