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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Diener vieler Herren
(1998)
Während Normalverdiener ein ganzes Leben lang arbeiten müssen, um ihre Rente zu verdienen, brauchen Berufspolitiker dafür oft nur kurze Zeit: Jedes ihrer Amtsjahre verschafft ihnen ein Vielfaches an Rentenwert - Spitzenwerte gehen bis zum 75fachen. Aber damit nicht genug: Politiker können Einkommen und Renten aus verschiedenen Ämtern in Gemeinde, Land und Bund geradezu sammeln, ohne daß eine angemessene Verrechnung greift. Sie sitzen gleichzeitig im Parlament und auf der Regierungsbank und beziehen aus beiden Ämtern ein Salär. Abgeordnete können sogar ungestraft ihre Unabhängigkeit an finanzkräftige Interessenten verkaufen - als »Diener vieler Herren«.
Schonungslos macht der Autor hier erstmals das ganze System der Mehrfachversorgung unserer Politiker publik. Aber er erschöpft sich nicht allein in der Kritik, sondern legt einen konkreten Aktionsplan für die notwendigen Reformen vor. - Ein »Handbuch für wütende Wähler «.
Volkswirtschaftspolitik
(1998)
Die "internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften" ist ein sowohl in der wirtschaftspolitischen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Literatur seit Jahrzehnten häufig verwendeter Terminus. Durch politische, technische und ökonomische Umwälzungen haben die diesbezüglichen Analysen Anfang der neunziger Jahre nochmals an Brisanz gewonnen (EU-Binnenmarkt, Transformation und Öffnung Mittel-Ost-Europas, stärkere Integration einiger Entwicklungs- und Schwellenländer in die Weltwirtschaft, Liberalisierungen des internationalen Güter- und Kapitalverkehrs sowie Fortschritte in den Telekommunikations- und Informationstechnologien). Diese Entwicklungen führten zur "Globalisierung": einem verschärften Wettbewerb auf den internationalen Gütermärkten und um die international mobilen Produktionsfaktoren. Angesichts dieser Entwicklungen wurde vielfach versucht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu erfassen sowie ihre Determinanten zu identifizieren.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften ist zwar ein viel verwendeter, aber auch ein sehr umstrittener Begriff. So war und ist nicht nur kontrovers, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften zu definieren ist, mit welchen Indikatoren sie zu erfassen ist und ob bestimmte Indikatoren bzw. die entsprechenden Variationen positiv oder negativ zu bewerten sind. Vielmehr konnte noch nicht einmal ein Konsens darüber gefunden werden, ob in bezug auf Volkswirtschaften überhaupt von "internationaler Wettbewerbsfähigkeit" gesprochen werden kann.
Diese Arbeit widmet sich explizit nicht der empirischen Messung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union im Globalisierungsprozeß. Vielmehr wird ein Überblick über die theoretischen Diskussionen bezüglich der am häufigsten verwendeten Indikatoren gegeben. Das zentrale Ziel dieser Arbeit ist die Analyse des Aussagewertes der einzelnen Indikatoren zur Erfassung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit wird hierfür als Fähigkeit definiert, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen im weltweiten Wettbewerb mit Konkurrenten zu bestehen, seine Position mindestens zu Jaen oder diese zu verbessern. Dies wird operationalisiert als Anstieg des Realeinkommens im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung in der Interpretation des Sozialproduktkonzepts. Entsprechend werden bei der Diskussion der verschiedenen Indikatoren zunächst die diesen zugrunde liegenden Argumentationen dargestellt. Anschließend wird aufbauend auf der Darstellung wirtschaftstheoretischer Interdependenzen anhand des hier vorgeschlagenen Kriteriums theoretisch überprüft, ob die als Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesehene Variation dieser Indikatoren zu einer Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.
Als zu diskutierende Meßverfahren werden zunächst jene Indikatoren herangezogen, die den verschärften Wettbewerb der Volkswirtschaften auf den Gütermärkten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Die Messung erfolgt dabei meist anhand von Leistungsbilanzsalden, Welthandelsanteilen und / oder realen effektiven Wechselkursen.
Zudem werden diejenigen Indikatoren analysiert, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des verschärften Standortwettbewerbs interpretieren, d. h. im Sinne des Wettbewerbs der Standorte um mobile Produktionsfaktoren. Das Kapital, welches als der mobilste Produktionsfaktor gesehen wird, steht bei dieser Betrachtung im Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird die Diskussion der technologischen Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen, bei welcher der technologische Fortschritt aus verschiedenen Gründen als einer der zentralen Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung untersucht wird. In die Betrachtung fließen sowohl Verfahren ein, die den Einsatz von Produktionsfaktoren in Forschung und Entwicklung messen, als auch Ansätze, die am Output dieses Prozesses ansetzen. Darüber hinaus werden jene Indikatoren diskutiert, die sich auf den Handel mit technologieintensiven Produkten beziehen.
Da keiner der Indikatoren eine umfassende Messung der verschiedenen Aspekte der internationalen Wettbewerbsfähigkeit erlaubt, werden mögliche Alternativen aufgezeigt. Dabei wird zum einen die Messung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als auch die Ablehnung und Vermeidung des Begriffs "internationale Wettbewerbsfähigkeit" in bezug auf Volkswirtschaften diskutiert. Abschließend werden die Schlußfolgerungen aus diesen Diskussionen dargestellt.
Verwaltungshaftungsrecht
(1998)
Der Forschungsbericht ist aus der mehrjährigen Kooperation des Council of State der Regierung Thailands und des Forschungsinstituts zu den Grundlagen einer rechtsstaatlichen Verwaltung entstanden. Er faßt die von der deutschen Seite erstellten Berichte zu der Implementation eines Verwaltungsverfahrensgesetzes und zu der Errichtung einer selbständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thailand zusammen. Diese Referate wurden auf den Dialogseminaren von 1996 und 1997 vorgetragen und diskutiert. Das auf dem deutschen Beispiel aufbauende Verwaltungsverfahrensgesetz ist im Frühjahr 1997 in Kraft getreten und bedarf einer konsequenten, aber auch realistischen Implementation in der täglichen Verwaltungspraxis der thailändischen Verwaltung. Mit einem Gesetzentwurf zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, der seit dem Herbst 1997 dem Parlament vorliegt und damit zugleich eine Forderung der neuen Verfassung Thailands erfüllt, hat sich das Dialogseminar im August 1997 befaßt. Dieser Entwurf folgt kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen und ist ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, die auch durch unabhängige und spezialisierte Verwaltungsrichter gewährleistet werden soll.
Der Forschungsbericht enthält die englischsprachigen Übersetzungen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils im Stand vom 1. Januar 1998.
Duncker & Humblot, Berlin 1998. 149 Seiten. brosch. DM 82,- ISBN 3-428-09357-7
Vorwort
Die hier vorliegende Arbeit entstand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die Idee, das föderative System Spaniens zu untersuchen, stammt aus der Zeit meiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Dr. Detlef Merten, dem ich für die Betreuung der Arbeit und seine kritische Begleitung herzlich danke. Die Veröffentlichung berücksichtigt Literatur und Rechtsprechung bis zum Frühjahr 1994, teilweise darüber hinaus.
Besonderen Dank schulde ich dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung für vielfältige Unterstützung.
Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Prof. Dr. Ricardo García Macho für seine Hilfe bei meinem Studienaufenthalt in Salamanca sowie bei Herrn Privatdozent Dr. Karl-Peter Sommermann für die Erstellung des Zweitgutachtens.
Den Herren Professoren Dr. Siegfried Magiera und Dr. Dr. Detlef Merten danke ich für die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe.
Mein besonderer Dank gilt Frau Maria Listing für die Erstellung der druckfertigen Fassung der Arbeit.
Schließlich danke ich ganz herzlich meinen Eltern, die mich stets in jeder Hinsicht unterstützt haben.
Schwerin, im Mai 1998
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
A. Grundfragen des Föderalismus
B. Einheit und Vielfalt in Spanien
C. Der Staat der Autonomen Gemeinschaften - verfassungsrechtlicher Rahmen und seine Ausfüllung
D. Die Kompetenzverteilung zwischen Zentralstaat und Autonomen Gemeinschaften
E. Die Finanzverfassung
F. Die Mitwirkung der Glieder an der Willensbildung des Zentralstaates
G. Schutz der föderativen Elemente durch erschwerte Abänderbarkeit der Verfassung sowie der Autonomiestatute
H. Mechanismen zur Lösung föderativer Konflikte
I. Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Am 14. und 15. April 1997 fand in Barcelona das sechste gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit der Escola d´Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
Die Reformbestrebungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung haben mit dem "Bericht der Bundesregierung über die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes - Perspektivbericht", der am 19. Juli 1995 vorgelegt wurde, und insbesondere mit dem am 24. Februar 1997 verabschiedeten "Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz)" ihren Niederschlag auch im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gefunden. Es lag daher nahe, das sechste Seminar "Neuen Tendenzen im öffentlichen Dienst" zu widmen. Als Beitrag zur aktuellen Diskussion über das öffentliche Dienstrecht in der Bundesrepublik sind die Referate der deutschen Teilnehmer im vorliegenden Speyerer Forschungsbericht zusammengefaßt.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart 1998. 168 Seiten. Gebunden. DM 18,- ISBN 3-929981-21-1
Die "Praxiseinführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (Speyerer Verfahren)" stellt eine Dokumentation des Modellprojekts Wiesloch dar. Ausgehend von den DV-technischen Voraussetzungen des Pilotversuchs wird die Erstellung der drei Teilrechnungen Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung und Finanzrechnung für die Stadt Wiesloch erörtert. Hierbei wird detailliert dargestellt, wie die Stammdaten der Ergebnis- und Finanzrechnung erfaßt und wie die kameralen Daten anhand von Umsetzungstabellen in das doppische System überführt werden. Außerdem wird die in Wiesloch eingeführte Kostenstellenrechnung und das zugrunde liegende Konzept erläutert. Den Schwerpunkt der Dokumentation bildet die Vermögensrechnung: Hierbei erfolgt eine detaillierte Beschreibung der zur Erstellung der Eröffungsbilanz erforderlichen vollständigen Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden.
Neben den Erläuterungen zu den Teilrechnungen für die Kernverwaltung wird außerdem die Erstellung der konsolidierten Rechnung, welche neben der Kernverwaltung auch die vollkonsolidierten Eigenbetriebe der Stadt Wiesloch sowie die nach der Equity-Methode konsolidierten privatrechtlich organisierten kommunalen Unternehmen umaßt, dargestellt. Die in einer Anlage beigefügte Halbjahresrechnung der Stadt Wiesloch weist sowohl den Abschluß der Kernverwaltung als auch den konsolidierten Abschluß aus.
Aus den im Projekt gesammelten Erfahrungen werden Empfehlungen zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens gegeben. Außerdem werden notwendige haushaltsrechtliche Änderungen aufgezeigt und die Vereinbarkeit des Neuen Kommunalen Rechnungswesens mit den finanzstatistischen Anforderungen dargelegt. Neben dem Halbjahresabschluß umfaßt der Anhang u.a. den im Modellprojekt eingesetzten Kontenplan, die Anlagenklassen und Nutzungsdauern sowie den Kostenstellenplan.
Der Praxiseinführungsbericht soll anderen Kommunen beim Einstieg in das Neue Kommunale Rechnungswesen als Hilfe dienen und gleichzeitig den Erfolg des Projektes dokumentieren.