Refine
Year of publication
Document Type
- Article (239) (remove)
Language
- German (213)
- English (18)
- Spanish (4)
- French (3)
- Other Language (1)
Has Fulltext
- yes (239) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (239)
Keywords
- Abgeordneter (17)
- Diäten (10)
- Deutschland / Bundestag (9)
- Parteienfinanzierung (9)
- Deutschland (7)
- Demokratie (6)
- Partei (6)
- EMRK (4)
- Europäische Union (4)
- Europäische Union / Parlament (4)
- Kritik (4)
- Deutschland / Bundespräsident (3)
- Politiker (3)
- Unionsrecht (3)
- Verfassungsrecht (3)
- Verfassungsreform (3)
- Versorgung (3)
- Beamter (2)
- Besoldung (2)
- Betriebliche Altersversorgung (2)
- Deutschland / Bundesverfassungsgericht (2)
- Gemeindeverfassung (2)
- Gesetzgebung (2)
- Hessen (2)
- Kandidatenaufstellung (2)
- Korruption (2)
- Landtagsabgeordneter (2)
- Nebeneinkünfte (2)
- Parteienstaat (2)
- Politische Reform (2)
- Politische Verantwortung (2)
- Wählervereinigung (2)
- Article 52(3) de la Charte (1)
- Article 52(3) of the Charter (1)
- Ausbeutung (1)
- Aussetzung <Arbeitsvertrag> (1)
- Bayern / Landtag (1)
- Beitritt (1)
- Beitritt zur EMRK (1)
- Bundestagsabgeordneter (1)
- Chancengleichheit (1)
- Constitutional illiberalism; liberal democracy; European Union; Poland; Hungary; rule of law; judiciary (1)
- Convention européenne des droits de l'homme (1)
- Deutschland / Deutsche Bundesbank (1)
- Deutschland / Grundgesetz (1)
- Dienstwagen (1)
- Direktwahl (1)
- ECHR (1)
- EU-Accession (1)
- EU-Beitritt (1)
- Europawahl (1)
- European Convention on Human Rights (1)
- Europäische Menschenrechtskonvention (1)
- Finanzierung (1)
- Finanzkontrolle (1)
- Fraktion (1)
- Föderalismus (1)
- Gegenseitige Anerkennung (1)
- Gemeinwohl (1)
- Grundrechtsschutz (1)
- Hochschule (1)
- Immigration policy (1)
- Kommunalwahl (1)
- Kontrolle (1)
- Konvergenzen und Divergenzen (1)
- Lobbyismus (1)
- Macht (1)
- Migration (1)
- Mitarbeiter (1)
- Multi-level governance (1)
- Nordrhein-Westfalen / Landtag (1)
- Organisation (1)
- Parteienwettbewerb (1)
- Parteistiftung (1)
- Personal (1)
- Politik (1)
- Politische Auseinandersetzung (1)
- Politische Beteiligung (1)
- Politische Entscheidung (1)
- Politische Entwicklung (1)
- Politische Kontrolle (1)
- Politischer Wandel (1)
- Privater (1)
- Privileg (1)
- Rechtsprechung (1)
- Refugee crisis (1)
- Regierungsmitglied (1)
- Rheinland-Pfalz (1)
- Sparer (1)
- Sperrklausel (1)
- Staatsversagen (1)
- Subventionskontrolle (1)
- Verfassungswidrigkeit (1)
- Verfassungswirklichkeit (1)
- Verwaltung (1)
- Volksabstimmung (1)
- Volksbegehren (1)
- Wahlkreiseinteilung (1)
- Wahlrecht (1)
- Wesentlichkeitsprinzip (1)
- Widerstand (1)
- Wissenschaftsmanagement (1)
- Zuwendungen (1)
- automated decision-making (1)
- automatisierte Entscheidungen (1)
- legal decision-making (1)
- Ämterpatronage (1)
- Öffentliche Ausgaben (1)
- Öffentliche Schulden (1)
- Öffentliche Verwaltung (1)
- Öffentlicher Dienst (1)
Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (53)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (28)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (15)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (6)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (3)
Über Widerstand
(2012)
Die „Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“ unter dem Vorsitz des früheren Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig war im November 2011 vom Ältestenrat des Bundestags eingesetzt worden. Ihr Auftrag lautete, „Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten nach Art. 48 III GG“ vorzulegen. Die Einsetzung erfolgte sozusagen zur Beruhigung. ...
Dürfen Bundestagsabgeordnete ihre Freifahrtberechtigung nur mandatsbezogen oder auch für sonstige Zwecke nutzen? Die Frage wird im staatsrechtlichen Schrifttum seit langem behandelt. Dabei ist zwischen Verfassungs- und einfachem Gesetzesrecht, zwischen Staats- und Steuerrecht zu unterscheiden. Neben der Frage des Ob-überhaupt stellt sich die weitere Frage, wie eine Privatnutzung steuerlich zu bewerten ist.
Der Landtag hat im Frühjahr 2013 Reformen des finanziellen Status seiner Mitglieder beschlossen. Doch die vom Rechnungshof angemahnte Fortsetzung des Reformprozesses droht auf die Zeit nach der Landtagswahl und damit auf den St. Nimmerleinstag verschoben zu werden. Der Landtag verfolgt dabei eine ganz ähnliche Strategie wie der Bundestag, der eine Erhöhung seiner Diäten um fast 1000 Euro und ihre Dynamisierung ebenfalls erst nach der Wahl angehen will. ...
Das neue Diätengesetz stockt die Entschädigung und die Altersversorgung von Bundestagsabge:ordneten in zwei Schritten um 10 Prozent auf und lehnt sie damit an die Bezüge von Bundesrichtern an. Zudem wird die Entschädigung an die Bruttolohnentwicklung angekoppelt und so einem Dynamisierungsautomatismus unterworfen. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb hatte der Bundestag früher für ein ähnliches Projekt eine Grundgesetzänderung vorgesehen, der aber der Bundesrat seine Zustimmung versagte. Ausschussvorsitzenden wird - entgegen ständiger Rechtsprechung - ein Zusatzgehalt gewährt. Eine große Zahl weiterer verfassungsrechtlicher Problempunkte greift der Gesetzgeber nicht auf.
Die Europawahl2014 rückt die staatliche Politikfinanzierung
erneut in den Fokus. Die. nachfolgende Analyse und Kritik
zeigt, dass bei der Finanzierung von Abgeordneten, Parteien
und Stiftungen wichtige Prinzipien des EU-Rechts unbeachtet
bleiben, etwa das Recht auf Chancengleichheit der politischen
Parteien und der Subsidiaritätsgrundsatz.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln bei deutschen Europawahlen sind ungewöhnlich scharf kritisiert worden: sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Politik. Doch keines ihrer sachlich-inhaltlichen Argumente hält einer Überprüfung stand. Das zeigt die gründliche Durchsicht der wissenschaftlichen Stellungnahmen und der Minderheitsvoten, auf welche sich auch die Politik bezieht. Der Kern der Auseinandersetzung liegt denn auch darin, dass der Zweite Senat eine besonders intensive Prüfung von Sperrklauseln vornimmt, weil die Bundestagsmehrheit darüber »gewissermaßen in eigener Sache« beschließt, also dabei nicht unbefangen ist. Die darin liegende Einschränkung des Handlungsspielraums des Hohen Hauses scheint besonders zu stören. Eine solch intensive Prüfung durch das Gericht ist nun auch bei künftigen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache zu erwarten, wenn die 5:3-Mehrheit, mit weicher das 5 %- und das 3 %-Urteil beschlossen wurden, auch nach dem Auswechseln zweier Mitglieder des Zweiten Senats weiterhin »hält«.
Neuere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln
und zu Hartz IV lenken den Blick - mit John Hart Ely - auf den Gesetzgebungsprozess. Bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache drohen demokratie- und rechtsstaatswidrige Verzerrungen. Diesen muss durch Gesetzesvorbehalt, obligatorische Mindestfristen, Begründungsobliegenheiten und Obergrenzen sowie durch eine strikte Gerichtskontrolle entgegengewirkt werden. Gegen die beharrenden Kräfte der Politik und ihre Eigeninteressen ist Recht allerdings nicht leicht durchzusetzen. Auch Sperrklauseln bei Bundestags- und Landtagswahlen erscheinen inzwischen anfechtbar.
1. Die Ast. hat eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch die Zuweisung staatlicher Finanzmittel an Fraktionen, politische Stiftungen sowie Abgeordnetenmitarbeiter der im Deutschen BT vertretenen Parteien nicht hinreichend dargelegt.
2. Da die Zuweisung nicht unmittelbar an die im BT vertretenen Parteien selbst, sondern an Dritte gezahlt wird, hätte bei einer Organklage gegen den Deutschen BT dargelegt werden müssen, dass dieser als Haushaltsgesetzgeber bereits durch die Bewilligung einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel Vorschub geleistet habe.
3. Der Antrag ist bereits verfristet, soweit er sich gegen
eine seit den 1990er Jahren unveränderte Rechtslage richtet. (Nichtamtl. Leitsätze)