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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (2)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Der Einbau sozialpolitisch flankierter Wettbewerbselemente in die gesetzliche Krankenver-sicherung vermag stimulierende Impulse für Effizienz und Qualität der medizinischen Ver-sorgung freizusetzen. Problematisch ist allerdings, dass der Gesetzgeber die zukünftige Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen ausschließlich in einem dezentralen, auf die besondere hausarztzentrierte Versorgung als Eingangspforte und "Lotse" bezogenen Se-lektivvertragssystem organisiert. Für das dadurch verursachte Spannungsfeld von Kollektiv- und Selektivverträgen fehlt es an gesetzlichen Maßgaben einer patientengerechten Auf-lösung. Dieser Band plädiert für die Kombination beider Vertragssysteme unter den Vor-gaben des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Gesundheitsverfassungs- und Gesund-heitswettbewerbsrechts.
Klausurenkurs im Sozialrecht
(2010)
Medizinrecht
(2010)
Wie die öffentliche Diskussion um den Bildungsgipfel 2010 und die Exzellenzinitiative 2.0 zeigt, ist die gemeinsame AufgabenJanehmung von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschafts- und Bildungspolitik ein aktuelles Thema.
Dass dies so ist, muss den aufmerksamen Beobachter verwundern, hatte sich doch das Gros der politischen Akteure, die seit 2004 an der Neuordnung der föderalen Zuständigkeiten im deutschen Bundesstaat arbeiteten, von ihren Bemühungen gerade ein Ende der kooperativen Verflechtungen zwischen Bund und Ländern auch und gerade in diesen für die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland so wichtigen Politikfeldern versprochen. Die sogenannte "Föderalismusreform" in ihren beiden Etappen von 2006 und 2009 hatte unter anderem eine Entflechtung der gemeinschaftlichen AufgabenJanehmung von Bund und Ländern zum Ziel, der man in der aktuellen föderalen Praxis indes nur bedingt näher gekommen zu sein scheint. Es geht also scheinbar nicht ohne die "Gemeinschaftsaufgaben"; dies ist ein Umstand, der sie für wissenschaftliche Analysen zweifelsohne interessant macht.
In diesem Band werden Genesis und Problematik der Gemeinschaftsaufgaben in der Wissenschafts- und Bildungspolitik politikwissenschaftlich, juristisch und historisch analysiert. Diese spezifisch "deutsche" Form der kooperativen AufgabenJanehmung zwischen Bund und Ländern wird zudem mit den Kompetenzen der Gebietskörperschaften im Wissenschafts- und Bildungsbereich in vier anderen föderativen Systemen (Schweiz, Österreich, USA, Kanada) verglichen. Eine Darstellung der Geschehnisse in der ersten Etappe der Föderalismusreform durch einen beteiligten Wissenschaftler und ein Interview mit einem Praktiker über seine Erfahrungen in und mit den Gremien und Institutionen der kooperativen AufgabenJanehmung vervollständigen den Band.