Refine
Year of publication
- 2017 (306) (remove)
Document Type
- Article (84)
- Public lecture (82)
- Part of a Book (38)
- Book (19)
- Conference Proceeding (19)
- Part of a commentary (16)
- Report (9)
- Contribution to online periodical (8)
- Contribution to a Periodical (7)
- Part of Periodical (6)
Language
- German (211)
- English (75)
- French (8)
- Other Language (6)
- Spanish (6)
Is part of the Bibliography
- no (306)
Keywords
- Datenschutz-Grundverordnung (16)
- Digitalisierung (6)
- DSGVO (4)
- Datenschutz (4)
- Kommunalfinanzen (4)
- Smart City (4)
- Europäische Union (3)
- Evaluation (3)
- Kommunalaufsicht (3)
- Bankenaufsicht (2)
Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (31)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (29)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (26)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (26)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (18)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (13)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (7)
Im Juli 2016 ist das MediationsG vier Jahre in Kraft. Es ist daher an der Zeit, den Stand der Mediation in Deutschland einer Überprüfung zu unterziehen. Mediation ist grundsätzlich ein Verfahren zur Erzielung außergerichtlicher Konfliktlösung, „bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben" (§ 1 MediationsG).
Gleichwohl ist das Verfahren frühzeitig auch an den Gerichten aufgegriffen worden. Das inzwischen als „Güterrichter" bezeichnete Verfahren ist durch einige Begleitforschungsprojekte und die Erfassung der Fälle an den Gerichten durch das statistische Bundesamt seit 2014 recht gut erforscht. Erste Einschätzungen kommen hier zu dem Schluss, dass die Mediation im Bereich der Gerichte, trotz Förderung und Pilotprojekten, immer noch ein „Schattendasein" führt. Allerdings ergibt sich ein sehr differenziertes Bild, je nach Bundesland und Gerichtsart, ebenso nach Sachgebiet der Verfahren (wobei nicht unbedingt die Verfahren, die man zunächst als besonders geeignet eingestuft hat, Familien- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Hauptrolle spielen).
Auch im Bereich der Rechtsanwälte ist, nach Einschätzung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), die Mediation („gerichtsnahe Mediation") „zu wenig in der Breite verankert". Allerdings ist dieser Bereich noch wenig erforscht und statistisch erfasst. Noch schlechter ist die Informationslage im Bereich der „freien Mediation", die nicht in Verbindung mit einem Gerichtsprozess in dessen Vorfeld angesiedelt ist. Hier fehlen (flächendeckende) wissenschaftliche Untersuchungen noch vollständig.
Ebenfalls fehlen Untersuchungen über Motive und Erfahrungen der Konfliktparteien (auch bei den Güterrichterverfahren). Z.B. ist die Frage, warum in der überwiegenden Zahl von Konflikten die Parteien einer Mediation nicht zustimmen, für die Klärung der Frage über die Erfolgs- und Verbreitungschancen, von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Ganz aktuell stellt sich hierbei auch die Frage, welche Auswirkungen die „Mediationskostenhilfe" (Pilotprojekt des Landes Berlin) bei Familienstreitigkeiten, haben wird. In diesem Zusammenhang ist die Frage der Auswirkungen der geplanten Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu untersuchen.
Die Europäische Kommission hat sich schon zum Ziel gesetzt, die Einhaltung des europäischen Umweltrechts zu verbessern (sog. compliance assurance). Die dazu ergriffenen Maßnahmen können auch Auswirkungen auf das deutsche Umsetzungs- und Vollzugssystem haben.
Die Studie trägt dazu bei, die praktischen Effekte dieser Auswirkungen einschließlich etwaiger unnötiger Belastungen von Vollzugsbehörden bzw. anderen Normadressaten und Optimierungsvorschläge zu erkennen.
Hierzu waren die Einschätzungen der zuständigen Fachleute in den Vollzugsbehörden unerlässlich. Das Forschungsteam ist daher auf Grundlage einer verwaltungs- und rechtswissenschaftlichen Studie und der Ergebnisse einer Online-Umfrage in einen Dialog mit Vollzugsfachleuten getreten. In der hier publizierten Studie finden Sie die Hintergrundstudie, die Ergebnisse der Online-Umfrage und der Dialoge sowie die aus der Auswertung hergeleiteten Schlussfolgerungen zur Vollzugssituation und Empfehlungen zur Unterstützung des Vollzugs.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gutachten zur Optimierung des Anhörungsverfahrens in Planfeststellungsverfahren für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes erstellt. Die Untersuchung weist auf Grundlage quantitativer und qualitativer Erhebungen auf Problem- und Verzögerungsursachen bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und den damit unmittelbar verbundenen Verfahrensschritten hin. Der Bericht enthält für die dargestellten Probleme Optimierungsvorschläge und für die Verfahrensschritte „Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins“ sowie „Erstellung der Abschließenden Stellungnahme“ Arbeitshilfen in Form von Leitfäden, welche in rechtsverbindlicher oder unverbindlicher Natur umgesetzt werden könnten. Wesentliche der beschriebenen Problem- und Verzögerungsursachen könnten durch eine Neuorganisation des Anhörungsverfahrens behoben oder reduziert werden. Geprüft wurden hierfür unterschiedliche Optionen. Der Aufbau von funktionierenden Systemen stellt für alle untersuchten Optionen eine erhebliche Herausforderung dar (namentlich bei Ressourcenausstattung und Erfahrungsaufbau), wobei die Übertragung des Anhörungsverfahrens auf den Bund den Vorteil aufweisen würde, dass die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen im Zuge einer Reform nur durch einen Akteur gewährleistet werden müssten, um Beschleunigungseffekte realisieren zu können.
The function and role of legal expert at ministry level of European states is very different. The following considerations focus on two major states of central European administration style, France and Germany.
In Zeiten, in denen das Erfordernis zur Konsolidierung öffentlicher
Haushalte die Agenda von Forschung und Politik stark beeinflusst, verwundert
es, dass mit der Konsolidierungsbereitschaft in der Bevölkerung einem zentralen
Faktor für den Erfolg von Konsolidierungsprozessen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit
zu Teil wurde. Dadurch, dass die Bürger über verschiedene Kanäle
politische Institutionen und Akteure prägen sowie Entscheidungen direkt beeinflussen,
nehmen die Positionen der Bürger zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte
eine zentrale Bedeutung ein. Da einerseits aufgrund der größeren Nähe zwischen
Politik, Verwaltung und Bürgerschaft ein spezifisches Umfeld herrscht und andererseits
beim Blick auf Deutschland vor allem die kommunale Ebene mit einem
Schuldenberg belastet ist, richtet dieser Beitrag seinen Fokus auf die individuelle
Konsolidierungsbereitschaft in den Kommunen in NRW und im Besonderen auf die
Frage, ob diese im Zusammenhang mit dem tatsächlichen oder wahrgenommenen
Problemdruck steht. Dazu wird mithilfe von Umfragedaten kombiniert mit Haushaltsdaten
ein Regressionsmodell gerechnet, das Aufschluss über die vermuteten
Zusammenhänge gibt. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl der subjektiv wahrgenommene
Problemdruck in der eigenen Kommune als auch der objektive Problemdruck
in Form von Verschuldung eine Rolle spielt, allerdings nicht simultan, sondern in
Form eines Mediationseffekts. Bezogen auf praktische Implikationen verdeutlichen
diese Ergebnisse die Notwendigkeit, prekäre Haushaltssituationen der Bevölkerung
bewusst zu machen, um mehrheitsfähige Konsolidierungsmaßnahmen zu realisieren.
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2017)
Zwei Übel auf einmal
(2017)
Wenn immer mehr Menschen glauben, Politik werde über ihre Köpfe hinweg gemacht und sei ihrem Einfluss entzogen - ist das ein populistischer Trugschluss? Oder ist der Eindruck der Bürger, sie seien entmachtet, womöglich zutreffend? Soviel Sprengstoff diese Fragen bergen, so analytisch-nüchtern geht der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in seiner System-diagnose vor. Er belegt: Die Parteienherrschaft hat eine neue Qualität erreicht. Hinter der demokratischen Fassade haben die Parteien einen Machtapparat installiert, der der Volks-souveränität Hohn spricht und absolutistische Züge trägt. Arnim deckt auf, welcher Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil umzugestalten. Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist dringend geboten
Die jüngsten Blitzgesetze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen »beispielhaft«, wie Parlamente ihren finanziellen Status regeln und, um dies ungestört tun zu können, möglichst alle Kontrollen aushebeln. Da hierbei die Probleme sehr deutlich werden, die sich bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache stellen, erschien eine eingehendere Analyse der Gesetze – unter Einbeziehung von Materialien und Rechtsprechung – angezeigt. Sie zeigt, dass die Gesetze politisch und verfassungsrechtlich unhaltbar sind. Zugleich werden die Probleme allgemeinverständlich auf den Punkt gebracht.
Der Vortrag auf der ICON Konferenz 2017 in Glasgow untersuchte wie vor dem EuGH verweise auf Vertrauensschutz benutzt wurden, um Weitergabe von Dokumenten anch Verordnung 1049/2001 zu bewilligen oder zu verweigern.
Vortrag gehalten auf der CES Konferenz 2017 in Glasgow zum e-government in der europäischen Zollunion.
Inuit and Subjects in EU law
(2017)
Vortrag auf der ICON Konferenz 2017 in Kopenhagen zur Konstruktion des EU Rechtssubjekts anhand der Inuit Rechtsprechung des EuGH
Searching for Order. Exploring the use of delegated and implementing acts in the EU customs code
(2017)
Artikel über Unterschiede in der gesetzgeberischen Ermächtigung der Kommission unter Art. 290 AEUV gegenüber Art. 291 AEUV anhand des EU Zollkode. Der Artikel findet empirische Unterschiede insofern als Art. 290 AEUV für die Ermächtigung der Festsetzung von 'Bedingungen' verwendet wird, und Art. 291 AEUV für die Ermächtigung zur Festsetzung von Verfahrensregeln.
Die Wirtschaft und Verwaltung (Beilage zum Gewerbearchiv) hat die Vorträge der 8. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht veröffentlicht. Unter anderem findet sich darin ein Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens und Ass. iur. Sanja Nadine von Beauvais zur "Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht: Entwicklungen in 2015 und 2016 und Nachlese zu 2014" (WiVerw 1/2017, 1-27). Weitere Beiträge befassen sich mit dem Ende friedhofsrechtlicher Nutzungsrechte, den Besonderheiten der Sozialbestattung im Saarland, der Umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen der Friedhofsverwaltung sowie der Bedeutung des Wettbewerbsrechts für Friedhofsverwaltung und Bestattungsunternehmer.
Although the Council of Europe has been working in the area of administrative law for decades, the body of pan-European general principles of good administration developed by this organisation remains mostly uncharted. This paper attempts to help fill this academic gap by examining the scope and content of the pan-European principles of administrative law stemming from the Council of Europe, with a special emphasis on the principle of good administration. In doing so, the sources of administrative law of the Council of Europe are considered together with the mechanisms by which they penetrate and permeate domestic legal systems. This paper concludes that the work done by the Council of Europe in the administrative field has contributed to a process of harmonisation in its Member States’ domestic law, but that the exact scope thereof has yet to be uncovered and requires further research.
Fachtagung der Vereinigung Deutscher, Italienischer und Französischer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (Verdif) über Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts vor dem Verwaltungsgericht.
Auf ihren halbjährlichen Fachtagungen fand sich Verdif dieses Jahr in Speyer ein und beschäftigte sich rechtsvergleichend mit allgemeinen Vorträgen und vergleichenden Fallbeispielen mit den Besonderheiten, die für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellte insoweit die deutsche Sichtweise vor.
Der Beitrag ist als Teil eines Sonderhefts erschienen, in dem die Vorträge eines von der Université Clermont Auvergne veranstalteten Kolloqiums über "Les litiges entre personnes publics" (17./18.11.2016) veröffentlicht worden sind. Der Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellt die verschiedenen Kategorien von Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dar und die Besonderheiten, die insoweit in Deutschland gelten.
Vom 22. bis 23. Juni 2017 fand an der Vrije Universiteit Amsterdam im Rahmen des Forschungsnetzwerks Public Contracts in Legal Globalization ein Workshop zum Thema „The impact of competitive tendering and its regulation on the formation and execution of public contracts and concessions” statt. Im Rahmen der Veranstaltung referierte Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens, der Mitglied des Steering Committees dieses Netzwerks ist, über den Ist-Stand in Deutschland.
Masterkurs "General Principles of Administrative Law" an der Ivane Javakhishvili Tbilisi State University (TSU). Im Rahmen des gemeinsamen Masterprogramms der Ivane Javakhishvili Tbilisi State University (Tiflis, Georgien) und der Universität Speyer hat Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens in Tiflis erneut die Veranstaltung "General Principles of Administrative Law" angeboten.
Bauaufsicht in Deutschland
(2017)
.
Evaluation und Recht
(2017)
Der Beitrag umreißt Struktur und Inhalte eines verwaltungswissenschaftlichen Schwerpunktstudiums mit der für dieses Thema typischen Verbindung grundlagen- und anwendungsbezogener Aspekte. Dabei wird den für die
Verwaltungswissenschaft(en) zentralen Fragen nachgegangen, ob es sich um eine‚einheitliche‘ Transdisziplin („Verwaltungswissenschaft“) oder eher um eine gegen-
standsbezogene Verbindung verschiedener wissenschaftlich-methodischer Zugänge(„Verwaltungswissenschaften“) handelt. Ferner wird auf zentrale Werke der Verwaltungswissenschaft(en) eingegangen – und es werden zentrale Lehrinhalte wie Personal, Haushalt, (öffentliche) Aufgaben dargestellt. Abschließend werden auch neuere Strömungen bzw. Themen wie das New Public Management die Governance-Forschung und die „Neue Verwaltungsrechtswissenschaft“ vorgestellt, und es wird ihre Verortung in einem verwaltungswissenschaftlichen Curriculum untersucht.
Arnold Seligsohn (1854-1939)
(2017)
Transnationale Netzwerke gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit. Eine besondere Rolle spielen darin diejenigen Wissenschaftler und Verwaltungspraktiker, die nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ emigrieren mussten oder aber aus eigenem Entschluss emigriert sind, weil sie im nationalsozialistischen Deutschland nicht mehr leben wollten. Teilweise fanden diese nach 1945 den Weg in die Bundesrepublik Deutschland und brachten in ihrem intellektuellen Reisegepäck Vorstellungen und Methoden mit, die durch ihre Kombination von Verwaltungsvorstellungen aus der Weimarer Zeit mit den in den USA erlernten und weiterentwickelten Methoden eine „transatlantische Bereicherung“ für Regierung und Verwaltung der jungen Bundesrepublik darstellten.
Im Rahmen von Verwaltungsreformen wird immer wieder – zumindest als Inspirationsquelle – Frido Wageners Habilitationsschrift „Neubau der Verwaltung“ herangezogen. Das 70. Jubiläum der DÖV soll zum Anlass genommen werden, an ihren langjährigen Schriftleiter Wagener zu erinnern und zugleich dessen Überlegungen vorzustellen, die in vieler Hinsicht nichts von ihrer Aktualität verloren haben.