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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (49)
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- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (33)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (25)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (23)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (22)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (20)
Der Bürger ist König
(2012)
Der böse Schein bleibt
(2018)
Zwei vorzeitige Rücktritte und die dritte Wahl eines Bundespräsidenten in nicht einmal drei Jahren haben den Blick auf das Verfahren gelenkt, in welchem das Staatsoberhaupt in Deutschland bestellt wird. Ja, sie haben sogar die Frage aufgeworfen, ob die Republik überhaupt noch einen Bundespräsidenten braucht. Der jüngste Rücktritt hat darüber hinaus den finanziellen Status ehemaliger Präsidenten in den Fokus gerückt. Ein "Ehrensold", lebenslang in voller Höhe des Amtsgehalts, für einen 52-Jährigen, der nur 20 Monate amtiert hat und in Unehren ausgeschieden ist, hat heftige öffentliche Diskussionen hervorgerufen und dazu veranlasst, die Voraussetzungen des Ehrensolds genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Frage, wie es zu der für deutsche Amtsträger einmaligen Hundert-Prozent-Regelung kommen konnte, verlangt ebenfalls eine Antwort. Zugleich ist die konkrete Entscheidung des Bundespräsidialamts, Christian Wulff den Ehrensold zu gewähren, zu überprüfen und die noch ausstehende Entscheidung über die nachamtliche Ausstattung, die ExPräsidenten üblicherweise gewährt wird, zu erörtern.
Mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen
Menschenrechtskonvention ist der Vorgang gemeint, bei dem die EU Vertragspartei der EMRK werden soll mit der Folge, dass auch sie damit der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
unterworfen sein wird. Mehr als dreißig Jahre ist davon
schon die Rede, aber der Lissabonner Vertrag, der die EU zu diesem Beitritt auffordert und dazu die Rechtsgrundlage
schafft, hat diesem Projekt einen neuen Elan gegeben.
Wer in Geldtiteln spart, trägt das Risiko zunehmender Teuerung und wird zum typischen Inflationsgeschädigten. Die naheliegende Erwartung, Staat und Rechtsordnung würden ihm zu Hilfe kommen, trifft nicht zu - im Gegenteil: § 3 S. 2 WährG schließt die Möglichkeit der Selbsthilfe aus, indem er Indexklauseln illegalisiert. Das Einkommensteuerrecht verschärft die ohnehin prekäre Lage, indem es Scheinzinsen als Einkommen erfaßt. Auf diese Weise leistet das "Recht" der Ausbeutung des Geldsparers Vorschub und wirkt auch selbst kräftig daran mit. Das BVeifG, das BVerwG und der BFH haben sich bisher geweigert einzuschreiten und sind damit den volkswirtschaftlich verbrämten Beschwärungsthesen der Inflationsgewinnler aufgesessen.
Der Beitrag untersucht analytisch die Konsequenzen des Exekutivföderalismus auf den Erfüllungsaufwand der Normaladressaten am Beispiel des Wohngeldgesetzes - präziser am Beispiel der Gestaltung des Wohngeldantrags und des Antragsverfahrens. Die Länder vollziehen das Wohngeldgesetz im Auftrag des Bundes und verfügen nach dem Grundgesetz über die Kompetenz zur Gestaltung des Vollzugs damit über gewisse Speilräume. Unter die vollzugskompetenz fällt auch die Gestaltung von Antragsformularen und der Verfahren zur Antragsbearbeitung.
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.
Demokratischer Urknall
(1997)
Politiker und Medien kommen zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes nur allzu gern in Festtagslaune und streichen die Sternstunden der zweiten deutschen Republik heraus. Ich möchte dagegen auf die Schattenseiten unserer Demokratie eingehen, die neben den vollmundigen Erfolgsmeldungen in aller Regel ausgeblendet werden. Diese andere Seite unserer Geschichte zu betonen scheint mir legitim - gerade in einem Superwahljahr mit 16 Wahlen. Manchen wird meine Kritik vielleicht zu hart erscheinen. Aber schon das Sprichwort sagt: Ist die Rute verbogen, kann man· sie nur richten, indem man sie nach der anderen Seite biegt.
Um die Demokratie, also die "Herrschaft des Volkes, durch das Volk und für das Volk" (Abraham Lincoln), ist es in Deutschland schlecht bestellt. Das hängt mit der Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes zusammen, aber auch mit der Entwicklung danach. Dies möchte ich - statt der bei uns üblichen Sicht der Herrschenden und ihrer Wortführer - aus der Perspektive der Bürger darstellen, die in einer Demokratie eigentlich maßgeblich sein sollte.
Demokratie ohne Durchblick?
(2012)
Demokratie in Deutschland
(2008)
Am 27. Mai 2007 jährte sich das Hambacher Fest, das erste große Aufflackern von Demokratie in Deutschland, zum 175. Mal. Die Frage, was aus den Ideen der Hambacher geworden ist und wie in ihrem Geiste unsere heutige Republik zu beurteilen ist, liegt also nicht ganz fern. Dabei zeigt sich, dass die damaligen Forderungen zwar formal in unsere Verfassungen eingegangen sind, tatsächlich aber eine gewaltige Diskrepanz zwischen Norm und Wirklichkeit besteht. Auch die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat das Thema "Staatsrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Wirklichkeit" auf ihrer Jahrestagung 2007 in Freiburg behandelt, m. E. aber ziemlich einseitig. ...
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die auf dem von Univ.-Prof. Dr. Helmut Klages, von dem Kanzler der Universität Trier, Iganz Bender und von Univ.-Prof. Dr. Willi Blümel geleiteten Auswertungsseminar "Delegation Ministerien - Universitäten im Personalbereich" am 18. und 19. März im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gehalten wurden. In dem Band wurdne auch die Beiträge der Diskussionsteilnehmer aufgenommen. Das Seminar nimmt inosfern eine Sonderstellung ein, da es zusammen mit dme Hochschulkanzlerarbeitskreis "Verwaltungsvereinfachung" durchgeführt wurde.
Der vorliegende Band enthält die Referate, die auf einem vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 8. Juni 2000 in der Speyerer Stadthalle veranstalteten Workshop vorgetragen wurden. Die Veranstaltung bildete den Auftakt zu einem Projekt, in dessen Rahmen das Widerspruchsverfahren, wie es in Rheinland-Pfalz vor den Rechtsausschüssen durchgeführt wird, auf Änderungsbedarfe und Innovationspotentiale untersucht wird. Ein solches Unterfangen setzt die Einbeziehung möglichst aller mit der Durchführung von Widerspruchsverfahren in Berührung kommender Fachleute voraus. Allein die Nutzung der zu Fragen des Widerspruchsverfahrens aus verschiedenen Perspektiven vorhandenen Sachkompetenzen kann zu Lösungen führen, die den Funktionen des Vorverfahrens Rechnung tragen. Insoweit versteht sich die folgende Sammlung von Vorträgen und hierzu geführten Diskussionen als Materialsammlung, auf die im weiteren Fortgang des Projekts immer wieder zurückgegriffen werden kann.
Das Projekt wird seitens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz von Herrn Staatssekretär Dr. Ernst Theilen und in der Durchführung von Herrn Oberregierungsrat Manfred Heeb, betreut. Ohne die engagierten Referentinnen und Referenten sowie Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer hätte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden können. Ihnen sei deshalb ebenso gedankt wie Frau Erika Kögel, Sekretärin an meinem Lehrstuhl, meiner Assistentin Frau Dr. Annette Guckelberger und Herrn Forschungsreferenten Thorsten Siegel für die Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Tagung. Die Hauptlast hat diesbezüglich Frau Elsie Medl, Sektretärin an meinem Lehrstuhl, getragen, die darüber hinaus nicht nur die mühevolle Aufgabe übernommen hat, die Tonbandmitschnitte zu transkribieren, sondern den Tagungsband auch redaktionell betreut hat. Die Schlussredation lag in den Händen von Frau Irene Eggensberger und Frau Ursula Jungkind vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung.
Das System
(2001)
Es ist etwas faul in der Bundesrepublik Deutschland. Sorgfältig wird das eigentliche Funktionieren des politischen Geschäfts verdeckt. Die treibenden Kräfte, Motive und Absprachen und damit die Hintergründe und ursächlichen Zusammenhänge der Politik bleiben den Bürgern verborgen. In Erscheinung treten die offiziellen Organe und Amtsträger, die Parlamente und Regierungen, und diese präsentieren sich in der Öffentlichkeit auch so, wie die Verfassung das verlangt.
Der Forschungsbericht enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer für das 5. gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d´Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 2. bis 5. November 1994 in Speyer stattfand. Das Seminar war der Kodifizierung des allgemeinen Verwaltungsrechts in Spanien durch das Gesetz über das Rechtsregime der öffentlichen Verwaltung und über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Ley 30/1992 de Régimen Jurídico de las Administraciones Públicas y del Procedimiento Administrativo Común) vom 26.11.1992 gewidmet. Dieses Gesetz hat das Gesetz über das Rechtsregime der Staatsverwaltung von 1957 und das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1958 abgelöst. Es regelt die wesentlichen Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts, einschließlich des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts und der Staatshaftung. Die in diesem Band vereinigten Vorträge behandeln Kernfragen des Gesetzes.
Die Vorträge sind sowohl in der spanischen Originalfassung als auch einer deutschen Übersetzung abgedruckt.
Das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz - Wer gehört zur Solidargemeinschaft?
(2017)
Im Zentrum des ›Grundrechte-Reports 2017‹ stehen die Entrechtung von Geflüchteten durch Asylrechtsverschärfungen, menschenunwürdige Unterbringung und unzulässige Abschiebun-gen sowie die Massenüberwachung durch Geheimdienste, der umfassende Datenmiss-brauch und die strukturelle Verharmlosung rechter Gewalt.
Das neue Abgeordnetengesetz
(1997)
Die Diskussion um die Bezahlung und Versorgung von Bundestagsabgeordneten im Jahre 1995 führte dazu, daß das Wort "Diätenanpassung" von der Jury der Gesellschaft für Deutsche Sprache zum Unwort des Jahres 1995 erklärt wurde. Die Untersuchung analysiert den Inhalt des zunächst beabsichtigten Vorhabens und des schließlich zustande gekommenen (und Mitte 1996 erneut geänderten) Gesetzes. Danach steigt die steuerpflichtige Entschädigung von Bundestagsabgeordneten in vier Stufen von ursprünglich 10.366 DM monatlich, ab 1.10.1995 auf 11.300 DM, ab 1.7.1997 auf 11.825 DM, ab 1.4.1998 auf 12.350 DM und ab 1.1.1999 auf 12.875 DM. Zugleich wurde die steuerfreie Kostenpauschale von zur Zeit etwa 6.300 DM monatlich dynamisiert, so daß sie sich nunmehr von Jahr zu Jahr automatisch entsprechend den Preissteigerungen erhöht. Auch die Altersrente der amtierenden Abgeordneten steigt in vier Stufen.
Die Untersuchung entwickelt nach dem Vorbild einer vor einigen Jahren in den USA zustande gekommenen Verfassungsänderung einen Vorschlag zur Neuregelung des Gesetzgebungsverfahrens bei Entscheidungen über Abgeordnetendiäten. Danach treten Erhöhungen immer erst mit Beginn der nächstfolgenden Legislaturperiode in Kraft, so daß Parlamentswahlen dazwischengeschaltet sind.
Die Untersuchung zeigt weiter, wie das Parlament bisher bei Entscheidungen in eigener Sache in die Versuchung kommt, die öffentliche Kontrolle durch Nicht- und Neininformationen auszumanövrieren oder doch zu schwächen.
Der Aufsatz stellt zunächst die Rechtsprechung des EuGH und des BSG dar, um die Hintergründe der Neuregelung zu verdeutlichen (II.), sodann werden die wesentlichen Änderungen in § 7 SGB II und § 23 SGB XII vorgestellt (III.) und anschließend einer verfassungs- (IV.) und europarechtlichen Bewertung (IV.)
Das föderative System in Deutschland - Motor oder Hemmschuh notwendiger politischer Reformen?
(2000)
Der bundesrepublikanische Föderalimus ist ins Gerede gekommen. Gewiß hat es periodisch immer mal wieder Kritik gegeben. Doch so stark wie heute war sie, jedenfalls seit der Zeit vor der Finanzreform von 1969, noch nie. Das Unbehagen läßt sich an vielen Stellen festmachen. Da sind die Verfassungsklagen der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegen den Finanzausgleich. Diese Klagen markieren aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Unbehagen reicht tiefer und geht weit über die Finanzen und über verfassungs rechtlich Greifbares hinaus und tief in den Berieich der Verfassungspolitik hinein.
Das Europa-Komplott
(2006)
Die Auswüchse, mit denen sich ein großer Teil dieses Buches beschäftigt, sind derart krass, dass sich die Frage aufdrängt, wie es dazu eigentlich kommen konnte. Warum konnten die Verantwortlichen selbst massivste Kritik unbeeindruckt aussitzen? Warum glaubten sie, Kritiker ungestraft verleumden zu können? Organisation und Entscheidungsverfahren der EU gerieten so fast zwangsläufig in den Fokus. Ihre Analyse macht einen weiteren Teil des Buches aus. Dabei geht es nicht um eine Gesamtdarstellung der EU, sondern um exemplarische Teilbereiche. Die Untersuchung ergibt: Die europäische Politikfinanzierung und die Aufblähung der Pfründen, die alle für die Bürger geltenden Grundsätze auf den Kopf stellen, sind nur der sichtbare Ausdruck eines Demokratie- und Kontrolldefizits, das kennzeichnend ist für die Europäische Union insgesamt. Nirgendwo sonst kommen die extreme Bürgerferne der EU und der Expansionsdrang ihrer Organe derart unverblümt zum Vorschein wie in den Regeln, die die politische Klasse sich in eigener Sache gegeben hat. Abhilfe kann nur eine grundlegende Neuordnung schaffen, die demokratische Mindeststandards wie politische Gleichheit und Gewaltenteilung einhält und eine »Regierung durch und für Bürger« ermöglicht. Die Behebung der Demokratiemängel in der EU ist vielleicht nicht alles, aber ohne sie ist alles nichts.
Diese Veröffentlichung ist ein Literaturbericht über die verwaltungswissenschaftliche Sekundärliteratur zum E-Government des Bundes. Im Wesentlichen konzentrieren sich die Ausführungen in diesem Discussion-Paper auf deutschsprachige Publikationen (Zeitschriften, Monographien sowie erste wissenschaftliche Studien)seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2013.Die zentralen Informationen aus den wissenschaftlichen Publikationen sollen zum einen übersichtlich dargestellt und dem Leser zum anderen erklärend näher gebracht werden. Auf weitläufige erklärende Ausführungen, in denen auf die Entwicklung von E-Government in Deutschland und die allgemeinen Rahmenbedingungen eingegangen werden, wird bewusst verzichtet.
Der Status von Parlamentsmitgliedem gehört wegen seiner grundlegenden Bedeutung für das Verhältnis Bürger - Staat zum Verfassungsrecht im materiellen Sinn. Das kürzlich vom Europäischen Parlament beschlossene Abgeordnetenstatut, das noch der Zustimmung des Rats bedarf, muss deshalb in die aktuelle Diskussion um eine europäische Verfassung einbezogen werden. Das Statut, dessen Inhalt bisher öffentlich kaum bekannt ist, erscheint im Grundsatz und in vielen Einzelheiten nicht hinnehmbar. Sein In-Kraft-Treten würde dem Europagedanken schweren Schaden zufügen.
On ne peut plus aujourd’hui s’arrêter au contenu des droits fondamentaux sans se demander comment ils sont
appliqués. Quand il s’agit pour le droit de l’Union d’appliquer les droits fondamentaux, il semble traversé par des tensions
conceptuelles et méthodologiques fortes, à la recherche d’un point d’équilibre. Les développements les plus récents consécutifs à l’avis 2/13 montrent qu’une certaine convergence entre le droit de
l'Union et la Convention est possible.
Legal acts performed by EU Member States applying Union law come within the scope of the Convention and can give rise to adjudication by the ECtHR. A long series of judgments illus-trate the ECtHR’s approach regarding the application of Union law by the courts of EU Mem-ber States. The Convention and Union law are not two autonomous systems separated by a watertight fence. Both European Courts should therefore adopt a wholistic approach in this area, because only a wholistic view takes full account of the legal reality which is one of inter-action and intertwining. The ECtHR makes abundant use of EU law sources, thereby always explicitly referring to them. Three different categories of cases can be identified in how the CJEU goes about the Convention in its case-law.
The present paper examines the implications of the crisis in Italy by focusing on the reform of the labour marked adopted in June 2012. The aim is to analyse the reform as a particular step in the (re-)production fo hegemony in the Italian context. Drawing on the Cultural Political Economy approach, the paper investigates the interplay of discursive an material factors at the basis fo the economic imaginaries put forward by the reform. Main prelimanary findings point out some major discrepancies between the declared economic imaginaries with their attached objects of interventions and the effective changes introduced by the reform. As a result, despite the large hegemonic consensus achieved on the principles and priorities of the reform, both the interests of the capital and the labour fraction turn out to be disappointed by its outcome.
This book has a collection of 30 pieces of research results of Chinese and German experts, scholars and government officials. They are catego-rized into four sections:
1. Introduction and analysis of the current situation of Sino-German ad-ministrative systems, such as experimental units of counties directly under the management of provincial governments in the progress of China's urbanization, comparison of the Sino-German intergovernmen-tal jurisdiction division, history of the German administrative regions and local finance of Germany etc.;
2. Sino-German challenges faced by the administrative systems, such as challenges of reform of counties directly under the management of provincial governments in China, urban-rural imbalance in the progress of modernization of Germany and impacts of population change on lo-cal administration management.;
3. Sino-German exploration and experience in administrative reform, such as experience and inspiration of the administrative hierarchy reform of Hainan, China, efficiency and expectation of strategies of “urban-rural integration” in Chengdu, China, inter-municipal cooperation in Germa-ny – design and limits of shared service, multilevel function refor-mation of Rhineland-Palatinate, Germany;
4. Sino-German strategies of administrative reforms under the financial crisis, such as influences of economic and financial crisis on German administration, strategies of China's urban-rural integration and opti-mization of longitudinal administrative levels under financial crisis, promotion of equivalence of public services with fiscal balance.
The study is focused on accounting and financial reporting of central and - where applicalbe - of state or provincial government. More or less as a by-product, some information has been gathered on budgeting procedures, on auditing practises, and on management accounting. Accounting and financial reporting of local authorities had to be excluded - mainly for the reason of limited financial resources to conduct this investigation.
CIMIC-Faktoren V: Arenen
(2004)
Cantzler, Constantin, Asylbewerberleistungsgesetz: Handkommentar. Baden-Baden: Nomos Verlag, 2019
(2020)
Campus design and estate management: concepts and challenges from an international perspective
(2018)
The university is an ancient and successful concept which, until very recently, has usually been associated with a particular locus, e. g. at a single, fairly homogenous site, or as a collection of buildings in a town or city built over time. Some institutions have been planned in their entirety from predominantly one architectural drawing board (e.g. University of Lausanne at Dorigny), others have started out as a small idea (e.g. the first college quadrangle in Oxford) and have since grown to become something quite different from the original, e.g.in Oxford there are now over 40 colleges, Science Park, university hospitals etc. Architectural trends have also played their part in university construction e.g. neo-Gothic (19th century), Brutalist (20th century) or the German Marburg University building system of the 1960s, which was emulated by many other institutions. Irrespective of style, university buildings are loaded with meaning and yet we frequently take them for granted and do not consider how they might impact on our capacity to learn and teach. It is only when we are disturbed by construction work that we are irritated into taking any real notice of our physical environment. Yet subliminally we are undoubtedly affected by our surroundings, which are not fixed, but change to become objects of “(re)interpretation, narration and representation […]” (Gieryn, 2002, p.35). This is a sense-making process as we negotiate how to act within them (Weick, 1995). Buildings impact on our well-being and how we thrive, which should be of key importance to the academic world in which creativity and innovation are of such importance (Marmot, in Temple (ed.) 2014). When higher education estate fails, and there are many examples of this, it is as much “a failure of psychology as of design” (de Botton, 2006/2014, p. 248). However, we do not have much data on the processes and ideas behind the creation (or adaptation) of higher education estate (cf. Bligh, in Temple (ed.) 2014). This research therefore asks the following questions: How do those who make decisions about higher education buildings take psychological well-being, or learning capability into account? Do they make compromises on the quality of materials? How do different countries and their university leaders address and govern the processes behind the creation and management of higher education estate of various types and age? What are current trends and challenges to higher education estate? Employing a constructivist perspective, this ongoing international research examines notions of value, care and identity (Tse et al, 2015) and analyses how an institution’s strategic capacity and organisational capability impacts on how estate is managed (cf. Thoenig & Paradeise, 2016). It uses case studies (Yin, 6th ed., 2018) from different institutional types in Great Britain, Switzerland, Austria, Germany and China which have been selected according to a strategic capacity model. Alongside documentary research and online data-gathering, interviews onsite have been conducted with a range of stakeholders, including leaders, planners, faculty and students. The research aims to theorise how an important and costly part of university administration is being managed in the context of today’s teaching and learning needs.
Vorliegender Forschungsbericht behandelt die wahrgenommenen Bürokratielasten der kommunalen Ebenen in Nordrhein-Westfalen. Der Bericht bildet die empirische Grundlage für den in 2022 veröffentlichten Bericht der Transparenzkommission Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Transparenzkommission eingerichtet, um nordrhein-westfälische Kommunen zu stärken und sie in Bezug auf Bürokratielasten durch das Land zu entlasten. Zentral ist dabei die Erarbeitung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Standard-Überprüfung. Die Grundlage dafür bildet eine Befragung der Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in NRW, die eine möglichst solide Daten-grundlage für die weitere Arbeit der Transparenzkommission bilden soll. Der Band berichtet die wesentlichen Ergebnisse der Befragung und ordnet sie in die Diskussion über den Abbau von Bürokratielasten und eine zeitgemäße Aufgabenkritik ein.
„Schon die bloße Möglichkeit der direkten Demokratie entfaltet ihre Wirkung“, sagt der renommierte Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim und nennt es "fleet in being". Beim Stadt-Dialog „Spannungsfeld Bürgerbeteiligung“ am 12. Juni in Frankfurt am Main bescheinigte von Arnim der Politik kein gutes Zeugnis. Sie habe sich in den letzten Jahren „die ganze Hand genommen“ und sei primär um den Machterhalt bemüht. Doch gebe es bei den Menschen ein neues demokratisches Selbstwertgefühl. Und genau dieses neue Selbstwertgefühl erklärt er nun genauer in INSIGHT.
Social Media ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Bestandteil ihres Alltages geworden. Eine Bürgerorientierung der öffentlichen Verwaltung legt dementsprechend auch ein verstärktes Engagement im Umfeld von Web 2.0 und Social Media nahe. Die erfolgreiche Gestaltung von Web 2.0- Services der öffentlichen Verwaltungen bedarf daher einer nachfrageorientierten Untersuchung des spezifischen Nutzungsverhaltens sowie der damit verbundenen Serviceakzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Untersuchung erarbeitet dazu ein Wirkungsmodel zur Erklärung der Akzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services. Zur Umsetzung dieses Forschungsvorhabens wurden die folgenden Forschungsfragen betrachtet:
- Welche Faktoren beeinflussen die Nutzerakzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services?
(Konfirmatorisch-deskriptiv)
- Wie wirken die einzelnen Faktoren auf die Nutzerakzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services (Konfirmatorisch-explikativ)
Die Untersuchung leitet dazu anhand einer systematischen Literaturanalyse ein Wirkungsmodel ab. Zur Prüfung des Models wurde eine Bürgerumfrage durchgeführt und insgesamt 164 verwertbare Rückläufer von Nutzern der Facebook- Seiten generiert, die auf eine Ausschreibung auf 15 städtischen Facebook-Seiten eingegangen sind (Frankfurt, Stuttgart, Essen, Bielefeld, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Krefeld, Hagen, Hamm, Ludwigshafen am Rhein, Offenbach am Rhein, Bottrop, Reutlingen, Ludwigsburg, Gießen). Die Analyse der Daten ergaben, dass alle Wirkungsbeziehungen des erarbeiteten Strukturmodels signifikant Auswirkungen auf die gewählten endogenen Variablen Nutzungsintention bzw. Weiterempfehlungsintention haben. Diese theoriegeleitete Erforschung von Einflussfaktoren mit anschließend empirischer Bestätigung der Wirkungsbeziehungen ermöglicht Strategien zur Einführung entsprechender nachfrageorientierter, effektiver und effizienter Anwendungen mit beiderseitigem Nutzen für Bürger und öffentliche Verwaltung abzuleiten.
Bei den Arbeiten im Umweltschutzbereich und hier insbesondere im Bodenschutz verfestigte sich Ende 1984 im politisch-administrativen Raum die Erkenntnis, daß mehr Informationen über unsere Umwelt bzw. über den Boden benötigt werden. Von seiten des Ministeriums des Innern und für Sport und vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt wurde die Gelegenheit begrüßt bzw. unterstützt, im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer von eienm Verwaltungsangehörigen eine Studie über die bereits vorhandenen und noch benötigten Boden-Informationen anfertigen zu lassen.
Zuerst wurden die vorhandenen Erkenntnisse über die Boden-Belastungen zusammengefaßt dargstellt. Daraufhin ließen sich die ARbeiten der für den Bodenschutz relevanten Behörden/Verwaltungen näher untersuchen. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Bodenbelastungen konnte dann die Wirkung der einzelnen politisch-administrativen Maßnahmen analysiert werden.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat 2009 und 2010 eine Reihe von Projekten zur Ermittlung von Bürokratiekosten durchgeführt. In einigen dieser Projekte wurden Unterschiede beim Vollzug des Bundesrechts durch die Länder besonders deutlich, obwohl dies nicht primärer Gegenstand der Projekte war. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwiefern die Feststellung von Vollzugsunterschieden in den PRojekten Rückschlüsse über die ihnen zugrundeliegenden Ursachen ermöglichen. Die Ergebnisse der Projekte solle unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking von Bundesrecht neuinterpretiert werden. Dabei werden die auf Basis des Standardkosten-Modells (SKM) festgestellten Unterschiede ausgewertet und analysiert. Schließlich wird die Methodik selbst unter dem Blickwinkel eines Vollzugsbenchmarking bewertet, und es werden Empfehlungen und Hypothesen für eien Weiterentwicklung sowie weitere auf den Projektergebnissen aufbauende Forschungsfragen entwickelt.
Vom 19. bis 21. September 1984 fand in Speyer eine wissenschaftliche Arbeitstagung mit dme Thema "Betriebswirtschaftliche Organisationstheorie und öffentliche Verwaltung" statt. Ziel der Veranstaltung war es, Kollegen mit den Forschungsschwerpunkten "Organisationstheorie" und "Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung" zu einem intensiven wissenschafltichen Gespräch über einige neuere Entwicklungen und Erkenntnisse der Organisationstheorie und ihrer Gültigkeit für Verwaltungsorganisationen zusammenzubringen.
Ziel des zugrundeliegenden Projekts war es, auf dem Wege einer explorativen Feldstudie zur Vermehrung der bislang nur sehr sprälichen Kenntnisse über den faktischen Ablauf und die Bedingungen organisatorischer Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung beizutragen. Die Beschränkung auf Stadtverwaltungen, die sich angesichts vieler Besonderheiten kommunaler Administrationen rechtfertigt, hatte pragmatische Gründe. Es bleibt der zukünftigen Forschung überlassen, den aufgehellten Bereich weiter auszudehnen, wozu die vorliegende Arbeit angesichts der Reichhaltigkeit ihrer Erkenntnisse aber sehr viele Hilfestellungen anbieten kann.
Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung sieht vor, das Gesetz-gebungsverfahren auf Bundesebene bis zum Jahr 2023 vollständig elektronisch, inter-operabel und medienbruchfrei umzusetzen. Um die technischen Voraussetzungen für
einen solchen elektronischen Workflow zu schaffen, wurde das Projekt „E-Gesetzgebung“
ins Leben gerufen. Im Zuge dieses Projekts sollen auch alle Arbeitshilfen zum Gesetz-gebungsverfahren digitalisiert und in die Anwendung „E-Gesetzgebung“ integriert werden. Hierzu zählen u. a. die verschiedenen Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgenabschätzung/ Gesetzesevaluation. Der Vortrag stellt das Projekt „E-Gesetzgebung“ vor und diskutiert die Chancen, die sich durch die Entwicklung digitaler Unterstützungsangebote im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung für die bessere Rechtsetzung ergeben.
Beschwerdeschrift vom 27.8.2014
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit:
1. Schriftsatz vom 16. September 2015
2. Schriftsatz vom 7. Oktober 2015
3. Schriftsatz vom 24. Oktober 2015
Sachstandsanfrage ans Bundesverfassungsgericht vom 23.12.2015
Dienstliche Äußerung des Richters Müller vom 8.6.2016 zum Ablehnungsantrag
Stellungnahme vom 16. 6. 2016 zur dienstlichen Äußerung des Richters Müller
Der Speyerer Forschungsbericht Nr. 164 schließt das Projekt Blümel/Eckert: Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (Reform des Verwaltungsverfahrensrechts) ab. Er enthält eine kritische Betrachtung der Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzs im Rahmen der Beschleunigungsgesetzgebung. Viele Beschleunigungsvorschläge rufen Bedenken hervor. So erscheinen die Änderungen der Unbeachtlichkeits- und Heilungsvorschriften verfassungsrechtlich angreifbar. Das komplizierte Modell der Sonderbeschleunigung ist gleichfalls abzulehnen. Die Einführung eines Abschnitts "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" in §§ 71 a VwVfG ff. mit der Normierung des Sternverfahrens und der Antragskonferenz dürfte insgesamt eher die Verfahrensdauer verlängern, denn beschleunigend wirken. Mit europarechtlichen Vorgaben kollidiert die Einführung der Plangenehmigung.
Beruf und Mandat
(1993)
Hans Herbert von Arnim saß in der von Roland Berger geleiteten Kommission zur Neuordnung der Bezüge von Mitgliedern der Landesregierungen. Von Arnim verließ die Kommission vorzeitig, für den von Berger durchgepeitschten Vorschlag einer Verdoppelung der Bezüge der Regierungschefs wollte er nicht als Feigenblatt dienen.