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Böhlau Verlag Köln, Weimar, Wien 1996. 310 Seiten. Gebunden. DM 68,- ISBN 3-412-09895-7
Den deutschen Kommunisten und auch vielen Sozialdemokraten galt nach 1945 die Justiz vor allem als Instrument der Klassenherrschaft. Dieses Rechts- und Justizverständnis beeinflußte den Aufbau und die Steuerung der Rechtspflege in der Sowjetischen Besatzungszone und dann in der DDR entscheidend. Das vorliegende Buch erforscht anhand von zahlreichen archivalischen Quellen die kommunistische Personalpolitik in der Deutschen Zentralen Justizverwaltung und im Ministerium für Justiz der DDR. Sowohl die Zentralen Institutionen als auch das Gros des Justizpersonals, die "allgemeine Kaderlage", werden untersucht. Ein Exkurs erschließt die rechtspolitischen Neuerungen, die in der frühen Zeit der DDR eingeführt wurden, aber keine wesentliche Wirkung entfalten konnten.
Ein umfangreicher Anhang umfaßt 20 zentrale Quellen.
<b>Abstract</b>
Die historische Studie leistet einen Beitrag zur Erforschung der verfassungspolitischen Entwicklung in Deutschland nach 1945. Untersuchungsgegenstand ist der Prozeß der Verfassungsgebung in der Sowjetischen Besatzungszone von 1946 bis zur Annahme der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949.
In der Arbeit wird den Fragen nachgegangen, warum bereits Mitte 1946 die verfassungspolitische Diskussion mit einem SED-Entwurf für eine "Reichsverfassung" einsetzte, welche Einflüsse und Weisungen von Seiten der sowjetischen Besatzungsmacht auf den Verfassungsgebungsprozeß nachweisbar sind und in welchen Etappen der gesamtdeutsch angelegte "Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik" entstanden ist. Verschiedene Verfassungsentwürfe zwischen 1946 bis 1949 sind als Dokumente im Anhang abgedruckt.