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Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) mag als Schlüsselbegriff der Rechtssetzungswissenschaft im Jahre 1997 charakterisiert werden, und es wird allgemein akzeptiert, daß es drei Module der Gesetzesfolgenabschätzung gibt:
Die prospektive GFA - als eine Art prälegislativer Analytik - liefert Ansatzpunkte und Vorgehensweise, wenn es noch ein „offenes Regelungsfeld“ gibt, d.h. wenn noch überlegt wird, ob man überhaupt und in welcher „Denk“richtung man eine rechtsförmige Regelung erwägen könnte; wenn alternative Regelungsmodelle („Programmalternativen“) ermittelt, in ihren Folgen abgeschätzt und bewertet werden sollen.Die begleitende GFA - zumeist in Form von Tests vorformulierter Rechtssätze (z.B. von Referentenentwürfen) - soll Vollzugspraktikabilität, Befolgbarkeit, Verständlichkeit, Kosten-Nutzen-Relationen und institutionelle Funktionalitäten so prüfen, „als ob“ die Rechtsvorschrift schon in Kraft wäre.Die retrospektive GFA soll als ex-post Evaluierung (von Zeit zu Zeit) die Bewährung von Rechtsvorschriften in ihrer Praxis nachprüfen mit Folgerungen für Novellierung, Aussetzung oder Neugestaltung.
Nie zuvor - seit den ersten Einspielungen von 1994/95 - gab es solche Aufmerksamkeit und so viele Verlautbarungen. Im Bericht des Sachverständigenrats „Schlanker Staat“ kumulierten die Forderungen und Gedankenspiele zur GFA, parallel dazu liefen und laufen viele Versuche, das neue Phänomen in die Gemeinsamen Geschäftsordnungen (GGO) der Länder aufzunehmen, das Abschätzungsvorgehen in Leitfäden zu übertragen und schließlich auch Zuständigkeiten zu schaffen. Unterstützt werden die Forderungen von der Wirtschaft und den Kommunalen Spitzenverbände. Da heißt es beispielsweise: „Abschätzung der Kosten für das Land ..., Kosten der Umsetzung (auf den Verwaltungsebenen), Probeausrechnungen der finanziellen Auswirkungen von Gesetzen“ (AG Kommunale Spitzenverbände Rheinland-Pfalz). Oder: „Was wir brauchen ist mehr prälegislative Forschung. Ihre Ergebnisse sollen dann eine erkenntnisgesicherte Grundlage von Gesetzen und Verordnungen bilden.“ (BASF-Brief 1995). Die Forderung nach der Anwendung von Gesetzesfolgenabschätzungen und die Tendenz, sie irgendwie zu institutionalisieren ist merklich.Wir sind einerseits recht schnell bei der Hand, etwas dauerhaft zu installieren, weil es jetzt relevant zu sein scheint, weil es jetzt von vielen gefordert wird. Aber andererseits folgen wir dabei häufig tradierten Wegen: Es wird aufgeschrieben, daß etwas getan werden soll, und dann überlassen wir die wirkliche Anwendung der Erinnerung und gelegentlichem Druck aus der Problementwicklung.
Das Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland - Pfalz beschritt einen anderen Weg und initiierte Mitte 1997 - noch bevor die GFA in der GGO des Landes Rheinland-Pfalz verankert wurde - eine prospektive Gesetzesfolgenabschätzung zum Regelungsvorhaben LWaldG. Das Ministerium folgte damit einer Empfehlung der Verwaltungsmodernisierungskommission Rheinland-Pfalz. Das persönliche Engagement der Ministerin für Umwelt und Forsten, Frau Klaudia Martini, war unverzichtbar um den Prozeß zu initiieren und voranzubringen.
In enger Kooperation des Ministeriums mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und dem dort angegliederten Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung konnte die prospektive Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt und Anfang 1998 erfolgreich abgeschlossen werden. Das Kapitel 2 des hier vorliegenden Berichts gibt die Vorgehensweise und die Ergebnisse der prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung zum LWaldG wieder.
Auf der Grundlage der prospektiven GFA wurde der Referentenentwurf zum LWaldG erarbeitet. Anschließend wurde dieser seinerseits wiederum unterschiedlichen Prüf- und Testverfahren unterzogen (siehe Kapitel 3). In der Abbildung 1 sind die angewandten Methoden genannt.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden damit eine prospektive und eine begleitende Gesetzesfolgenabschätzung an einem konkreten Regelungsvorhaben durchgeführt.
Die Modernisierungsbestrebungen in den Landesverwaltungen sind vielfältig, die Zahl der durchgeführten Projekte Legion. Der vorliegende Forschungsbericht hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen umfassenden Überblick über die Modernisierungsbestrebungen in den 16 Bundesländern zu geben.
Die Arbeit entstand im Rahmen des Projekts: "Wissenschaftliche Dokmentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern" (WiDuT), die beim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Unterstützung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz eingerichtet ist. Die von WiDuT gewonnenen Informationen und Erkenntnisse sind in den Bericht ebenso eingeflossen, wie explizite Angaben aus den Ländern.
Zunächst werden in einer Synopse Konzeptionen und Organisationsformen der Verwaltungsmodernisierung in den Ländern wiedergegeben. Neben den Auslösern des Reformprozesses, den Grundphilosophien und Zielen der Reformen werden Art und Umfang derselben näher beschrieben. Im weiteren geht der Bericht auf die Organisation und Steuerung der Reformprozesse ebenso ein, wie auf die Beteiligung externen Sachverstands bei den Reformvorhaben und die Mitwirkung der Beschäftigten.
Diese Darstellungsform ermöglicht es, die verschiedenartigen Reformprozesse in den Ländern konkret zu vergleichen und einzuordnen.
Im zweiten Teil des Berichts wird, basierend auf dem Pentagramm der Verwaltungsmodernisierung und seinen fünf Kategorien (Verwaltungspolitik, Aufgaben, Regelungsoptimierung, Effektuierung und Personal) eine themenbereichsorientierte Darstellungsweise verfolgt. Hier werden bspw. die Reformprojekte zur Aufgabenverlagerung bzw. Privatisierung der Länder, Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesetzesfolgenabschätzung sowie die Verknüpfung der Verwaltungsmodernisierung mit Informations- und Kommunikationstechnik vorgestellt.
Erläuterungen der jeweiligen Reformbereiche und ihrer Bedeutung für den Modernisierungsprozeß runden die Darstellung ab.
Besonderes Augenmerk finden die Innovationen im Bereich des Personalmanagements, die dezidiert gegenübergestellt werden.
Darüber hinaus gewährt der Bericht Einblicke in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise von WiDuT.
Die naturwissenschaftliche, technische und medizinische Forschungslandschaft in Rheinland-Pfalz
(1996)
Es wurde eine spezielle Befragung der naturwissenschaftlichen und technischen Lehrstühle in Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz und der Universität Koblenz durchgeführt. Zentrale Ergebnisse des o.a. Delphi-Berichts wurden reflektiert und Innovationsbereiche an rheinland-pfälzischen Forschungseinrichtungen festgestellt. Eine Arbeitsgruppe überprüfte und bewertete spezielle Aspekte der Befragung.
Wichtigste Empfehlungen:
Angestrebt werden sollte in Rheinland-Pfalz ein standortübergreifender Forschungsverbund. Der Diskurs zwischen den Forschungsstätten sollte durch geeignete Verfahren erhöht werden.
Dies gilt auch für den interdisziplinären Diskurs. Denn die Technologie ist heute nicht mehr nach herkömmlichen Gesichtspunkten zu gliedern. Die verschiedenen Entwicklungslinien wirken letztlich zusammen und sind isoliert nicht entwicklungsfähig. Aufgrund der hohen Interdependenz von Forschungen in verschiedenen Bereichen ist ein interdisziplinärer Diskurs in Form eines inhaltlichen Forschungsverbundes notwendig. Und auch Arbeitsformen, die über den Informationsaustausch und Dialog hinausgehen, sind zu entwickeln, damit Ressourcen und Kapazitäten möglichst effizient eingesetzt werden können. Mit beiden Aufgaben - Förderung des wissenschaftlichen Diskurses und Organisation der Arbeitsteilung - sind selbst wieder Aufgaben der modernen Managementtechnik angesprochen.
Mit dem Thema Produktions- und Managementtechniken ist ein Technikfeld angesprochen, welches quer zu den 16 Technikfeldern des deutschen Delphi-Berichts verortet werden kann. In ähnlicher Weise gilt dies auch für die Software-Entwicklung. Deshalb sollten bei weiteren Untersuchungen die 16 Technikfelder um die Felder "Software" sowie "Produktions- und Managementtechniken" ergänzt werden. Eventuell müßte zudem eine Abgrenzung von Biowissenschaften und Medizin überdacht werden.
Erstrebenswert wäre in Rheinland-Pfalz eine eigene Delphi-Untersuchung, die die Erfahrungen des Arbeitskreises berücksichtigt. Die Datenbank mit den Namen und Adressen aller habilitierten Wissenschaftler bildet eine gute Grundlage für eine solche weiterführende Untersuchung.
Auch andere Methoden zur Wissenserweiterung sollten auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Daten angewandt werden. Beispielsweise ist die Durchführung von Symposien und Cience-Courts zu wichtigen zukunftsträchtigen Themen empfehlenswert. Neben Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Medizinern sollten auch Experten aus anderen Wissenschaften (Verwaltungswissenschaftler, Sozialwissenschaftler, Juristen etc.) und Bereichen (Industrie, Politik) in diese Veranstaltungen einbezogen werden, um neben der technisch-wissenschaftlichen Seite auch ethische, rechtliche, politische, organisatorische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen zu können.