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Einwanderungsgesetz
(2019)
In Politik und Wissenschaft wird derzeit eine rege Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen einer Einwanderungsgesetzgebung geführt. Die Vorschläge der Parteien nehmen durchweg Bezug auf die bestehende Dogmatik des Ausländerrechts, welches auf einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beruht. Der "Hallesche Entwurf für ein Einwanderungsgesetz" verfolgt einen grundlegend anderen Ansatz: Er basiert auf einem grundsätzlichen Recht auf Einreise und Aufenthalt, welches nur aus bestimmten Anlässen eingeschränkt werden kann. Das bisherige System der nach Aufenthaltszwecken differenzierenden Titel wird danach aufgegeben, nicht aber das Ziel, die Zuwanderung zu steuern. Der Vorschlag macht sich die Vorgaben des Völker- und Europarechts zu eigen und zielt zugleich auf eine Vereinfachung des Zuwanderungsrechts und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Leben und Wirken von Christoph Schumacher standen immer im Dienste der Gerechtigkeit und waren geprägt durch den Dialog und die Bereitschaft, auf andere – auch anders-denkende – Menschen zuzugehen. 2018 ist er plötzlich im Alter von 70 Jahren verstorben. Die Gedenkschrift würdigt sein vielfältiges Engagement vom Migrations- über das Sozialrecht zum Arbeitsrecht und spiegelt die Anliegen wider, die Christoph Schumacher zwischen Politik, Rechtspraxis und Wissenschaft nachhaltig verfolgte. Die Beiträge widmen sich Menschenrechten von geflüchteten Menschen und Arbeitsmigranten, dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, der sozialen Absicherung von Unionsbürgern, der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen im Gesellschaftsrecht wie auch der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter und würdigen darüber hinaus die Person Christoph Schumachers, dem Initiator und jahrzehntelangen Impulsgeber und Begleiter der Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - ein Hindernis für den Binnenmarkt?
(2019)
Die Mitbestimmung bietet den Beschäftigten großer Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, bedeutsamen Einfluss auf die Unternehmenspolitik und damit nicht zuletzt auf ihre Beschäftigungsaussichten und -bedingungen zu nehmen. Sie erweist sich folglich als Gegengewicht zu den Interessen von Unternehmensführung und Anteilseignern...
Nachdem der EuGH in den frühen 2000er Jahren Unionsbürgern weitreichende sozialrecht-liche Teilhabe ermöglicht hat, beschränkt der Gesetzgeber nun deren Leistungsberechtigung. 2016 wurden nichterwerbstätige Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten aus der Grund-sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) ausgeschlossen. Dies soll auch im Kindergeldrecht nachvollzogen werden.