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Durchsetzung der Unverfallbarkeit von Ruhegeldanwartschaften durch das Bundesarbeitsgericht

  • Betrieblirne Ruhegeldzusagen werden bislang noch regelmäßig unter der Bedingung erteilt, daß der Arbeitnehmer bei seiner Pensionierung in den Diensten des versprechenden Arbeitgebers steht. Wird das Arbeitsverhältnis vorher - gleichgültig aus welchem Grunde - aufgelöst, so verfällt die Ruhegeldanwartschalt nach der betreffenden Klausel also ersatzlos. Die Rechtsgültigkeit solcher Klauseln wurde vom Bundesarbeitsgericht bisher unter ausdrücklicher oder stillschweigender Berufung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit anerkannt. In den letzten Jahren hat diese Praxis aber in der Arbeitsrechtswissenschaft zunehmende Kritik erfahren. ...

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Metadaten
Author:Hans Herbert von Arnim
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-9020
ISSN:0340-7918
Parent Title (German):Der Betriebsberater
Subtitle (German):Der Richter als Ersatzgesetzgeber
Volume:27
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:1972
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Release Date:2016/07/29
GND Keyword:Betriebliche Altersversorgung
First Page:1411
Last Page:1415
Documents ordered by discipline (DDC classification):300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 344 Arbeitsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht, Kulturrecht
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of former chairs:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim)
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt