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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (120)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (105)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (92)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (88)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (71)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (69)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (67)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (52)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (44)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (37)
Werden hochbetagte Menschen in Pflegeheimen versorgt, kommt es zuweilen zu Zwischen-fällen wie Stürzen oder fehlender Ansprechbarkeit. Pflegekräfte müssen in solchen Situati-onen entscheiden, welche Intervention angezeigt ist. Eine konkrete Lage wird je nach Pro-fession, Kompetenz und Erfahrung sowie der personellen Ausstattung der Einrichtung unter-schiedlich eingeschätzt; dies betrifft etwa das Vorliegen eines „unverzüglichen“ Bedarfs oder die „Notwendigkeit“ von Maßnahmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten kontaktiert das Pfle-gepersonal häufig die Integrierte Leitstelle, was i.d.R. einen Rettungseinsatz mit Kranken-hauseinweisung nach sich zieht. Der Wille der Bewohner wird dabei nicht immer umgesetzt. Der Beitrag geht aus rechtswissenschaftlicher Sicht der Frage nach, inwieweit digitale decision support systems eingesetzt werden dürfen, die für Notsituationen ein standard-mäßiges Vorgehen empfehlen und zugleich den Willen der Heimbewohner berücksichtigen.