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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (11)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Die Modernisierungsbewegung eines "New Public Management\ eines "Reinventing Government" hat auch den deutschsprachigen Raum erreicht, und zwar insbesondere unter dem Vorzeichen eines "Neuen Steuerungsmodells". So hat dieses Modernisierungskonzept in den Kommunalverwaltungen der Bundesrepublik Anhänger nicht nur in der Literatur - bis zur Gründung neuer Zeitschriften -, sondern auch in der Verwaltungspraxisgefunden. Ich habe mich im Inland und im Ausland der Frage stellen müssen, wie aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht und aus der Ortskenntnis heraus das neue öffentliche Management einzuschätzen ist. Das veranlaßt mich, einschlägige Studien, die aus unterschiedlichen Anlässen entstanden und verstreut oder noch nicht veröffentlicht sind, in einem Forschungsbericht zusammenzufassen. Sie werden damit dem deutschsprachigen Leser zugänglich gemacht. Die vorliegenden Beiträge werden von verschiedenen Problemstellungen geprägt, knüpfen aber immer wieder bei der Frage des Paradigmenwechsels vom exekutiven zum unternehmerischen Management in der öffentlichen Verwaltung an. Mit ihrer kritischen Einstellung unterscheiden sie sich von der publikationsstarken Erneuerungsliteratur. Die Studien bauen aufeinander auf und überlappen sich. So
sind sie in der Zeitfolge ihrer Entstehung abgedruckt.
Wintersemester 1995/1996
(1995)
Die vorliegenden Materialsammlungen, inhaltlichen Ordnungen und sachlichen Auswertungen stellen somit „ Vorstudien zur Organisation und Reform von Landesverwaltungen" dar. Sie können sich als nützlich erweisen, wenn Landesregierungen auch in den neuen Bundesländern die Reorganisation ihrer Verwaltungen angehen und nicht einfach die administrativen Apparate mit einer neuen Rhetorik überziehen. Darüber hinaus können sie sich als fruchtbar erweisen, wenn es darum geht, die Organisationslehren an Verwaltungsschulen auf Erfahrungsgrundlagen zu stellen. In diesem Sinne möchte ich mich bei allen bedanken, die das Forschungsvorhaben unterstützt haben, insbesondere beim Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die koreanischen und deutschen Finanzausgleichssysteme vergleichend zu analysieren und insbesondere die Einführungsmöglichkeiten der horizontalen Finanzausgleichssysteme zwischen den gleichgeordneten Körperschaften in Korea zu überprüfen. Die Analyse beschränkt sich also nicht allein auf die Regelungen in Korea. Vielmehr wird in dieser Arbeit das koreanische System dem in der Bundesrepublik Deutschland praktizierten gegenübergestellt. Mit Hilfe dieses internationalen Vergleichs sollen Aussagen abgeleitet werden, ob und inwieweit eventuelle Erfahrungen für die Reform des koreanischen Systems gezogen werden können.