Refine
Year of publication
- 2014 (20) (remove)
Document Type
- Book (20) (remove)
Language
- German (20) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (20)
Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (4)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (4)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Janehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 4.
Das Buch beleuchtet Fusionen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus der Perspektive des organisationssoziologischen Neoinstitutionalismus. Fusionen im Hochschulsektor scheinen in Deutschland zuzunehmen und sind dabei mit hohen Erwartungen verbunden. Die Arbeit betrachtet Fusionen als Prozesse des institutionellen Wandels und der Deinstitutionalisierung bestehender und der gleichzeitigen Institutionalisierung neuer Elemente. Zunächst wird in einem Deutschland-Großbritannien-Vergleich untersucht, inwiefern Fusionen durch globale Trends ausgelöst werden. Am Beispiel der Fusion zum Karlsruher Institut für Technologie werden die Mechanismen bestimmt, die dazu führen, dass sich globale Logiken nicht einfach durchsetzen können, sondern mit lokalen Elementen in Konkurrenz treten. Im KIT-Prozess treffen dabei zum einen die universitäre Wissenschaftslogik und die eher betrieblich orientierte Großforschungslogik auf lokaler Ebene mit der durch globale Prozesse beeinflussten Logik der Exzellenzinitiative zusammen.
Zunächst werden die Grundzüge der Zusatzversorgung
ausführlich beleuchtet, um ein grundlegendes Verständnis des Wesens der Zusatzversorgung sowie ihrer historischen Entwicklung als Basis für die weitere
Untersuchung zu schaffen. Als Ausgangspunkt der Untersuchung wird im Anschluss an die Darstellung der Grundlagen das relevante Umfeld der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes abgesteckt, um zu klären, welche grundsätzlichen Anforderungen an eine nachhaltige Ausgestaltung der zusätzlichen Alterssicherung im öffentlichen Dienst zu stellen sind. Anhand der aufgestellten Kriterien wird zunächst das Leistungsrecht der Zusatzversorgung eingehend analysiert. Nach der quantitativen Analyse des Leistungsrechts wird die Untersuchung der Zusatzversorgung auf ihre Finanzierungsverfahren erweitert. Im letzten Schritt der Untersuchung werden die zuvor erstellten Modell- Erwerbsbiografien erneut aufgriffen, um die Ergebnisse der Analyse des Leistungsrechts konkret mit der Finanzierung der Zusatzversorgung zu verknüpfen.
Klausurenkurs im Sozialrecht
(2014)
Mission Wohlfahrtsmarkt
(2014)
Die Stadt Mannheim hat 2008 einen Verwaltungsmodernisierungsprozess mit dem postulierten Ziel begonnen "eine der modernsten Stadtverwaltungen Deutschlands" bis zum Jahr 2013 zu werden. Dieser Prozess wurde durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer evaluiert. Bei der Evaluation wurde zum einen die rückblickende Bewertung des stattgefundenen Modernisierungsprozesses, zum anderen die mögliche Fortführung von CHANGE² ab dem Jahr 2014 in den Blick genommen.
Die vorliegende Arbeit stellt die erste verwaltungswissenschaftliche Untersuchung der Regulierung der Gasnetznutzung dar. Der zugrunde gelegte verhaltens- und vollzugsorientierte theoretische Bezugsrahmen macht insbesondere den Einfluss der vorherrschenden Regulierungskultur und informaler Instrumente auf das Regulierungsergebnis deutlich.
Ausgangsproblem der Untersuchung ist, dass sich der EU-Binnenmarkt für Energie nur zögerlich entwickelt hat. Aus Sicht der EU-Kommission ist ein zentraler Grund hierfür, dass die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in vielen Mitgliedstaaten nur mangelhaft umgesetzt wurden. Die Arbeit zeigt am Beispiel der deutschen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltregulierung, dass weniger die mangelnde Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts für Liberalisierungsmängel verantwortlich ist, sondern das Konzept selbst einige dieser Mängel zu verantworten hat.
Das EU-Regulierungskonzept orientiert sich am britischen Modell der Infrastrukturregulierung, das die Einrichtung unabhängiger sektorspezifischer Regulierungsbehörden vorsieht, die mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen und Ermessensspielräumen ausgestattet sind. Dieser Regulierungsansatz wird im Kontext der Arbeit als Ausdruck des Regulierungsstaates gesehen. Mit Blick auf Deutschland stellt sich die Frage der Geeignetheit dieses Ansatzes, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Eine Ausgangshypothese der Arbeit ist, dass die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt in den letzten Jahren weniger auf der Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts, sondern vor allem auf informale Absprachen und Arrangements im Sinne des Gewährleistungsstaates zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsstaat zeichnet sich durch Verantwortungsteilung zwischen staatlichen und privaten Akteuren auf der Basis regulierter Selbstregulierung und eines Kooperations- und Konsensprinzips aus, bei dem der Staat nach wie vor die Letztverantwortung trägt.
Die Arbeit zeigt, dass der Bereich der Netzzugangsregulierung durch informale Handlungen und Absprachen geprägt ist, die durch Merkmale des Gewährleistungsstaates gekennzeichnet sind und eine positive Wirkung auf das Liberalisierungsergebnis entfalten konnten. Demgegenüber hat sich der Bereich der Netzentgeltregulierung, der sich durch Merkmale des Regulierungsstaates auszeichnet, nicht wesentlich auf das Liberalisierungsergebnis ausgewirkt. Stattdessen leidet die dort praktizierte Anreizregulierung entgegen den Erwartungen der ökonomischen Literatur unter diversen Regulierungsproblemen, die die Transparenz, Methodenrobustheit und das Investitionsverhalten der Netzbetreiber betreffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Reformvorschläge und ein Regulierungsmodell entwickelt, die sich an Merkmalen des Gewährleistungsstaates orientieren und eine stärkere Einbindung von Netzbetreibern und Netznutzern in die Netzentgeltregulierung als Alternative zur Anreizregulierung vorsehen, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Facebook, Google & Co
(2014)