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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete (Stand 18.12.2024)

  • Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch verschiedene Maßnahmen innerhalb des Mietrechts den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen. Diese Maßnahmen sollen insge-samt einen verbesserten Schutz von Mieterinnen und Mietern bewirken. Maßnahmen, die der Entwurf vorsieht, bestehen beispielsweise in der Anhebung des Betrachtungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestimmten Gebieten. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Der Referenzzeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll von sechs auf sieben Jahre verlängert werden (§ 558 Abs. 2 S. 1 BGB). Dies kann dazu führen, dass die zu-lässige Miethöhe bei Mietbeginn bzw. Mieterhöhungen von bestehenden Mietverhältnissen weniger hoch für Mieterinnen und Mieter ausfallen. Hierdurch kann sich für junge Menschen ein erleichterter Zugang zu Wohnraum ergeben bzw. können finanzielle Engpässe durch starke Mieterhöhungen verringert werden. Junge Menschen ziehen oftmals in die von hohen Mietpreisen betroffenen Metropolregionen, um dort z. B. einem Studium nachzugehen. Des Weiteren soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 auf elf Prozent (§ 558 Abs. 3 S. 2 BGB) für Gebiete abgesenkt werden, in denen die ausreichende Versorgung der Be-völkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann junge Menschen vor finanziellen Engpässen durch Mieterhöhungen besser schützen. Vor allem, weil Jugendliche und junge Erwachsene sich oftmals noch in Ausbildung, Studium oder Berufseinstieg befinden, können Mieterhöhungen für sie eine starke Belastung darstel-len. Die Neuregelung soll jedoch nur für Mieterinnen und Mieter gelten, die in hierfür ausge-wiesenen Gebieten wohnen. Bei möblierten Wohnungen soll der auf die Möbel entfallenen Betrag der Mietzahlung künftig explizit ausgewiesen werden müssen (§ 556g Abs. 3a S. 1 BGB). Dies könnte zur Schaffung von mehr Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung der Miete führen. Möblierte Woh-nungen sind beispielsweise für Studierende interessant, die nur für einen kurzen Zeitraum in einer Stadt bleiben wollen oder auch für Praktikantinnen und Praktikanten.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-71746
URL:https://jugend-check.de/jugendcheck/wohnraummietrecht/
Subtitle (German):Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Document Type:Jugend-Check
Language:German
Year of Completion:2025
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Kompetenzzentrum Jugend-Check
Release Date:2025/01/20
Tag:Arbeit; Bildung; Familie; Gesundheit; Umwelt
Online-Document?:Ja
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt