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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (38)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (7)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (3)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
Die Würfel sind gefallen; das bayerische Volk hat gewählt. Nach dem (vorläufigen) amtlichen Endergebnis der Landtagswahl steht fest: die CSU verliert ihre absolute Mehrheit. Die Wählerinnen und Wähler zwingen die Partei in eine Koalition. Freilich sind auch andere „Farbenspiele“ ohne die CSU (theoretisch) möglich. Sicher ist zunächst nur: Der Himmel Bayerns ist, wie seine Landesfarben (Art. 1 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern – BV), auch nach der Wahl noch „Weiß und Blau“. Im Zuge der Regierungsbildung könnten gleichwohl „dunkle Wolken“ aufziehen. Wie also geht es weiter? Insbesondere: Wie lange haben die Parteien Zeit, eine stabile Regierung zu bilden? Oder ließe die Bayerische Verfassung notfalls auch eine Minderheitsregierung zu?