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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (6)
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- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
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Außenwirtschaftsbeziehungen
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Biofuels and WTO Law
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Außenwirtschaftsbeziehungen
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(2004)
Die Existenzfrage
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Mehr Rechte für die Kinder
(2003)
Beratergunst
(2004)
Die FDP muss teuer büßen
(2003)
Das Politikerprivileg
(2005)
Die Mär vom Ganztagsjob
(2005)
Diener zweier Herren
(2005)
Die deutsche Demokratie zeigt Alterungserscheinungen. Viele Bürger vertrauen der Politik und ihren Handlungsträgern nicht mehr. Die tendenziell um sich greifende Politik- und Wahlmüdigkeit deuten viele als Alarmsignal einer abnehmenden Rückbindung der Institutionen repräsentativer Demokratie an den Willen des Souveräns, als Symptom mangelnder Bürgernähe und Ergebnis unzureichender Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. Gleichzeitig artikulieren die Bürger immer hörbarer das Bedürfnis, an konkreten Sachentscheidungen teilzuhaben. Das Grundvertrauen, dass die politischen Entscheidungsträger die Weichen für zentrale Angelegenheiten des Gemeinwesens schon richtig stellen werden, schwindet; die Bürger wollen (auch) selbst an das Stellwerk.
Die neuen Beteiligungsformen sollen den Bürger nach dem Willen der politischen Entscheidungsträger stärker an die politische Willensbildung heranführen – transparent, frühzeitig und auf Augenhöhe, ohne zugleich aber den Repräsentativorganen das Heft des Handelns aus der Hand zu nehmen.
Ein Instrument scheint diese Interessen prima facie in idealtypischer Form auszubalancieren: die Bürger- bzw. Volksbefragung. Sie ermöglicht es den Organen der repräsentativen Demokratie, den Souverän zu Einzelfragen des Gemeinwesens als Ratgeber an die Urne zu bitten. Ist das konsultative Referendum der „espresso doppio“ zur Belebung der bundesdeutschen Demokratie? Seine partizipatorische Wirksamkeit und seine rechtlichen Grenzen zu analysieren, macht sich dieser Beitrag zur Aufgabe – und wagt einen Blick auf sein Potenzial als Impulsgeber für Spielarten einer digitalen Demokratie.
Seit seiner Einführung im Jahre 1970 erweist sich in Italien das abrogative Referendum als starker Reformmotor. Insbesondere nach der Schmiergeldaffäre (Tangentopoli) in den 1990er Jahren wurde in großem Ausmaß auf dieses direktdemokratische Instrument u.a. hinsichtlich des Parlamentswahlrechts zurückgegriffen. Anschließend sank nach einer Phase der intensiven Nutzung mit zunehmender Häufigkeit und Zahl von Abstimmungsvorlagen die Beteiligung, was die meisten Volksabstimmungen zum Scheitern verurteilte.
Parallel zu dieser Entwicklung hat der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine proaktive Rolle eingenommen und ungeschriebene Regeln für die Zulässigkeit von Referenden festgelegt. Insbesondere beim abrogativen Referendum über Wahlgesetze hat sich der italienische Verfassungsgerichtshof (Corte Costituzionale) – zuletzt Anfang 2020 – entschieden gegen die Nutzung dieses direktdemokratischen Instruments zur Manipulierung von Wahlgesetzen ausgesprochen.
Zur Bürokratiekritik gehört der Vorwurf, daß die Verwaltung wirtschaftlich oder sozial einflußreiche Bürger gegenüber sozial schwächeren Bürgern bevorzugt behandelt (Dehe 1980, S. 80). Der Verdacht vieler Bürger, daß man „gute Beziehungen“ haben müsse, um seine Interessen gegenüber der Verwaltung angemessen wahrnehmen zu können, trägt zusammen mit Vorschriftenflut, Undurchsichtigkeit administrativer Entscheidungsprozesse und dem stetigen Anwachsen staatlicher Aktivitäten zu dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber dem Verwaltungsapparat bei. Im folgenden wird eine für staatliche und gesellschaftliche Großorganisationen typische Handlungsweise beschrieben, die von manchen unmittelbar Betroffenen als „unbürokratisch“ bezeichnet werden wird, die jedoch auf einer faktischen, gelegentlich auch rechtlichen Ungleichbehandlung der Bürger beruht.