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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (8)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (7)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (4)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (2)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
A Creeping Transformation?
(2001)
Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001. 308 Seiten, 62.- DM; ISBN: 3-531-13664-X
Prozesse der Entscheidungsfindung gehören zu den grundlegenden Aktivitäten in jeder Organisation. Anspruchsvolle und komplexe Entscheidungslagen können in der Regel nur durch die Zusammenarbeit von Experten verschiedener Organisationseinheiten oder Organisationen angegangen werden. Dabei finden Beratungen und Entscheidungen in Organisationen von Wirtschaft, Verwaltung und Regierung häufig in aufgabenorientierten Kleingruppen wie Gremien, Arbeits- und Projektgruppen statt. Das Buch befasst sich mit den zwischen den Beteiligten wirksamen sozialpsychologischen Prozessen. Dabei geht es um folgende Fragen:
<ul>
<li>Wie lassen sich solche kollektiven Entscheidungsprozesse gestalten, damit qualitativ hochwertige Entscheidungen getroffen werden, die von den Beteiligten auch akzeptiert werden können? </li>
<li>Welches sind förderliche und hinderliche Kräfte, die in dem sozialen Interaktionsfeld bei der Entscheidungsfindung wirksam werden? </li>
</ul>
Am Beispiel schwieriger rechtlicher und politisch-administrativer Entscheidungsprozesse werden mit Hilfe moderner interaktionsdiagnostischer Verfahren kritische Einflussfaktoren bei der kollektiven Entscheidungsfindung aufgedeckt und Hinweise für eine konstruktive Gestaltung des sozialen Interaktionsprozesses gegeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Entscheidungsträger in Wirtschaft, Verwaltung und Politik als auch an Sozial-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Politikwissenschaftler, die sich für die soziale Eigendynamik kollektiver Entscheidungen interessieren.
Aus dem Inhalt: Auf der Suche nach Regelhaftigkeiten bei der kollektiven Entscheidungsfindung. Entscheidungsfindung in komplexen Entscheidungslagen: Theoretische Zugänge und Stand der Forschung. Perspektiven und Methoden zur Analyse der Prozesse sozialer Interaktionen bei der Entscheidungsfindung. Prozessanalysen innerbehördlicher Entscheidungsprozesse und vergleichende Analyse des Verhaltens der Akteurgruppen in schwierigen politisch-administrativen Entscheidungsprozessen in zwei unterschiedlich kontrovers verlaufenen Erörterungsterminen. Entscheidungsfindung als soziale Interaktion – Zusammenschau der Ergebnisse und Fazit.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2001. 355 Seiten, geb. mit Schutzumschlag, 78.- DM; ISBN: 3-7890-7424-1
Gute Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu machen ist nicht einfach; oft genug werden alle Beteiligten und Betroffenen von nicht beabsichtigten Folgen und Nebenwirkungen überrascht. Es entstehen Kosten, Vollzugsdefizite und Widerstände bei Normadressaten sowie Widersprüche zu anderen Rechtsvorschriften.
Das Handbuch hilft, diese Risiken zu vermeiden und gibt methodische Grundlagen für die Verbesserung und Reduzierung von Rechtsvorschriften an die Hand.
Zu den erstmals systematisch vorgestellten Bausteinen ("Modulen") der prospektiven, begleitenden und retrospektiven GFA werden angewandte Verfahren und Instrumente bereitgestellt und an praxiserprobten Beispielen erläutert. Zahlreiche Schaubilder und Tabellen, ein Glossar und ein Sachwörterverzeichnis erleichtern den Gebrauch in der Praxis ebenso wie Hinweise zum erforderlichen Aufwand und für zusätzliche Hilfsangebote. Mit diesem praxisnahen Standardwerk dürfen sich die zukünftigen Rechtsvorschriften noch wirkungsorientierter und adressatenfreundlicher gestalten lassen. Ministerien und Parlamente, die kommunalen Satzungsgeber, aber auch Verbände und Rechtsberater erhalten hiermit eine förderliche Anleitung und instrumentelle Unterstützung ihrer Rechtssetzungsarbeit. Auch für die Lehre an Universitäten und Fachhochschulen erleichtert dieses Handbuch den didaktischen Zugang.
Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2001, 494 Seiten, br., € 70,60 ISBN: 3-631-38707-5
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Dynamik der europäischen Mehrebenenverflechtung in einem ausgewählten Politikfeld. Bei der Entwicklung der analytischen Kategorien wird auf Elemente des Netzwerkansatzes zurückgegriffen. Im Zentrum der Analyse stehen die Auswirkungen europäischer strukturpolitischer Aktivitäten auf die nationale und die regionale Ebene in Deutschland und vice versa. Dabei geht es um die strukturpolitische Begleitung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus in den ostdeutschen Ländern und um den Veränderungsdruck, dem sich die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch die europäische Integration ausgesetzt sah und sieht. Für die vergleichende empirische Betrachtung wurden Sachsen und Rheinland-Pfalz als Referenzländer ausgewählt. Die regionalpolitischen Implikationen der europäischen Beihilfenaufsicht werden ebenfalls kritisch gewürdigt.
Am 22. Juni 1889 wurde das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ verabschiedet. Neben Krankheiten (1883) und Betriebsunfällen (1884) wurden damit auch Alter und Erwerbsunfähigkeit als zentrale und in der Industriegesellschaft nur unzureichend abgesicherte Lebensrisiken von der staatlichen Sozialgesetzgebung erfasst. Der Forschungsbericht untersucht [1.] den Entstehungsprozess des ersten deutschen Rentenversicherungsgesetzes vor dem Hintergrund der politischen und sozialen Verfassung des Kaiserreiches. Da Bismarck sich in den entscheidenden Jahren seit 1887 bereits aus der sozialpolitischen Gesetzgebung weitgehend zurückgezogen hatte, wurden Handlungsspielräume frei, die anderen Akteuren nicht nur vorher kaum denkbare Durchsetzungschancen eröffneten, sondern ihnen auch erhöhte Verantwortung zumaßen. Das Gesetz wurde im Reichsamt des Innern angestoßen, als Entwurf zunächst vom Bundesrat behandelt und schließlich in drei Lesungen des Reichstags durchberaten. Während die öffentlichen Beratungen des Reichstags zu dieser Materie in der Literatur bereits verschiedentlich analysiert wurden, legt diese Studie besonderes Gewicht auf die bisher unbekannten Aushandlungsprozesse zwischen den obersten Reichsbeamten, den Bundesratsvertretern der Einzelstaaten und den Reichstagsabgeordneten. Dafür wurden Aktenbestände sowohl aus dem Bundesarchiv wie auch aus den Archiven der größeren Länder Preußen, Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen ausgewertet.
Die Analyse des politischen Entscheidungsprozesses zum Gesetz wird [2.] verknüpft mit einer Untersuchung seines sozialpolitischen Gehalts. Für einige Kernelemente des Gesetzes wird genau zurückverfolgt, wer welche Bestimmung durchzusetzen half und wer andererseits mit welchen Gegenkonzepten scheiterte. Die Durchleuchtung solcher Entstehungshintergründe trägt zum besseren Verständnis charakteristischer Züge des deutschen Rentenversicherungssystems bei, die sich zum Teil bis heute erhalten haben. Ein solches Charakteristikum ist die Differenzierung der Beiträge und Leistungen entsprechend dem Lohneinkommen, die keineswegs von vornherein selbstverständlich war. Sowohl innerhalb der Reichsverwaltung wie auch unter den konservativen Parlamentariern gab es eine starke Bewegung zugunsten von Einheitsrenten, die nur einen minimalen Schutz gegen die ärgste Altersarmut gewährleisten sollten. Letztlich blieben die Vertreter dieser Richtung aber in der Minderheit.
Im Ausblick der Studie wird die deutsche Gesetzgebung für die Versorgung von Alter und Erwerbsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem zeitgenössischen internationalen Vergleichsfeld diskutiert, um einen Beitrag zur historischen Verortung des deutschen Sozialstaats zu leisten.
In den letzten Jahren hat in zahlreichen Ländern eine Verwaltungsreform Einzug gehalten, die auf eine grundlegende Veränderung der Öffentlichen Verwaltung zielt. New Public Management ist der Oberbegriff dieser weltweit relativ einheitlichen „Gesamt-Bewegung“ der Verwaltungsreformen. New Public Management befasst sich mit der Modernisierung öffentlicher Einrichtungen und neuen Formen öffentlicher Verwaltungsführung. Charakteristisch für New Public Management-Reformen ist der Wechsel von der Input- zur Outputorientierung. Dabei gibt es nicht ein New Public Management-Modell, sondern zahlreiche nationale Ausprägungen. Die deutsche Variante des New Public Management ist das Neue Steuerungsmodell, das speziell für den kommunalen Bereich entwickelt wurde. In der Schweiz und in Österreich spricht man von Wirkungsorientierter Verwaltungsführung (WoV)[1].
In Deutschland sind in den letzten Jahren nicht nur in der Kommunalverwaltung, sondern auch in verschiedenen Bereichen der Staatsverwaltung Elemente des Neuen Steuerungsmodells (unter anderem Produkte, Kosten- und Leistungsrechnung, Zielvereinbarungen, Controlling, Budgetierung, dezentrale Ressourcen- und Ergebnisverantwortung) eingeführt worden. Im Rahmen dieser Entwicklung zeigt sich, dass durch die Einführung der einzelnen Elemente des Neuen Steuerungsmodells nicht nur das Verhältnis von Regierung und Verwaltung berührt wird, sondern auch das Verhältnis von Parlament und Regierung.
Der Rolle des Parlaments im Gefüge des Neuen Steuerungsmodells ist bisher in Deutschland jedoch nur wenig Beachtung geschenkt worden. Dabei erfordern die geschilderten Entwicklungen eine intensive Betrachtung und auch eine Neuordnung der Stellung und der Aufgaben des Parlaments im Verhältnis zu den anderen beteiligten Organen. So gilt es unter anderem festzulegen, inwieweit die Trennlinie der Gewaltenteilung und die Formen der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung neu gestaltet werden müssen.
Hierbei ist es Aufgabe der Parlamente selber, ihre Aufgaben und Funktionen, bezogen auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts, zu analysieren und zu verdeutlichen, um auf dieser Grundlage Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten.
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[1] Vgl. zu diesem Absatz insgesamt Schedler, Kuno/Proeller, Isabella, New Public Management, S. 5.