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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Stand: 28.11.2024)

  • Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes (SuizidPrävG), um effektiv und nachhaltig die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu stärken. Hierfür sollen verschiedene Maßnahmen vorgesehen werden, die der Unter-stützung von Menschen mit Suizidgedanken dienen und die Prävention von Suiziden und Suizidversuchen durch Aufklärungs- und Informationsarbeit stärken. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention installiert werden, die mit der Aufgabe der Weiterentwicklung von Maßnahmen der Suizidprävention und zur Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote von Bund und Ländern betraut werden soll. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Durch die Verabschiedung eines eigenen SuizidPrävG sowie den Aufbau einer Nationalen Koordinierungsstelle zur Suizidprävention sollen zielgruppenorientierte Informationen zum Thema Suizidprävention entwickelt sowie verschiedene Akteure in diesem Feld miteinander vernetzt und fachlich unterstützt werden (§§ 1; 8; 9 SuizidPrävG). Hierdurch könnten für junge Menschen mit Suizidgedanken altersgerechte Aufklärungsangebote entstehen, die es ihnen ermöglichen, auf entsprechende Hilfsangebote aufmerksam zu werden. Die Inan-spruchnahme kann dem Schutz ihrer psychischen und physischen Gesundheit dienen. Die nationale Koordinierungsstelle soll konkrete Maßnahmen zur Suizidprävention ent-wickeln, wodurch altersgerechte und zielgruppenspezifische Angebot entstehen könnten. Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen Hilfsangebote aufgezeigt bekommen und konkrete Unterstützungsleistungen wahrnehmen können. So kann beispielsweise die Weiterentwicklung der bestehenden Telefon- und Online-Beratungsangebote speziell für Kinder und Jugendliche dazu beitragen, dass die Sorgen und Nöte der Betroffenen gehört werden. Ferner sollen Geheimnisträgerinnen und -träger verschiedener Berufsgruppen künftig offen-sichtlich suizidgefährdeten Personen Informationen über bestehende Beratungs- und Hilfs-angebote geben müssen (§ 5 SuizidPrävG). Hierdurch könnten die Rolle von Schulen und Lehrkräften in der Suizidprävention gestärkt, junge Menschen an einem zentralen Ort ihres Aufwachsens erreicht und so frühzeitig Auswege aus Krisensituationen aufgezeigt werden.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-71483
URL:https://jugend-check.de/jugendcheck/staerkung-nationale-suizidpraevention/?type=referentenentwurf
Subtitle (German):Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Document Type:Jugend-Check
Language:German
Year of Completion:2024
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Kompetenzzentrum Jugend-Check
Release Date:2025/01/13
Tag:Arbeit; Bildung; Familie; Gesundheit; Umwelt
Online-Document?:Ja
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt