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- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (111)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (49)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (35)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (33)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (25)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (23)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (22)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (20)
Zweiter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check: Jugendgerechte Gesetzgebung mit dem Jugend-Check
(2022)
Der zweite Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check zieht Bilanz aus den Erfahrungen in der 19. Legislaturperiode. Zum ersten Mal wurden in diesen vier Jahren Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft. Insgesamt wurden dabei 543 Gesetzesvorhaben auf Jugendrelevanz geprüft und 126 Jugend-Checks veröffentlicht. Der Jugend-Check hat in der vergangenen Legislaturperiode Beachtung in den Ministerialverwaltungen sowie im Bundestag gefunden und überparteilich positive Resonanz erhalten. Zudem gibt der Bericht einen Ausblick auf die anstehenden Herausforderungen und Perspektiven des Jugend-Checks.
Zweiter Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check: Jugendgerechte Gesetzgebung mit dem Jugend-Check
(2022)
Der zweite Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check zieht Bilanz aus den Erfahrungen in der 19. Legislaturperiode. Zum ersten Mal wurden in diesen vier Jahren Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft. Insgesamt wurden dabei 543 Gesetzesvorhaben auf Jugendrelevanz geprüft und 126 Jugend-Checks veröffentlicht. Der Jugend-Check hat in der vergangenen Legislaturperiode Beachtung in den Ministerialverwaltungen sowie im Bundestag gefunden und überparteilich positive Resonanz erhalten. Zudem gibt der Bericht einen Ausblick auf die anstehenden Herausforderungen und Perspektiven des Jugend-Checks.
Zwei Übel auf einmal
(2017)
1. Die Ast. hat eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch die Zuweisung staatlicher Finanzmittel an Fraktionen, politische Stiftungen sowie Abgeordnetenmitarbeiter der im Deutschen BT vertretenen Parteien nicht hinreichend dargelegt.
2. Da die Zuweisung nicht unmittelbar an die im BT vertretenen Parteien selbst, sondern an Dritte gezahlt wird, hätte bei einer Organklage gegen den Deutschen BT dargelegt werden müssen, dass dieser als Haushaltsgesetzgeber bereits durch die Bewilligung einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel Vorschub geleistet habe.
3. Der Antrag ist bereits verfristet, soweit er sich gegen
eine seit den 1990er Jahren unveränderte Rechtslage richtet. (Nichtamtl. Leitsätze)
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Abgrenzung des dem Polizei- und Gefahren-abwehrrecht zugrunde liegenden unbestimmten Rechtsbegriffs einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit von dessen Vorfeld. Aus der Perspektive der Systemtheorie Niklas Luhmanns und anhand der im Jahre 1987 erschienenen „Soziale Systeme- Grundriss einer allgemeinen Theorie“ soll der Frage nachgegangen werden, ob die im Sicherheits- und Ordnungsrecht gängige Definition des Vorliegens einer konkreten Gefahr als Einschreit-schwelle staatlichen Handelns weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden kann.
Die These der Arbeit lautet, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen immer dann ein Grund-recht unverhältnismäßig tangieren, wenn sie die die Zeitreferenz des Beobachtungsobjektes als solche zum Gegenstand nehmen.
Der als Einleitung fungierende erste Teil grenzt die thematische Ausrichtung der Arbeit ein. Er markiert die verfassungsrechtliche Vorgabe der Anwendung des polizeirechtlichen Gefahren-begriffs auch im Bereich des Rechts des Verfassungsschutzes (BVerfG, Aktenzeichen 1 BvR 370/ 07 vom 27.02.2008) als Ausgangspunkt der Überlegungen.
Der zweite Teil arbeitet sich zum Zusammenhang tatsächlicher Anhaltspunkte einerseits und dem nach Luhmann verstandenen Erwartungsbegriff vor. Die Zwischenergebnisse des zweiten Teils betreffen zum einen den Unterschied zwischen(bloßer) polizeirechtlicher Gefahr und konkreter Gefahr und in diesem Zusammenhang das Verbot eines Rückschlusses von der Bedeutung des bedrohten Schutzgutes auf die Voraus-setzungen des Vorliegens (bloßer) Gefahr- tatsächliche Anhaltspunkte.
Das Zwischenergebnis des dritten Teils betrifft den Zusammenhang sachlicher und zeitlicher Differenzierung, sowie den Gesichtspunkt, dass sachliche Differenz (tatsächliche Anhalts-punkte) nur unter Berücksichtigung von bzw. nur „unter Zeit“ beobachtbar wird- also jede sachliche Differenzierung zeitliche Differenzierung impliziert, welche ihrerseits lediglich Ergebnis der Beobachtung selbst- nicht hingegen des Beobachtungsgegenstandes ist. Das Zwischenergebnis betrifft somit den Gesichtspunkt, dass die Zeit des beobachtenden Systems insgesamt auch dem beobachteten System zugerechnet wird, obwohl die Korrelation sachlicher und zeitlicher Differenzierung allein das beobachtende System betrifft- das beobachtete System für das beobachtende, trotz aller Beobachtung, black box bleibt.
Das Zwischenergebnis des dritten Teils läuft somit angesichts doppelter Kontingenz und Interpenetration darauf hinaus, dass Beobachtung und Beobachtungsgegenstand in sachlicher Hinsicht Ein- und Rückwirkungsbedingungen unterliegen, welche in zeitlicher Hinsicht nicht zum Tragen kommen- das beobachtende System seine Zeitreferenz dem beobachteten, mangels Beobachtbarkeit dessen, was nicht beobachtet werden kann (Einschluss des ausgeschlossenen Dritten) vollständig „überzieht“, zurechnet. Der Korrelation sachlicher mit zeitlicher Differenzierung auf Seiten des beobachtenden Systems entspricht anlässlich von Beobachtung somit keine ebensolche auf Seiten des beobachteten Systems. Beobachtung zeitlicher Differenzierung läuft somit auf die Beobachtung zeitlicher Differenzierung allein des beobachtenden Systems hinaus.
Die im Forschungsbericht zusammengefassten Studien sind im Rahmen des Vorhabens „Öffentliche Verwaltung zwischen Management und Gouvernanz" im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer verfasst worden. Sie setzen sich unter unterschiedlichen Vorzeichen mit der Modernisierungsbewegung des „Neuen Öffentlichen Managements" auseinander. Da der Grund des neuen Managerialismus in der Finanzierungskrise des westlichen Wohlfahrtsstaates liegt, wird nicht nur die managerialistische sondern auch die ökonomische Frage aufgeworfen. Folgende Teilthemen werden behandelt: Ordnungspolitische Probleme der Privatisierung; Räumliche Planungen in der Ökonomisierung und Managerialisierung der öffentlichen Verwaltung; „Public Sector Management" oder Gouvernanz - Leitungs- und Steuerungsprobleme der öffentlichen Verwaltung; Reinventing Government - The German Case.
In dem am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zischen der BRD und der DDR, inzwischen in Kraft getreten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Einheit Deutschlands auch durch die Entwicklung föderativer STrukturen zu befördern. Gleichzeitig ist in dem Vertrag ein Bekenntnis der Partner zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung enthalten. Dieser Aufsatz wird zu einer Zeit verfaßt, in der eine Reihe von theoretischen und praktischen Fragen von Staat und Verwaltung der DDR erst Ansätze für Lösungen erkennen lassen.
Die Modernisierungsbewegung eines "New Public Management\ eines "Reinventing Government" hat auch den deutschsprachigen Raum erreicht, und zwar insbesondere unter dem Vorzeichen eines "Neuen Steuerungsmodells". So hat dieses Modernisierungskonzept in den Kommunalverwaltungen der Bundesrepublik Anhänger nicht nur in der Literatur - bis zur Gründung neuer Zeitschriften -, sondern auch in der Verwaltungspraxisgefunden. Ich habe mich im Inland und im Ausland der Frage stellen müssen, wie aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht und aus der Ortskenntnis heraus das neue öffentliche Management einzuschätzen ist. Das veranlaßt mich, einschlägige Studien, die aus unterschiedlichen Anlässen entstanden und verstreut oder noch nicht veröffentlicht sind, in einem Forschungsbericht zusammenzufassen. Sie werden damit dem deutschsprachigen Leser zugänglich gemacht. Die vorliegenden Beiträge werden von verschiedenen Problemstellungen geprägt, knüpfen aber immer wieder bei der Frage des Paradigmenwechsels vom exekutiven zum unternehmerischen Management in der öffentlichen Verwaltung an. Mit ihrer kritischen Einstellung unterscheiden sie sich von der publikationsstarken Erneuerungsliteratur. Die Studien bauen aufeinander auf und überlappen sich. So
sind sie in der Zeitfolge ihrer Entstehung abgedruckt.
Zur innenpolitischen Agenda - Die amerikanische Bundesregierung am Beginn der neunziger Jahre
(1993)
Die vorliegende Studie geht auf ein Forschungsvorhaben zurück, das ich 1989 begonnen habe und zu dem mich berufliche Erfahrungen in der innenpolitischen Querschnittsarbeit angeregt haben. Das Projekt mußte wegen vordringlicher Verpflichtungen im Hinblick auf die deutsche Vereinigung und die Transformation von Staat und Verwaltung des realen Sozialismus mehrfach unterbrochen werden. Der "innenpolitische Stillstand" während der Präsidentschaft Bush in den Vereinigten Staaten hat es dann freilich mit sich gebracht, daß die hier vorgestellte öffentliche Agenda im Grunde nicht überholt ist, mancher Streitpunkt eher an Aktualität gewonnen hat.
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer kann auf eine inzwischen mehr als 25jährige - oder gar 40jährige! - Geschichte zurückblicken. Das FÖV ist zwischen 1956-1959 als "Institut für verwaltungswissenschaftliche Forschung" angedacht, 1962 als "Institut für Forschung und Information" hochschulintern gegründet und 1965 als "Forschungsinstitut" der Hochschule errichtet worden. Es existiert seit 1976 als verselbständigtes Institut bei der Hochschule Speyer.
Die Geschichte des Forschungsinstituts ist bislang noch nicht dargestellt worden. Sie findet auch im Schrifttum über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften nur beiläufige Erwähnung.[1] Es fehlte bisher eine Darstellung, die auf der Grundlage der vorhandenen Quellen der Hochschule und des Instituts die Geschichte des FÖV, die mehrfachen Anläufe seiner Gründung, die Umstrukturierungen und Umbenennungen herausarbeitet und bewertet.
Die vorliegende Studie über die Geschichte des Forschungsinstituts Speyer basiert auf der Auswertung und Analyse ungedruckter Quellen. Dabei handelt es sich um die Protokolle des Senats und des Verwaltungsrats der Hochschule sowie die des Vorstands und des Verwaltungsrats des Forschungsinstituts aus der Zeit von 1947 bis zur Gegenwart. Hinzu kamen aussagekräftige Materialien - Berichte, Mitteilungen, Expertisen und Schriftverkehr - des jeweiligen Rektors der Hochschule und des amtierenden (Geschäftsführenden) Direktors des Forschungsinstituts. Diese Unterlagen befinden sich im Archiv der Hochschule bzw. in dem des Forschungsinstituts. Ergänzt wurden sie von Schriften, die die Hochschule herausgab bzw. von Literatur, die im Zusammenhang mit "runden" Geburtstagen und Jubiläen von Hochschule und Forschungsinstitut entstanden ist.[2] Der Aussagewert der schriftlichen Quellen und der Literatur wurde ergänzt durch die Erinnerungen und Sichtweisen der ehemaligen Geschäftsführenden Direktoren des FÖV, mit denen die Autorin Gespräche führte.
[1] Vgl. Franz Knöpfle, S. 61-66; Rudolf Morsey, 40 Jahre, S. 31 f.
[2] Vgl. das Quellen- und Literaturverzeichnis
Der vorliegende Forschungsbericht entstand im Auftrag der Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg. Da die Fragestellung von den BearbeiterInnen einerseits wegen der Auswertung des empirischen Datenmaterials der Biographien von LehrerInnen eine große räumliche Nähe zum Auftraggeber, andererseits viel Erfahrung in der Bearbeitung volkswirtschaftlicher Probleme voraussetzte und in Speyer kurzfristig keine qualifizierten BearbeiterInnen mit freien Kapazitäten vorhanden waren, wurde das Projekt in Kooperation zwischen dem Hamburger HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Als Projektleiterin möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß die Kooperation nicht nur in persönlicher Hinsicht eine überaus erfreuliche Erfahrung war, sondern daß sich gerade auch in fachlicher Hinsicht Perspektiven und Hintergrundwissen aus zwei auf unterschiedliche Fragespektren spezialisierte Forschungsinstituten ergänzten und befruchteten.
Auch von Seiten der Auftraggeberin bestand von Anfang an der Wunsch, der Vielzahl der bereits vorliegenden, z.T. recht dogmatischen und "ergebnisorientierten" Studien zum Ausgaben- und Kostenvergleich zwischen BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht einfach eine weitere hinzuzufügen. Vielmehr sollten die anderen Studien vergleichend auch daraufhin analysiert werden, welche Parameter der Modellrechnungen das jeweilige Ergebnis "präjudiziert" hätten, um ggf. auch die Unterschiede zu den in der Untersuchung anzustellenden Kostenvergleichsrechnungen für beamtete und angestellte Hamburger LehrerInnen erklären zu können. Denn die Besonderheit der vorliegenden Studien besteht darin, daß sie sich ausschließlich auf den Schulbereich bezieht, der sich durch eine extrem geringe Beförderungsspanne sowie hinsichtlich der berufsbiographischen Lebensläufe signifikant von anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes unterscheidet. Insofern sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse nicht ungeprüft auf andere Bereiche und Länder übertragen werden können!
Des Weiteren bestand Einigkeit darüber, daß die statische Analyse eines aus aktuellen Daten ermittelten Modellebenslaufes einer LehrerIn kaum geeignet sein kann, Handlungsperspektiven für die Zukunft aufzuspannen. Aus diesem Grund wurde nicht noch ein Grundmodell - ohne Einkommensanpassungen - gerechnet, sondern auch Parametervariationen durchgeführt, die angeben, wie sich das Kostenverhältnis zwischen den beiden Beschäftigtengruppen verändert, wenn sich das Eintrittsalter in den Schuldienst, das Pensionseintrittsalter und die Lebenserwartung unter ansonsten gleichen Bedingungen verändert. Schließlich - und dies ist ein wesentlicher Unterschied zu praktisch allen anderen vorliegenden Studien - wurde die Annahme eingeführt, daß es auch im öffentlichen Dienst und in den nächsten 65 Jahren wieder Reallohnerhöhungen in ähnlicher Größenordnung wie in der Gesamtwirtschaft geben wird.
Bei den Ergebnissen ist dann auch die starke Abhängigkeit der Kostenrelationen von der Lebensarbeitszeit und insbesondere vom Pensionseintrittsalter bemerkenswert. Die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes, die einstmals für echte "lebenslängliche" Arbeitsverhältnisse konzipiert worden waren, reagieren hoch sensibel auf die empirisch nachweisbaren Verkürzungen der Lebensarbeitszeit, wobei die Kostensteigerungen für das Beamtenverhältnis besonderes gravierend ausfallen, weil hier der öffentliche Arbeitgeber die gesamten Kosten trägt, während bei der Angestellten die GRV einen Teil der Alterssicherungskosten "trägt", bei der zwar Probleme der demographischen Entwicklung auch zu Beitragssatzsteigerungen führen werden, die allerdings geringer ausfallen als die berufsbiographisch bedingten höheren Kosten in der Beamtenversorgung. Zudem impliziert eine Absenkung des Rentenniveaus in Hamburg wegen besonderer Regeln für die Zusatzversorgung der Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst kein komplementäres überdurchschnittliches Ansteigen dieser aus dem Haushalt der Hansestadt finanzierten Leistungen.
Insgesamt zeigt die Studie, daß auch das Kostenverhältnis zwischen Angestellten und BeamtInnen in hohem Maße durch personalwirtschaftliche Instrumente beeinflußt werden kann. Diese Instrumente sind dem Bereich Personalführung und -entwicklung einerseits zuzuordnen, bestehen andererseits aber auch in einer Neuordnung des öffentlichen Haushaltswesens, das den Prinzipien der Kostentransparenz und der "Sustainability", der Nachhaltigkeit nicht nur der ausgewiesenen fundierten Schulden, sondern unter Einschluß auch der mit der Beamtenversorgung verbundenen Schattenverschuldung folgen sollte, damit auch die mit der Tätigkeit im öffentlichen Dienst erworbenen Ansprüche auf zukünftige Leistungen der spezifischen Alterssicherungen auf die Verschuldungsgrenzen der "verursachenden" Periode angerechnet wird.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
Zu viele Vollzeitpolitiker
(2007)
Zahlungen der Länder an Gemeinden in finanzstatistischer Abgrenzung – Eckpunkte eines Schätzmodells
(2023)
Im Rahmen der nationalen finanzpolitischen Koordinierung sind regelmäßig Schätzungen zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte notwendig. In diesem Forschungsprojekt wurden De-terminanten zur Schätzung der Zahlungen der Länder an die Gemeinden und Gemeindever-bände herausgearbeitet und zu einem vierstufigen Schätzansatz zusammengefasst. Der An-satz berücksichtigt unter anderem, dass die Projektion zwischen laufenden Zuweisungen auf der einen Seite und Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen auf der anderen Seite differenzieren muss. Zudem wird die Konsistenz zum Bundeshaushalt gewahrt.
Im Bericht werden die einzelnen Komponenten der Zahlungen zunächst anhand des finanz-statistischen Gruppierungsplans analysiert. Die Zusammensetzung und Einflussfaktoren werden herausgearbeitet, wobei auf Sondereffekte eingegangen wird.
Für die im Rahmen des Forschungsprojekts vorgestellte Projektion wurden in einem ersten Schritt alle Zahlungen des Bundes an die Länder dahingehend klassifiziert, ob sie vollständig, teilweise oder ergänzt durch Landeszuweisungen für die Gemeinden und Gemeindever-bände vorgesehen sind. Es wurden die relevanten Titel im Bundeshaushalt und die Sonder-vermögen anhand der institutionellen Regelungen detailliert ausgewertet. Dieses Vorgehen wird im Bericht erläutert.
In einem zweiten Schritt wird in der Projektion berücksichtigt, dass Länder die Zahlungen an ihre Kommunen in der Regel verzögert anpassen, wenn ihre tatsächlichen Steuereinnahmen von den prognostizierten Steuereinnahmen abweichen. Um das abzubilden und die Schät-zung auch unterjährig nach den Steuerschätzungen anpassen zu können, wird eine Korrek-turrechnung eingefügt. Anhand einer aggregierten Grenzverbundquote und einer zeitlichen Struktur, die sich jeweils an den institutionellen Regelungen in den Finanzausgleichsgesetzen der einzelnen Ländern orientieren, wird der Betrag abgeschätzt, der jährlich zum Ausgleich von Schätzabweichungen bei den Steuereinnahmen der Länder an die Kommunen gezahlt wird.
In einem dritten Schritt werden Zahlungen, die sich nicht durch Zahlungen des Bundes er-klären lassen und die nicht durch Verrechnungen von Schätzabweichungen verursacht sind, anhand der Steuereinnahmen der Länder fortgeschrieben. Dabei wird eine zeitliche Struktur berücksichtigt, die sich an den Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzgebungen zur Festlegung der Finanzausgleichsmasse orientiert. Der Bericht analysiert dafür die einzelnen Finanzausgleichsgesetze und leitet daraus die entsprechenden Annahmen ab.
Die Aufteilung in Zahlungen aus Kern- oder Extrahaushalten und in laufende Zahlungen und investive Zahlungen folgt im Anschluss.
Die Auszahlungen der Länder stimmen in der Finanzstatistik nicht mit den entsprechenden Einzahlungen der kommunalen Ebene überein. Die Salden im Verrechnungsverkehr werden deskriptiv dargestellt und die Optionen dargelegt, wie mit diesen Abweichungen in der Projektion umgegangen werden kann.
Wulffs 200.000-Euro-Frage
(2012)
Wohin treibt Europa?
(2007)
Wissenschaftsmanagement, quo vadis? Ansätze zur Definition, Personal- und Organisationsentwicklung
(2019)
Das Wissenschaftsmanagement wird in Wissenschaftsorganisationen zunehmend wichtiger. Gleichzeitig wissen wir bisher relativ wenig darüber. Deshalb werden wir zunächst die Entwicklung des Wissenschaftsmanagements einordnen und einige zentrale Entwicklungen nachzeichnen. Anhand der Vorstellung und Diskussion bisheriger Versuche zur Definition und Eingrenzung des Wissenschaftsmanagements wird dann herausgearbeitet, dass diese sich in unterschiedlichem Ausmaß als Grundlage für eine fundierte Diskussion von Qualifikationsanforderungen und für (zielgruppenspezifische) Maßnahmen wie zur Personalentwicklung eignen. Zudem wird aufgezeigt, dass das Wissenschaftsmanagement auch eine bisher möglicherweise unterschätzte Rolle bei der Organisationsentwicklung spielt.
Wintersemester 2022/2023
(2023)
Wintersemester 2021/2022
(2022)
Wintersemester 2020/2021
(2021)
Wintersemester 2019/2020
(2020)
Wintersemester 2018/2019
(2019)
Wintersemester 2017/2018
(2018)
Wintersemester 2016/2017
(2017)
Wintersemester 2015/2016
(2016)
Wintersemester 2014/2015
(2015)
Wintersemester 2013/2014
(2014)
Wintersemester 2012/2013
(2013)
Wintersemester 2011/2012
(2012)
Wintersemester 2010/2011
(2011)
Wintersemester 2009/2010
(2010)
Wintersemester 2008/2009
(2009)
Wintersemester 2007/2008
(2008)
Wintersemester 2006/2007
(2007)
Wintersemester 2005/2006
(2006)
Wintersemester 2004/2005
(2005)
Wintersemester 2003/2004
(2004)
Wintersemester 2002/2003
(2003)
Wintersemester 2001/2002
(2001)
Wintersemester 2000/2001
(2000)
Wintersemester 1999/2000
(1999)
Wintersemester 1998/1999
(1998)
Wintersemester 1997/1998
(1997)
Wintersemester 1996/1997
(1996)
Wintersemester 1995/1996
(1995)
Wintersemester 1994/1995
(1994)
Wintersemester 1993/1994
(1993)
Wintersemester 1992/1993
(1992)
Wintersemester 1991/1992
(1991)
Das Arzneimittelrecht ist Gegenstand verschiedener Handbücher und Kommentierungen. Seit 2012 wird das breite Angebot um den Beck’schen Kurzkommentar zum Arzneimittel-gesetz von Kügel/Müller/Hofmann ergänzt und – so darf man feststellen – durchaus berei-chert. Das Werk bietet weit mehr als eine lediglich überblicksartige Erläuterung und bleibt dennoch kompakt, was es zu einem wertvollen Begleiter macht...
Widerstand
(2012)
Neueste Entwicklungen haben das uralte Thema "Widerstand" gegen illegitime Macht wieder aktuell werden lassen. Beispiele sind die Aufstände gegen Diktatoren in Nordafrika und im Nahen Osten. Die 13. Speyerer Demokratietagung behandelte nicht nur den "Königsmord" und möglichen Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG, sondern auch demokratisch und rechtsstaatlich sublimierte Formen des Widerstands wie die Anrufung von Verwaltungs- und Verfassungsgerichten, direkte Demokratie, Demonstrationen und Widerstand mit Wort und Feder. Auch in etablierten Demokratien haben viele das Gefühl, selbst die wichtigsten politischen Beschlüsse würden über unsere Köpfe hinweg getroffen. Die wahrgenommene Kluft zwischen Berufspolitikern und Volk scheint immer größer zu werden. Das Wort "Wutbürger" wurde geboren. Diese Situation ruft geradezu danach, das Thema "Widerstandsrecht" etwas genauer zu beleuchten. Bei der Zusammenstellung des Tableaus wurde besonderer Wert drauf gelegt, neben Wissenschaftlern auch Vertreter aus der Zivilgesellschaft als Referenten zu gewinnen, um über konkrete Erfahrungen mit Widerstand zu berichten. Die neun, zum Teil erheblich überarbeiteten Referate sind in diesem Buch abgedruckt.
Dieser zweite Speyerer Forschungsbericht aus dem Projekt "Wertewandel in den neunziger Jahren", das von der Fritz Thyssen Stiftung und der Robert Bosch Stiftung gefördert wird, führt eine Auswahl von 1998 erschienenen und sich im Erscheinen befindenden Arbeiten zusammen, die sich einerseits mit dem Schwerpunktthema "Wertewandel" befassen, andererseits mit der heute viel diskutierten Frage des "Bürgerschaftlichen Engagements" der Deutschen. Beide Aspekte werden eng miteinander und mit der Frage nach der weiteren Entwicklung von Staat und Demokratie in Deutschland verknüpft. Das empirische Material der Analysen beruht hauptsächlich auf dem Speyerer Wertesurvey "Wertewandel und Bürgerschaftliches Engagement", einer umfassenden repräsentativen Erhebung innerhalb der erwachsenen Bevölkerung, die im Auftrag und nach dem Design des Projektes durch Infratest/Burke bei ca. 3.000 Personen in Deutschland im Frühsommer 1997 durchgeführt wurde.