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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
Regierung, Parlament und Verwaltung sind nur noch vor dem Hintergrund des Wirkens von Parteien nnd Interessenverbänden zu verstehen, die auf Legislative und Exekutive in mannigfacher Weise ausgreifen. Dadurch werden die überkommenen Kontrollmechanismen der klassischen Gewaltenteilung geschwächt und bedürfen neuer - unabhängiger - Gegengewichte: Neben der Kontrolle durch die Öffentlichkeit kann diese Funktion u. a. von Sachverständigengremien, Rechnungshöfen und von der Verfassungsrechtsprechung wahrgenommen werden. Letztlich ist aber der Staatsbürger selbst gefordert.
Korruption war bei uns bis vor kurzem ein Tabuthema. Eingelullt von dem Gefühl, Staat und Gesellschaft seien in Deutschland besonders korruptionsresistent, hielten wir lange am überlieferten Bild des unbestechlichen »preußischen« Beamten fest. Umso mehr wurde die Öffentlichkeit in letzter Zeit durch spektakuläre Korruptionsfälle aufgeschreckt - und dadurch, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich des »Korruptionsniveaus« immer schlechter abschneidet. Die jüngsten Korruptionsfälle (in Köln, Wuppertal und andernorts) seien, so sagen viele, nur die Spitze des Eisbergs.
Integrität und Politik
Starker Rückgang der Schattenwirtschaft in Deutschland bei Nichteinftlhrung der Mindestlöhne: Fluch oder Segen?
Korrupte Wirtschaft: Wahrnehmungsproblem oder System-Defizite?
Integrität in der christlichen Religion n. Dinnerspeech
Integrität in der öffentlichen Verwaltung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Verwaltungsmodemisierung und neue Integritätsanforderungen im öffentlichen Dienst
Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Korruptionsbekämpfung
Skandale in der Mediengesellschaft: Das aufgeblasene Nichts und die ignorierte Relevanz
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die bis zum 28.12.2009 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen war, sieht unter anderem die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EAP, Point of Single Contact) als Behördenlotsen für Dienstleister vor.
In der Bundesrepublik liegt die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausgestaltung des EAP bei den einzelnen Bundesländern, die sich zum Teil für unterschiedliche Verortungsmodelle entschieden haben. So hat z. B. das Land Rheinland-Pfalz den EAP bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen angesiedelt.
Daher ging es bei dem Evaluationsvorhaben vor allem darum, die adäquate Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in rechtlicher, tech¬nischer und organisatorischer Hinsicht zu prüfen, sowie die Verortung des EAP bei den Struktur- und Genehmigungsbehörden hinsichtlich der Erfüllung der mit der Einrichtung des EAP verbundenen Ziele näher zu untersuchen.