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<b>Abstract</b>
Die Untersuchung, die als Drittmittel-Forschung auf Anfrage der "Berliner Initiative für mehr Internationalität in Bildung, Ausbildung und Personalpolitik" am FÖV konzipiert und durchgeführt wurde, bietet zum ersten Mal einen empirisch fundierten Überblick über Hintergründe der Einstellungs- und Entsendepraxis im deutschen höheren Ministerialdienst. Während die Bundesebene nur begrenzt aussagefähige Daten vorlegte, wurde für die Länderministerien eine sehr gute Erhebungsquote von 50 % erreicht. Anders als nach den offiziellen Verlautbarungen zur Bedeutung der Europafähigkeit des deutschen öffentlichen Dienstes zu vermuten stand, waren die (Durchschnitts-)Ergebnisse insgesamt ernüchternd bis alarmierend: Von den Nachwuchskräften des höheren Ministerialdienstes, die im Zeitraum 2000-2002 eingestellt oder erstmals befördert wurden, konnten 81,6 % nicht einmal eine dreimonatige Auslandserfahrung nachweisen (Kriterium der interkulturellen Kompetenz), 57,6 % verfügten lediglich über Sprachkenntnisse auf Schulniveau (Kriterium der Anschlussfähigkeit im internationalen Kontext). Mitverantwortlich für diese Bilanz waren die ebenfalls abgefragten Haltungen von Personalverantwortlichen bei Einstellungsverfahren. Ein abstrakt vorhandenes Bewusstsein für die Bedeutung von Auslandserfahrung und mehr noch von Sprachkenntnissen für eine spätere breite Verwendbarkeit öffentlich Bediensteter auch im europäischen Umfeld setzt sich bislang kaum in konkreten Einstellungsentscheidungen durch. Kritische Auswirkungen - Ablehnung von Entsendungsanfragen, mangelnde Mobilitätsbereitschaft, Abkoppelung vom Beförderungsgeschehen etc. - lassen sich nicht zuletzt für die Entsendungspolitik zu EU-Institutionen feststellen, die anhand der Befragung von betroffenen "Rückkehrern" ebenfalls beleuchtet wird. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden u. a. in der 43. Sitzung des interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung für das deutsche Personal bei der EU und bei internationalen Organisationen (APEIO) am 13. Mai 2004 im Auswärtigen Amt in Berlin vorgestellt und diskutiert.
Der Forschungsbericht ist aus der mehrjährigen Kooperation des Council of State der Regierung Thailands und des Forschungsinstituts zu den Grundlagen einer rechtsstaatlichen Verwaltung entstanden. Er faßt die von der deutschen Seite erstellten Berichte zu der Implementation eines Verwaltungsverfahrensgesetzes und zu der Errichtung einer selbständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thailand zusammen. Diese Referate wurden auf den Dialogseminaren von 1996 und 1997 vorgetragen und diskutiert. Das auf dem deutschen Beispiel aufbauende Verwaltungsverfahrensgesetz ist im Frühjahr 1997 in Kraft getreten und bedarf einer konsequenten, aber auch realistischen Implementation in der täglichen Verwaltungspraxis der thailändischen Verwaltung. Mit einem Gesetzentwurf zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, der seit dem Herbst 1997 dem Parlament vorliegt und damit zugleich eine Forderung der neuen Verfassung Thailands erfüllt, hat sich das Dialogseminar im August 1997 befaßt. Dieser Entwurf folgt kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen und ist ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, die auch durch unabhängige und spezialisierte Verwaltungsrichter gewährleistet werden soll.
Der Forschungsbericht enthält die englischsprachigen Übersetzungen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils im Stand vom 1. Januar 1998.
Law Reform and Law Drafting
(1993)
The papers collected in this volume were submitted in a dialogue seminar which took place in Bangkok form the 17th to the 21st of August 1992. The seminar was organized by the Office of the Juridical Council of Thailand and the Post-Graduate School of Administrative Sciences in Speyer, under the direction of Professor Dr. Dr. h.c. Heinricht Siedentopf.
Die Personalbemessung als systematische Ermittlung der erforderlichen personellen Kapazitäten wird bereits in einigen Teilen der öffentlichen Verwaltung als Instrument der Personalwirtschaft eingesetzt. In der Ministerialverwaltung scheinen sich spezielle Schwierigkeiten für eine solche Personalbemessung zu ergeben.
Diese Vorstudie beruht auf einer Anregung des Bundesministeriums des Innern und will auf eine weitere praktische und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema hinwirken. Die Autoren der Vorstudie sind deshalb für jeden Hinweis in Fragen der Personalbemessung in der Ministerialverwaltung dankbar.