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- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (13)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (8)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (1)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
Dieser Bericht gibt einen ersten Überblick über den Einsatz von Tests im Vorfeld der Gesetzgebung. Er faßt ferner die Erfahrungen zusammen, die der Autor bei der Mitwirkung an einem "Praxistest zu ausgewählten Bestimmungen eines Referentenentwurfs zur Reform des Jugendhilferechts" und bei der Durchführung von Seminaren über "Entscheidungshilfen für das Testen von Gesetzesentwürfen" an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung gewinnen konnte.
Mit den vorliegenden zwei Bänden werden in macher Hinsicht noch vorläufige Ergebnisse eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts vorgelegt, das sich mit der Dokumentation, Standardisierung und Weiterentwicklugn von Meßinstrumenten der empirischen Organisationsforschung beschäftigt und das im weiteren Verlauf u.a. eine Variablen- und Hypothesendokumentation zum Zweck einer besser integrierten Theoriebildung einbeziehen soll. Das Vorhaben kann in enger Verbindung mit anderen laufenden Arbeiten gesehen werden, welche auf den Ausbau organisatoionswissenschaftlich fundierter Ansätze zur Analyse ganzer Organisationen mit Hilfe von Untersuchungsinstrumenten zieln, die deren gesamten 'Zustand' erfassen.
The use of social science knowledge in the policy of administrative reforms results in a remarkably reflexive connection between science and practice. In the case of the Federal Republic of Germany, too, which is being dealt with here, the state administrations have become significant promoters of the policy of science. Within the scope of social sciences not only the administrative science, but also diciplines such as the political science increasingly serve as an advisory science for public agencies. In this way part of the problems of science and practice is reflected in the use of social science knowledge in the policy fo administrative reforms.
Die vorliegende Studie versucht die vorgetragenen Argumente für das Europäische Währungssystem aus der Sicht der EG-Staaten zu sehen und deutlich zu machen, daß erhebliche Unterschiede sowohl im Zielverständnis als auch in der Stellung der einzelnen Ziele zueinander bestehen. Erst ein hinreichendes Verständnis für die jeweiligen naitonalen Positionen ermöglicht es, die zukünftige Entwicklung des Europäischen Währungssystems illusionsfrei zu verfolgen. Grundlage unserer Erörterungern ist eine Beschreibung der Ausgangslagen ausgewählter EG-Staaten, der Gemeinschaft und der Weltwirtschafts- und Weltwährungssituation. Wertvolle Hinweise für die Zielbetrachtung liefert auch die knappe Darstellung der tragenden Elemente der getroffenen Währungsvereinbarung. Unerörtert bleiben in der vorliegenden Studie dagegen die Erfolgschancen des Europäischen Währungssystems.
Der generelle Anstoß für die Untersuchungen ergabe sich aus der zunehmenden Bedeutung der Rolle und des politischen Gewichts des Staates bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. So wird der Staat für die Schließung der Funktionslücken des Marktes und für die sozialstaatliche Intervention ebenso "verpflichtet" wie er zur Förderung strukturschwacher Räume und zur Weiterentwicklung eines adäquaten Gesundheitswesens "herangezogen" wird.
Test von Gesetzentwürfen - Voraussetzungen einer testorientierten Rechtsetzungsmethodik - Teil 1
(1979)
Unter dem Eindruck allseits geäußerter Kritik an explosionsartiger Zunahme und mangelhafter Qualität von Rechtsvorschriften, an den dadurch ausgelösten Erscheinungen einer Überbürokratisierung, an den immer häufiger zu beobachtenden "Vollzugsdefiziten" wurde vom Vorstand des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Speyer dieses Forschungsprojekt mit Arbeitsgebinn vom 01.07.1978 bewilligt. Der hiermit vorgelegte erste Teil des Gesamtberichts befaßt sich mit den theoretischen Grundlagen der Rechtssetzungsmethodik.