Refine
Year of publication
- 2017 (19) (remove)
Document Type
- Conference Proceeding (19) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (19)
Keywords
- Beitritt (1)
- EMRK (1)
- EU (1)
- Gutachten 2/13 (1)
Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Multichain-Governance
(2017)
Der digitale Wandel folgt keinen linearen Mustern – er ist dynamisch, komplex und disruptiv. Sich abzeichnende und in Fahrt kommende IT-Trends zu erkennen und sie normativ zu flankieren, ist eine der spannendsten Herausforderungen für Recht und Verwaltung. Mehr denn je hängt der Erfolg innovativer Regulierungsstrategien davon ab, sie mit den technischen Grundlagen der Digitalisierung zu synchronisieren. Das „Speyerer Forum zur digitale Lebenswelt“ versteht sich in diesem Prozess als Ideenwerkstatt und Innovationslabor für den öffentlichen Sektor. Der Tagungsband fasst die Beiträge des fünften Symposiums aus dem Jahre 2016 zusammen: Er enthält Beiträge aus den Bereichen Europäisches Datenschutzrecht, Big Data, E-Government, Smart City, Blockchain und digitale Medienlandschaft. Spannende Einzelthemen zu den „Perspektiven der digitalen Lebenswelt“ bündelt das Buch zu einem farbigen Kaleidoskop der digitalen Zukunft.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) hat sich daher in Kooperation mit dem Bundesministerium der Finanzen(BMF) auf einer eintägigen Veranstaltung zum Thema der Zukunft der
EU-Finanzen gewidmet. Leitfragen waren hierbei, wie die EU auf die Herausforderungen
der Gegenwart reagiert, wie der EU-Haushalt die erforderliche Flexibilität erhalten kann und wie man mit weniger öffentlichen
Mitteln mehr an europäischem Mehrwert erreichen kann.
Die achten Speyrer Europarechtstage zu aktuellen Fragen des Beihilferechts fanden vom 26.-27.9.2016 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften statt. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zog die Tagung mit über 200 Teilnehmern auch dieses Jahr viele Experten aus der Praxis und Wissenschaft an. Die Vorträge gaben einen praxis-orientierten Überblick unter anderem zur neueren Rechtsprechung der Unionsgerichte, der Prüfung von Großprojekten, Rechtsfragen des Betrauungsaktes, der Neuregelung der AGVO für Flug- und Seehäfen und zum Beihilfebegriff der Kommission. In seinen einleitenden Worten hob Prof. Dr. Wolfgang Weiß die Aktualität der diesjährigen Tagungsthemen hervor. Als beherrschend nannte er in diesem Jahr vor allem die Kommissionsmitteilung zum Begriff der Beihilfe, sowie die Urteile und Schlussanträge zum Thema Selektivität und Transparenz.
Der Beitrag ist als Teil eines Sonderhefts erschienen, in dem die Vorträge eines von der Université Clermont Auvergne veranstalteten Kolloqiums über "Les litiges entre personnes publics" (17./18.11.2016) veröffentlicht worden sind. Der Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellt die verschiedenen Kategorien von Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dar und die Besonderheiten, die insoweit in Deutschland gelten.
Kann es ein harmonisches Miteinander von EuGH und EGMR ohne Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention geben?
Das ist die Frage, die sich seit Gutachten 2/13 stellt, mit dem der EuGH den Beitrittsprozess für unbestimmte Zeit unterbrochen hat. Die jüngere Vergangenheit
zeigt, dass grundrechtliche Alleingänge des EuGH durchaus
möglich sind, dass sie sich aber auch im Dialog der Gerichte überwinden
lassen, wenngleich mit einem größeren Aufwand und einem ungewissen Ausgang. Die externe grundrechtliche Kontrolle bleibt daher der Königsweg, auch wenn er sich in absehbarer Zeit wohl nicht verwirklichen lassen wird.