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Über der hessischen Landtagswahl vom 2. Februar liegt "das Odium der Verfassungswidrigkeit". So formuliert es der Speyerer Staatsrechtler und Parteien-Kritiker Hans Herbert von Amim. Sein Hauptargument: Hessen weigere sich, seine Wahlkreise neu zuzuschneiden. Dies sei notwendig, weil die Zahl der Wähler in den einzelnen Stimmbezirken zu stark voneinander abweiche.
Die Wahlkreise in Hessen sind von extrem unterschiedlicher Größe. Zu große und nicht begründete Unterschiede verstoßen - nach neuerer Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der neuerdings ganz herrschenden Staatsrechtslehre - gegen den Gleichheitssatz. Während die Wahlkreise für die Landtagswahlen in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen und für die Bundestagswahl, die alle ebenfalls übergroße Unterschiede aufgewiesen hatten, neu zugeschnitten werden mussten, ist in Hessen bisher eine Anpassung unterblieben.