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Trotz diverser Initiativen und Bemühungen, Verfahren und Prozesse auf den verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu digitalisieren, ist zu konstatieren, dass sowohl für den Rechtsetzungsprozess im Allgemeinen als auch für die Gesetzesfolgenabschätzung im Speziellen digitale Unterstützungsangebote weitgehend fehlen. Aus diesem Grund wurde auf Bundesebene im Jahr 2014 im Rahmen des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ das Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren“ („E-Gesetzgebung“) ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, einen medienbruchfreien elektronischen Workflow zu schaffen und die vorhandenen Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher zum Rechtsetzungs-verfahren zu konsolidieren und zu digitalisieren. Hierzu gehören auch die Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgenabschätzung.
Im Rahmen des Vortrags wurden erste Ergebnisse des Teilprojekts "Konsolidierung und Digitalisierung von Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbüchern zum Gesetzgebungsverfahren" vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Herausforderungen und Chancen, die sich durch die Digitalisierung der Gesetzesfolgenabschätzung ergeben, thematisiert.
Die öffentliche Verwaltung tritt in Evaluationsprozessen als Auftraggeberin, durchführende Instanz oder als Evaluationsgegenstand auf. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Evalua-tionspraxis im Handlungsfeld und des Öffentlichkeitsbezugs, aus dem sich besondere Rechenschaftspflichten ergeben, sollte die Berücksichtigung spezifischer Standards wie beispielweise der DeGEval-Standards selbstverständlich sein. Gleichwohl zeigt zumindest die oberflächliche und teilweise anekdotische Evidenz des Beitrags, dass die DeGEval-Standards im Handlungsfeld „Öffentliche Verwaltung“ nur eine nachgeordnete Rolle spielen, vielfach sogar sowohl bei Auftraggeberinnen/Auftraggebern als auch bei Evaluatorinnen/Evaluatoren unbekannt sind.