Refine
Year of publication
- 2004 (164) (remove)
Document Type
- Article (37)
- Book (23)
- Part of a Book (22)
- Conference Proceeding (19)
- Contribution to a Periodical (15)
- Working Paper (14)
- Public lecture (12)
- Review (7)
- Part of Periodical (6)
- Other (3)
Language
- German (132)
- English (29)
- Other Language (2)
- Multiple languages (1)
Is part of the Bibliography
- no (164)
Keywords
- Europäische Union / Parlament (6)
- Deutschland (5)
- Abgeordneter (4)
- Diäten (4)
- Europäische Union (3)
- Parteienfinanzierung (3)
- Zivil-militärische Zusammenarbeit (3)
- Direktwahl (2)
- Gemeinwohl (2)
- Ministerpräsident (2)
Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (35)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (17)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (7)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (3)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
<b>Abstract</b>
In diesem Band wird erstmals die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auf breiter Basis dokumentiert. Rund 160 Quellenstücke veranschaulichen die Diskussion im Regierungslager, aber auch die Positionen in Industrie, Landwirtschaft und interessierter Öffentlichkeit. Für eine gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung gab es kaum Vorbilder. Dagegen bildeten die bereits verabschiedeten Reichsgesetze über die Kranken- und Unfallversicherung wichtige Referenzpunkte im Gesetzgebungsprozess. Während Bundesrat und Reichstag den eingeschlagenen Weg zur beitragsfinanzierten Sozialversicherung weiter verfolgten, hielt Bismarck an seinem Konzept einer Staatsbürgerversorgung aus Steuermitteln fest. Letztlich verzichtete er aber darauf, seine Vorstellungen durchzusetzen und ebnete den Weg zur Verabschiedung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes von 1889.
Neben der Gesetzesgenese werden Alternativmodelle einer Altersabsicherung, vor allem im Bergbau und bei den Gewerkschaften, vorgestellt.
Der Band umfasst ein breites Spektrum an Quellentypen, angefangen vom behördeninternen Schriftverkehr, über Sitzungsprotokolle, Zeitungsartikel, Gerichtsurteile, nichtamtliche Denkschriften und private Briefwechsel. In einer Besprechung von Gerhard A. Ritter in der Historischen Zeitschrift Bd. 286 (2006) wurde der Band unlängst als "ein besonderes Filetstück" der Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik gewürdigt (S. 114).
<b>Abstract</b>
<b>1. Theoretischer Rahmen</b>
Ausgehend von der Überlegung, daß die Osterweiterung die Finanzen der EU nachhaltig verändern und schon allein durch die größere Anzahl von "Spielern" auf der europäischen Ebene institutionelle Reformen notwendig machen wird, stand die Frage im Mittelpunkt, wie eine europäische Haushalts- und Finanzverfassung denn "idealerweise" auszusehen hätte und wie sich aus dem Vergleich mit dem Status Quo realistische Reformwege gestalten könnten.
Verschiedene wissenschaftliche Disziplinen beschäftigen sich seit langem mit dieser Frage. Ökonomische Arbeiten konzentrieren sich dabei zumeist auf die Suche nach einem "optimalen" Einnahmensystem, die Notwendigkeit von Finanztransfers (Finanzausgleich) oder einzelne Budgetprobleme. Die Rechtswissenschaft versucht, die EU zwischen Staatenbund und Bundesstaat einzuordnen und daraus einen Rahmen abzuleiten. Auch einzelne grundsätzliche Fragestellungen, wie z.B. die Rechtsbindung durch Interinstitutionelle Vereinbarungen spielen hier eine Rolle. Die Politikwissenschaft geht fast gar nicht auf den Bereich der Haushalts- und Finanzverfassung ein.
Viele Kritikpunkte an der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung sind seit langem bekannt und vielfach dargestellt. Jedoch besteht ein Mangel an Arbeiten, die die Wirkungen von Institutionen in der Haushalts- und Finanzverfassung thematisieren, die finanzpolitische Willensbildungsprozesse untersuchen und die den institutionellen Einfluß des bestehenden Einnahmensystems auf den Haushalt (Ausgabenseite) analysieren.
Die Arbeit konzentriert sich auf den grundsätzlichen Vorwurf, dass die Institutionen der EU weder ausreichend demokratisch, noch transparent, noch effizient genug seien, um für Beitritte gleich welcher Zahl wirklich gerüstet zu sein. Die spezifischen institutionellen Strukturen der Haushalts- und Finanzverfassung werden fast vollständig in allgemeinen Diskussionen ausgeblendet, ohne daß ein Grund dafür ersichtlich ist.
Der Analyseschwerpunkt dieser Arbeit lag auf den Institutionen, Regeln und Prozessen der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung, da sie die Umsetzungsdimensionen der Demokratie- und Effizienzanforderungen darstellen und desweiteren den Rahmen bilden, in welchem die Akteure der Haushalts- und Finanzverfassung agieren. Operationalisierte Instrumente sind die modifizierten Budgetfunktionen - d.h. auf Europa umgeschriebenen -, die im Licht der normativen Demokratie- und Effizienzanforderungen neu interpretiert werden. Neben der ökonomischen Theorie der Politik und des Fiskalföderalismus wurden Ansätze der Neuen Institutionenökonomik herangezogen und daraufhin überprüft, inwieweit sie den Inhalt der sogenannten Budgetfunktionen und Haushaltsgrundsätze der klassischen Finanzwissenschaft stützen oder modifizieren und wie sie im besonderen politischen Gefüge der EU einzuordnen sind.
<b>2. Zusammenfassung der Ergebnisse</b>
Der hohe Grad an allgemein politisch-institutioneller Verflechtung und die bisher überwiegend funktionalen Prägung der Europäischen Union lassen sich auch grundsätzlich in der derzeitigen europäische Haushalts- und Finanzverfassung feststellen. Es gibt eine Vielfalt und Zersplitterung der primären und sekundären Rechtsquellen und damit auch der Steuerungsinstrumente der Haushalts- und Finanzverfassung. Die haushaltsrechtlichen Steuerungsinstrumente (Haushaltsordnung, Haushaltsgrundsätze, Haushaltskreislauf, formale Präsentation) sind nicht in der Lage, die Agenten der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung so zu binden, dass die Budgetfunktionen in demokratischer und effizienter Weise umgesetzt werden können. Die geteilten Haushaltsbefugnisse in einer "Gemeinsamen Haushaltsbehörde" führen zu einer Trennung des formalen Willensbildungsprozesses über die Einnahmen und von dem über die Ausgaben.
Dieser Befund kann vor allem auf die grundsätzliche Verteilung der Verfügungsrechte zurückgeführt werden, welche sich an folgenden Mustern orientiert:
<ol><li>Die Aufteilung der formellen und materiellen Verfügungsrechte folgt der Aufteilung der grundsätzlichen Gesetzgebungskompetenzen über die Einnahmen und Ausgaben.</li>
<li>Allerdings findet überwiegend eine Splittung der formellen und materiellen Verfügungsrechte auf mehrere Verfügungsrechteinhaber in unterschiedlichen Abstufungen statt.</li>
<li>Auf der Ausgabenseite kommt nochmals eine Trennung der Verfügungsrechte nach obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben hinzu.</li></ol>
Anders als zum Beispiel im deutschen Verwaltungsföderalismus werden in der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung die richtungsweisenden Entscheidungen durch die politischen Organe getroffen, die nur indirekt legitimiert sind und in denen die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert werden. Nationale Interessen können so dominieren. Dadurch wird das grundsätzliche Problem verwaltungsföderalistischer Strukturen, die politische Kontrolle, in besonderem Maße verschärft.
<b>3. Reformbedarf und Reformoptionen</b>
Aufsetzend auf den Ergebnissen der empirischen Analyse und unter Einbindung verschiedener Reformvorschläge lassen sich dennoch politische Handlungsempfehlungen ableiten. Empfohlen wird hier ein mittelfristiger Reformpfad. Schlagwortartig bedarf es:
<ol><li>eines Umbaus des Eigenmittelsystems hin zu wirklichen eigenen Einnahmen,</li>
<li>einer politisch-programmatischen Ausrichtung des Gesamthaushalts am europäischen Bürger, Wähler und Steuerzahler,</li>
<li>der Veränderung der verfahrensmäßigen Bedeutung des interinstitutionellen Rechts, insbesondere der Finanziellen Vorausschau,</li>
<li>der Straffung des Haushaltsverfahrens und der Veränderung der Rolle der Organe darin,</li>
<Li>insbesondere im Bereich des verwaltungsföderalistischen Vollzugs der Beschränkung auf das Setzen von Rahmenregeln durch die EU-Ebene,</li>
<li>der Verbesserung der politischen Kontrolle</li>,
<li>der Einrichtung eines impliziten, integrationspolitisch motivierten Finanzausgleichs unter</li>
<li>der Einbindung eines gedeckelten Kompensationsfonds sowie</li>
<li>wirksamen Sanktionen zur Durchsetzung der Regeln.</li></ol>
In diesem Rahmen sollte das bisherige Eigenmittelsystems schrittweise durch ein Steuersystem ersetzt werden, welches dann greift, wenn eine tatsächliche Anbindung des Parlaments an den Wählers (Steuerzahlers) erreicht ist. Unter dieser Bedingung kann ein Steuersystem die Voraussetzungen für einen funktionierenden Steuer-Ausgaben-Mechanismus schaffen. Die Organe der Haushaltsbehörde, Ministerrat und Parlament, sollten das neue Eigenmittelsystem gemeinsam verabschieden. Die bisher notwendige Ratifizierung durch die nationalen Parlamente kann durch Referenden abgelöst werden.
Auf der Ausgabenseite ist vor allem die tatsächlich programmatisch-politische Orientierung des EU-Budgets sicherzustellen. Zieldefinitionen, die an den Präferenzen der Wähler ausgerichtet sind, und stetige Kontrolle dieser Ziele sind dafür Voraussetzung. Gleichzeitig muss das derzeitige Hauptinstrument der horizontalen Kooperation, das interinstitutionelle Recht, begrenzt werden. Und schließlich trägt ein transparenteres, einfacheres Haushaltsverfahren zur Verbesserung des Status Quo bei. Dabei sind die Willensbildungsprozesse über Einnahmen und Ausgaben formal und institutionell einander anzugleichen.
Neben diesen auf die institutionellen Binnenwirkungen gerichteten Vorschlägen wird in der Arbeit empfohlen, auf der Ausgabenseite ein Finanzausgleich einzuführen. Vertikale, zweckgebundene Transfers können die Erreichung der vorher definierten (politischen!) Integrationsziele sicherstellen. Die bisherige Kofinanzierung sollte modifiziert werden, um auch Anreize für die Transferempfänger zu setzen. Innerhalb dieses Finanzausgleichs wäre ein Kompensationsfonds einzurichten, der je nach Art der vorzunehmenden Kompensation zweckgebundene oder zweckfreie Transfers vorsieht. Der Kompensationsfonds muss sowohl der Höhe nach als auch zeitlich limitiert werden und kann über besondere Anreize (z.B. Anrechnung auf Kohäsionziele) zusätzlich zu einer weiteren Integration beitragen.
Unbedingt zu verändern sind die Institutionen der Kontrolle, dies gilt gleichermaßen für die politische wie auch für die administrative Kontrolle. Mit Rechnungshof, Haushaltsausschuss und Haushaltskontrollausschuss verfügt die Europäische Union bereits über wesentliche politische Kontrollinstitutionen. Deren Stellung im Haushaltsprozeß muß aber verbessert werden. Eine verbesserte administrative Kontrolle läßt sich durch straffere Regeln für die Mittelverwaltung auf EU-Ebene und durch eine striktere Einbindung der mitgliedstaatlichen Verwaltungen in der Verantwortung erreichen. Um die Kontrolle insgesamt zu verbessern, reichen Anreize zu regelgerechtem Verhalten nicht aus. Hier sind zusätzliche Sanktionsmechanismen notwendig.
Damit die fortgeschrittenen Ansätze zur experimentellen Rechtsetzung auch international leichter zugänglich sind, wurde der Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung (BMI 2000) nun in englischer Sprache verfügbar gemacht - zusammen mit der deutschen Fassung. Der Leitfaden soll den Einstieg in Intention und Durchführung der zunehmend empfohlenen Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) bei unterschiedlichen Stadien der Rechtsetzung und bei der Bewährungsprüfung erleichtern. Er basiert auf langjährigen Praxiserfahrungen und wurde mehrfach getestet.