Refine
Year of publication
Document Type
- Article (1340)
- Book (895)
- Part of a Book (860)
- Public lecture (659)
- Conference Proceeding (328)
- Jugend-Check (225)
- Contribution to a Periodical (225)
- Review (180)
- Working Paper (157)
- Part of a commentary (138)
Language
- German (4423)
- English (893)
- Other Language (108)
- French (90)
- Spanish (51)
- Multiple languages (11)
- Russian (1)
Is part of the Bibliography
- no (5577)
Keywords
- Bildung (163)
- Arbeit (162)
- Deutschland (137)
- Familie (119)
- Politik (76)
- Digitales (72)
- Gesellschaft (65)
- Gesundheit (63)
- Umwelt (63)
- Abgeordneter (62)
Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (261)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (236)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (198)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (181)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999. 241 Seiten. brosch. DM 79,- ISBN 3-7890-5969-2
Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells nimmt die Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens mit den Bestandteilen Budgetierung, Kostenrechnung und Produktorientierung eine wesentliche Rolle ein. Diese Instrumente werden in aktuellen Reformprojekten jedoch i.d.R. an ein kamerales Haushalts- und Rechnungswesen angebunden. Da die Kameralistik rein zahlungsorientiert ist, bleibt der tatsächliche (Netto-)Ressourcenverbrauch in der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung
weiter unberücksichtigt.
In der vorliegenden Arbeit wird, ausgehend vom Neuen Kommunalen Rechnungswesen, welches aus einer Ergebnis-, einer Vermögens- und einer Finanzrechnung besteht, und unter Berücksichtigung von internationalen Entwicklungen, ein Konzept für die Neugestaltung des Haushaltswesens auf der Grundlage des Ressourcenverbrauchskonzepts entwickelt. Der künftige Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnishaushalt, der die Aufwendungen und Erträge der Periode gegenüberstellt, und aus
einem Finanzhaushalt, der die Einzahlungen und Auszahlungen der Periode erfasst. Statt der traditionellen Untergliederung des Haushaltsplans in Einzelpläne und Abschnitte erfolgt im neuen Haushaltswesen eine Untergliederung des Gesamthaushalts nach der organisatorischen Struktur.
Der neue Haushaltsplan wird mit Flexibilisierungsinstrumenten wie der Globalbudgetierung und Übertragbarkeit verbunden, so dass die Ressourcenverantwortung auf die dezentrale Ebene verlagert wird. Außerdem erfolgt eine Analyse der Übertragbarkeit des schwerpunktmäßig für die kommunale Ebene entwickelten Haushaltswesens auf die Ebene von Bund und Ländern. Des weiteren wird ein Konzept für die Ausgestaltung der Finanzplanung entwickelt. Einen weiteren Teil der Untersuchung nimmt die
Notwendigkeit und Ausgestaltung von outputbezogenen Haushaltsplänen im neuen Haushaltswesen ein.
Im letzten Teil erfolgt eine Beschreibung und Analyse des Modellhaushalts für die Stadt Wiesloch. Des weiteren werden Ansätze für die Neugestaltung des Haushaltsplanungsprozesses entwickelt. Dem schließen sich eine Zusammenstellung sämtlicher im Haushaltsplan darzulegenden Pläne und Übersichten und eine Analyse der Anpassung traditioneller Haushaltsgrundsätze an das neue Haushaltswesen an. Außerdem wird untersucht, wie die traditionellen finanzstatistischen Vorgaben mit dem neuen Haushaltswesen erfüllt werden können, inwieweit eine Neugestaltung der Haushaltsansatzstatistik notwendig ist und welche Bedeutung der Haushaltsansatzstatistik gegenwärtig und zukünftig zukommt.
Die vorliegende Untersuchung macht deutlich, dass ein ressourcenverbrauchsorientiertes Haushalts- und Rechnungswesen ein geeignetes Instrument für eine umfassende Verwaltungsreform darstellt.
Verlag für Wissenschaft und Forschung, Berlin 2002, 210 Seiten, € 29,90 ISBN: 3-89700-344-9
Angesichts staatlicher Finanzkrise, hoher Steuerlast und globalem Standortwettbewerb der Staaten untereinander wird die Modernisierung der öffentlichen Hand zu einem immer drängenderem Problem.
Bürgernähe und Flexibilität sind dabei ebenso Forderungen wie vermehrte Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns. Der vorliegende Titel widmet sich der institutionenökonomischen Analyse der Verselbständigung von Organisationseinheiten der Verwaltung als einem Ansatzpunkt zur Verwaltungsmodernisierung.
Nach einer Einordnung in den Gesamtzusammenhang der Reformbestrebungen des New Public Management bzw. des Neuen Steuerungsmodells werden die Erwartungen und kritischen Erfolgsfaktoren von Verselbständigungen beleuchtet. Berücksichtigung finden dabei nicht nur Themen wie Personal, Haushaltsrecht, Finanzierung und Organisationsformen, sondern ebenso die Effekte einer Modularisierungsstrategie, die zu öffentlichen Holdingstrukturen führt.
Im Sommersemester 2020 organisierten der Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungs-wissenschaften und Policy Analyse und das WITI-Projekt der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer das digitale Seminar „Verwaltungsreform – Innovation – Implementation: Strategien (erfolgreicher) Verwaltungsmodernisierung im Vergleich“.
Im Rahmen der Qualifikationsziele des Seminars, welche unter anderem die methodische Vorbereitung der Studierenden auf die Erstellung der Masterarbeit umfassten, fertigten die Teilnehmenden Hausarbeiten zu ihren Vortragsthemen an. Aufgrund der durchweg erfreulichen Ergebnisse, der thematischen Nähe zum WITI-Projekt und ihrer Praxisrelevanz freuen wir uns, Ihnen die im Rahmen des Seminars entstandenen Hausarbeiten zu präsentieren.
Inhaltlich beschäftigen sie sich neben der Entstehung von Innovationslaboren im öffentlichen Sektor und Nutzerorientierung als Bestandteil der Public Sector Innovation mit dem Scheitern der Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg, Legitimierungsstrategien des Politiknetzwerks „Bürokratieabbau“ und der Einführung der einheitlichen Behördennummer 115 im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Die Hausarbeit zur Einführung eines einheitlichen E-Akte-Basisdienstes kann aus Datenschutzgründen leider nicht in Gänze abgedruckt werden, ein anonymisiertes Executive Summary möchten wir Ihnen aber nicht vorenthalten.
Petra Bülow Verlag, Rothenburg o.Tbr. 1997. 244 Seiten. brosch. DM 92,- ISBN 3-925185-11-9
Die Dissertation prüft, ob die Bestandskraftlehre reformbedürftig ist. Zunächst wird der Untersuchungsgegenstand nach Maßgabe des überkommenen Sprachgebrauchs sowie seiner Wirkungen vorgestellt. Mit Blick auf die Wirkungen der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes unterscheidet man das Aufhebungs- und das Abweichungsverbot. Die Arbeit begreift das Abweichungsverbot als Bindungswirkung. Sie analysiert deren Begründung und Qualität und differenziert dabei zwischen objektiver und subjektiver Bindungswirkung. Auf die Konkurrenz zwischen parallelen Anlagengenehmigungen und die daraus folgenden Probleme geht die Untersuchung in einem eigenen Abschnitt ein.
Daran anschließend widmet sich die Dissertation dem Reformbedarf. Eine Neugestaltung der Bestandskraftlehre muß die Beseitigung von Regelungsdefiziten oder -mängeln zum Ziel haben. Ausgangspunkt ist die Frage, welche Aufgaben diese Doktrin erfüllt. Die Aufhebungsregeln stellen ein komplexes Konfliktschlichtungsprogramm dar. Sie müssen verschiedene Interessen entsprechend ihrer materiell-rechtlichen Grundlage differenziert in die Entscheidung über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes miteinbeziehen. Diese berührt das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Interessen des Adressaten und der Öffentlichkeit sowie schließlich die Interessen des Drittbetroffenen. Die betroffenen Interessen können im einfachen Recht oder gar im Verfassungsrecht wurzeln und verschiedene Ziele verfolgen. Dazu kann neben der Aufhebung des Verwaltungsakts ebenso sein Bestand oder eine Entschädigung gehören. Die Arbeit erforscht, inwieweit diesen einzelnen Interessen durch die Normstrukturen der Aufhebungsregeln entsprochen wird. Die besonderen Probleme, die eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bei einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufwirft, bilden den Gegenstand eines eigenen Kapitels.
Die Dissertation schließt mit einer Untersuchung der Abgrenzung und Verhältnisbestimmung der Aufhebungsregeln untereinander. Deren Anwendungsbereich ist sowohl horizontal wie auch vertikal abzugrenzen. Die Schlüsselnorm für die Bestimmung des horizontalen Verhältnisses zwischen den unterschiedlichen Aufhebungsregeln verkörpert § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Diese Vorschrift bringt erhebliche Auslegungsprobleme mit sich. Das Verhältnis landesrechtlicher Normen zu den bundesrechtlichen Aufhebungsregeln ist dagegen von der Verfassung selbst geprägt. Im Ergebnis stellt die Arbeit erhebliche Defizite der Bestandskraftlehre bei der Verwirklichung der widerstreitenden Interessen fest und weist einen Reformbedarf - insbesondere in Ansehung der Interessen des Drittbetroffenen - nach.
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.