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In der Zeit vom 28. bis 30. Oktober 1992 fand in Barcelona das vierte gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mti der Escola d'Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
In diesem Jahr lag es nahe, die Tagung den durch die deutsche Vereinigung ausgelösten grundlegenden Gesetzesreformvorhaben in der Bundesrepublik zu widmen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung ebenso wie die Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes udn die Verfassunggebung in den neuen Ländern.
The papers collected in this volume were submitted in a dialogue seminar which took place in Bangkok form the 17th to the 21st of August 1992. The seminar was organized by the Office of the Juridical Council of Thailand and the Post-Graduate School of Administrative Sciences in Speyer, under the direction of Professor Dr. Dr. h.c. Heinricht Siedentopf.
Soziale Rechte in Europa
(2016)
Die im Jahre 2008 einsetzende Wirtschafts- und Finanzkrise und die Notwendigkeit, die Staatsverschuldung zu senken, haben in vielen europäischen Ländern zu einer Reduzierung der Sozialleistungen geführt. Eine „Verschlankung“ der Sozialsysteme und eine „Flexibilisierung“ des Arbeitsmarkts werden im Hinblick auf eine Bewährung im globalen Wettbewerb für notwendig gehalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Diskussion über die Grundlinien der europäischen und nationalen Sozialpolitik sowie über die normative Reichweite sozialer Verfassungsverbürgungen neue Aktualität gewonnen. Sowohl in Spanien als auch in Deutschland steht auf verfassungsrechtlicher Ebene die Frage nach der Anerkennung subjektiver Leistungsrechte im Vordergrund. In Spanien geht es um die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Maße die im dritten Kapitel des Titels I der Verfassung enthaltenen sozialen Verbürgungen einen subjektiv-rechtlichen Gehalt aufweisen, in Deutschland um die Folgen der Anerkennung eines Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches das Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip hergeleitet hat. Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der nationalen Sozialsysteme stellt sich zugleich die Frage, wie gegebenenfalls eigene höhere Standards in einer von Personenfreizügigkeit geprägten Europäischen Union aufrechterhalten werden können. Impulse für eine gemeinsame sozialpolitische Entwicklung gehen dabei zunehmend von einer Anreicherung binnenmarktfunktionaler Sekundärrechtsetzung der Europäischen Union mit sozialen Zielen aus.
Reform des Finanzausgleichs
(2016)
The article presents legal (constitutional) aspects of the emergency situation concerning the first wave of the Covid-19 pandemic.
Law Reform and Law Drafting
(1993)
In Spanien trat im Jahr 1998 eine neue Verwaltungsprozessordnung in Kraft. Sie soll die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des in Art. 24 Abs. 1 der Spanischen Verfassung von 1978 verankerten Rechts auf effektiven Rechtsschutz verbessern. Wesentliche Elemente der neuen Verwaltungsprozessordnung sind die Einführung von Einzelrichterspruchkörpern als Eingangsinstanz für die meisten Verwaltungsstreitigkeiten, die Abwendung vom bisherigen caracter revisor der verwaltungsgerichtlichen Klage, d. h. die Erweiterung der Klagemöglichkeiten jenseits der Anfechtungsklage, der Ausbau des einstweiligen Rechtsschutzes und die Verbesserung der Urteilsvollstreckung gegen die öffentliche Verwaltung.
Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Reform vor. Er enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer an dem 7. Gemeinsamen Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d'Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 30. September bis 3. Oktober 1999 zur spanischen Verwaltungsprozessrechtsreform in Speyer stattfand. Die Texte sind im Original und in deutscher Übersetzung abgedruckt. Im Vorwort des Herausgebers wird das spanische Gesetz in den europäischen Kontext eingeordnet.