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Befreiung von den Vorschriften der VOB/A Erster Abschnitt

  • Abstract Das Vergaberecht dient einerseits der Schonung öffentlicher Ressourcen und soll andererseits sicherstellen, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb unter Jaung von Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter vergeben werden. Das Vergabeverfahren ist daher stark formalisiert. Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorschriften der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergaberechts unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Dem Modellversuch lag die Annahme zugrunde, dass die VOB/A möglicherweise zu geringe Handlungsspielräume belasse. Deshalb wurde ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Die Evaluation des Zweiten Modellversuchs ist zum 1. September 2003 angelaufen. Im ersten Sachstandsbericht zum 15. März 2004 werden die Konzeption der Evaluation und erste Trends der Evaluation dargestellt.

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Metadaten
Place of publication:Düsseldorf
Editor: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Document Type:Book
Language:German
Year of Completion:2004
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Release Date:2016/06/16
Out of Print?:Nein
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Selbständige Verlagsveröffentlichungen