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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (323)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (298)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (294)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (247)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (243)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (169)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (119)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (102)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (89)
Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2000. 132 S., DM 92.-, € 46.- ISBN: 3-428-10399-8
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne dass damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.
Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Abstract
In jüngerer Zeit haben verstärkt Überlegungen zur Flexibilisierung Einzug in die aktuellen Reformen des Vergaberechts gehalten. Auch der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorgaben der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergabenverfahrens. In ihm wurden einzelnen Kommunen Befreiungen von bestimmten Vorgaben der VOB/A erteilt, darunter vom Nachverhandlungsverbot.
Die Evaluation des Modellversuchs durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) diente der Überprüfung, ob die mit dem Modellversuch erhofften Einsparungen und Qualitätssteigerungen eingetreten sind, sowie der Aufzeigung etwaiger Nebenwirkungen des Modellversuchs. Hierzu wurden auf Grundlage eines für den Modellversuch entwickelten Antwortrasters Daten in den Modellversuchsverfahren erhoben. Vergleichend fanden Erhebungen in herkömmlichen Vergabeverfahren statt. Ergänzend wurden die Bieter befragt.
Insgesamt sind die Daten aus nahezu 2000 Vergabeverfahren in die Evaluation eingeflossen. In dem Band werden die Ergebnisse der Evaluation zusammengefasst. Zugleich bildet der Band ein aktuelles Beispiel für eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung.
Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Janehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 4.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt den zweiten Teil des Forschungsprojekts wieder, welcher Empfehlungen im Hinblick auf eine weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren zum Gegenstand hat, die aus den im Band "Dauer von Zulassungsverfahren" [bitte verlinken] gesondert veröffentlichten ausführlichen Ergebnissen der empirischen Untersuchung abzuleiten sind.
Nach einer Einführung in Gegenstand und Methoden des Forschungsprojekts und der Darstellung der empirischen Ergebnisse im Überblick kennzeichnen die Autoren noch nicht ausgeschöpfte Beschleunigungspotentiale, die aus der unzureichenden Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen sowie bestimmten Verzögerungsfaktoren im Verfahren resultieren. Sie beziffern diese Potentiale in den Bereichen Immissionsschutzrecht mit je 25 % bis 30 % und im Wasserrecht mit 10 % bis 15 %.
Die anschließende Darstellung der Vorschläge zur Verfahrensoptimierung gliedert sich in Maßnahmen zur Umsetzung auf der Ebene der Genehmigungsbehörden sowie auf Landesebene. Für die Behördenebene werden 15 Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Verfahrensmanagement, Kundenorientierung und Personal emp-fohlen. Bezogen auf die Landesebene werden - unter Einbeziehung auch des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2004 - 10 Empfehlungen ausgesprochen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich in der empirischen Untersuchung als effektiv erwiesen haben, rundet den Empfehlungsband ab.
Gute Bürgerbeteiligung
(2019)
Gemeinsam mit der IFOK GmbH hatte das InGFA für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wissenschaftlich fundierte und in der Praxis handhabbare Qualitätsstandards für Beteiligungsprozesse, die vom oder für das BMU durchgeführt werden, entwickelt.
Durch eine theoretische Fundierung und dem Einbezug des aktuellen Forschungsstandes vor dem Hintergrund der institutionellen und politischen Rahmenbedingungen des BMU wurde in Form eines neu erstellten Leitlinienkataloges ein für die Mitarbeiter/innen des Bundes-umweltministeriums in der Praxis handhabbarer Kriterienkatalog erstellt.
Die erstellten Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung beruhen auf Hinweisen und Vorschlägen, welche in je einem BürgerInnen-Workshop sowie MitarbeiterInnen Workshop erarbeitet wurden. Weiter wurde im Entstehungsprozess der Leitlinien ein Fachgespräch zu "Bürgerbeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren" mit MitarbeiterInnen des BMU durchgeführt. Im Anschluss an diese partizipativen Veranstaltungen fand eine Prüfung aller Hinweise, Rückmeldungen und Vorschläge statt. Die sich hieraus ergebenen Leitlinien-Empfehlungen stellten die Grundlage für den abschließend entwickelten und am 16.01.2019 auf einer Abschlussveranstaltung vorgestellten Leitlinienkatalog dar.
Die Leitlinien sind als Teil der Geschäftsordnung des BMU verbindlich anzuwenden und bieten den MitarbeiterInnen Orientierung für die Planung, Umsetzung und Bewertung von informellen Bürgerbeteiligungsverfahren.
Die Leitlinien können über die Homepage des BMU bezogen werden:
https://www.bmu.de/download/leitlinien-fuer-gute-buergerbeteiligung/
Gesetzesevaluationen dienen der Sammlung und Bewertung relevanter Informationen über den Zielerreichungsgrad sowie die intendierten und nicht-intendierten Wirkungen einer Norm. Dadurch tragen sie dazu bei, die Informationsbasis für politische Entscheidungsträger zu verbessern. Gesetzesevaluationen zeichnen sich durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der sowohl rechts- als auch sozialwissenschaftliche Methoden miteinander verknüpft.
Der Leitfaden setzt sich zunächst mit dem Evaluationsbegriff und der rechtlichen Pflicht zur Evaluierung auseinander. Anschließend werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Gesetzesevaluation am Beispiel des Umgangs mit personenbezogenen Daten erörtert. Daran anknüpfend werden die zentralen Schritte der Konzeptions-, Durchführungs- und Auswertungsphase für eine Ex-post-Gesetzesevaluation unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten skizziert. Abschließend gibt der Leitfaden Hinweise für die Formulierung einer gesetzlichen Evaluationsklausel.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 2.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 1.
Die Europäische Kommission hat sich schon zum Ziel gesetzt, die Einhaltung des europäischen Umweltrechts zu verbessern (sog. compliance assurance). Die dazu ergriffenen Maßnahmen können auch Auswirkungen auf das deutsche Umsetzungs- und Vollzugssystem haben.
Die Studie trägt dazu bei, die praktischen Effekte dieser Auswirkungen einschließlich etwaiger unnötiger Belastungen von Vollzugsbehörden bzw. anderen Normadressaten und Optimierungsvorschläge zu erkennen.
Hierzu waren die Einschätzungen der zuständigen Fachleute in den Vollzugsbehörden unerlässlich. Das Forschungsteam ist daher auf Grundlage einer verwaltungs- und rechtswissenschaftlichen Studie und der Ergebnisse einer Online-Umfrage in einen Dialog mit Vollzugsfachleuten getreten. In der hier publizierten Studie finden Sie die Hintergrundstudie, die Ergebnisse der Online-Umfrage und der Dialoge sowie die aus der Auswertung hergeleiteten Schlussfolgerungen zur Vollzugssituation und Empfehlungen zur Unterstützung des Vollzugs.
Das Anhörungsverfahren in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung birgt Herausforderungen für alle Teilnehmer, ein fristgerechter Abschluss ist die Ausnahme. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) analysieren die Autor/-innen Problemursachen und Optimierungsmöglichkeiten für Verfahrensablauf und -organisation.
Die Verfahrensdauer verlängert sich durch rechtliche Faktoren wie gestiegene Anforderungen des Umweltrechts und tatsächliche Faktoren wie die materielle und personelle Unterausstattung einzelner Behörden, das Fehlen von Absprachen, unklare Arbeitsaufteilungen und Doppelarbeiten bei Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden. Optimierungsvorschläge formuliert der Bericht für Ablaufplanung, Qualitätssicherung und bundesweite Prozess- und Verfahrensstandards. Zu einzelnen Verfahrensschritten enthält er Arbeitshilfen in Form von Leitfäden.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gutachten zur Optimierung des Anhörungsverfahrens in Planfeststellungsverfahren für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes erstellt. Die Untersuchung weist auf Grundlage quantitativer und qualitativer Erhebungen auf Problem- und Verzögerungsursachen bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und den damit unmittelbar verbundenen Verfahrensschritten hin. Der Bericht enthält für die dargestellten Probleme Optimierungsvorschläge und für die Verfahrensschritte „Vorbereitung und Durchführung des Erörterungstermins“ sowie „Erstellung der Abschließenden Stellungnahme“ Arbeitshilfen in Form von Leitfäden, welche in rechtsverbindlicher oder unverbindlicher Natur umgesetzt werden könnten. Wesentliche der beschriebenen Problem- und Verzögerungsursachen könnten durch eine Neuorganisation des Anhörungsverfahrens behoben oder reduziert werden. Geprüft wurden hierfür unterschiedliche Optionen. Der Aufbau von funktionierenden Systemen stellt für alle untersuchten Optionen eine erhebliche Herausforderung dar (namentlich bei Ressourcenausstattung und Erfahrungsaufbau), wobei die Übertragung des Anhörungsverfahrens auf den Bund den Vorteil aufweisen würde, dass die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen im Zuge einer Reform nur durch einen Akteur gewährleistet werden müssten, um Beschleunigungseffekte realisieren zu können.
The function and role of legal expert at ministry level of European states is very different. The following considerations focus on two major states of central European administration style, France and Germany.
Planungsrecht
(2018)
Duncker & Humblot, Berlin 1997. 301 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-428-09120-5
Das Forschungsprojekt widmet sich der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der Form der finanziellen Unterstützung innovativer Entwicklungsvorhaben durch staatliche Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel der Arbeit war es, Auswahlmechanismen zu identifizieren, mit deren Hilfe es Institutionen der Wirtschafts- und Innovationsförderung gelingt, zwischen förderwürdigen und nicht förderwürdigen Entwicklungsvorhaben zu unterscheiden. Um solche Auswahlmechanismen zu identifizieren, wurde ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg als Beispiel für die Förderpraxis der Länder genauer untersucht. Zuvor hatte eine bundesweite Erhebung bei den Wirtschaftsministerien der Länder ergeben, daß fast alle Länder vergleichbare Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen anbieten.
In ihrem Kern basiert die Untersuchung auf der Auswertung von Förderakten zu Anträgen aus dem baden-württembergischen C I-Programm, für die zwischen 1987 und 1991 bearbeitet wurden. Den Zugang zu diesem sensiblen Datenmaterial ermöglichten die geförderten Unternehmen durch ihre Zustimmung zur Akteneinsichtnahme sowie die Landeskreditbank Baden-Württemberg und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ergänzt wurde die empirische Basis durch Unterlagen aus dem Archiv des Regierungsbeauftragten für Technologietransfer, durch Interviews mit Vertretern der genannten Institutionen sowie durch eine Recherche in der Patentdatenbank des Deutschen Patentamtes.
Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses eine eindrucksvolle Bandbreite an inhaltlich verschiedenen Vorhaben im Untersuchungszeitraum bearbeiten. Ihr Hauptaugenmerk legen sie dabei auf unmittelbar vorhabensbezogene Fragen bezüglich der Neuheit und den Realisierungschancen in technischer Hinsicht. Grundlage der einzelnen Stellungnahmen, die sich der Einschätzung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Vorhaben und der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmenssituation widmen, ist weitestgehend die Expertise der befragten Experten. Objektivierende Datenquellen wie z.B. Literatur- und Patentdatenbanken werden nicht genutzt. Die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten etwa bei der Kapitalbeschaffung für innovative Entwicklungsvorhaben wird überwiegend erreicht. Bemerkenswert ist, daß es gelingt, einer größeren Zahl an Unternehmen, die sich bislang nicht mit FuE-intensiven Produkten und Verfahren beschäftigt haben, den Zugang zu höherwertiger und FuE-intensiver Technik zu erleichtern. Da jedoch auch eine ganze Reihe gegenteiliger Beispiele identifiziert werden können, liegt der Schluß nahe, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses von einem stark antragstellerbezogenen Innovationsbegriff ausgehen und die absolute Innovationshöhe eines Vorhabens, also dessen technologische Position im Vergleich zum Stand der Technik, im Entscheidungsprozeß geringere Priorität besitzt. Der Entscheidungsprozeß selbst erweist sich nach dem Bild, das die Förderakten vermitteln, sowohl intern zwischen den Beteiligten des Entscheidungsprozesses als auch extern zwischen den Beteiligten und den Antragstellern als häufig intransparent; Entscheidungsgrundlagen und Kommunikationskanäle können nur teilweise nachvollzogen werden. Da hinzukommt, daß die Abschlußberichte der Geförderten nur in etwa einem Drittel der Fälle von einem eindeutigen wirtschaftlichen Erfolg der Vorhaben sprechen, werden abschließend Empfehlungen zur Optimierung der Entscheidungsfindung und Projektförderung entwickelt.
Für die einen sind sie der Katalysator der Wirtschaft 4.0, für die anderen ein Bremsklotz, der Startups am „Erwachsenwerden“ hindert: Regulatorische Sandkastenmodelle. Dieses neue Aufsichtskonzept hat in der Finanzbranche weite Kreise gezogen, nachdem sich die britische Financial Conduct Authority als erste Aufsichtsbehörde im Europäischen Wirtschaftsraum einem ungewöhnlichen Projekt öffnete: 18 Startup-Unternehmen durften unter regulatorisch privilegierten Ausgangsbedingungen Finanzdienstleistungs-Apps auf der Grundlage neuer Technologien entwickeln. Der nachfolgende Beitrag nimmt einen bisher vernachlässigten Aspekt in Augenschein: die subventions- und beihilferechtliche Dimension.
Der Vortrag zum Thema „Rechtliche Implikationen beim Einsatz von Verifiable Credentials“ befasst sich mit den Grundlagen und Perspektiven innovativer Identifizierungsinstrumente: Angestammte Verfahren des Identitätsmanagements basieren auf der Leitidee, dass ein Nutzer personenspezifische Attribute mittels eines hoheitlich ausgestellten Identitätsdokumentes gegenüber einem Diensteanbieter nachweist. Dagegen ermöglichen es neoterische Modelle des nutzerbasierten Identitätsmanagements, Berechtigungsnachweise (Credentials) zum Zwecke der Authentifizierung einzusetzen. Solche Credentials sind im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr bereits in der Gestalt z. B. von Benutzername/Kennwort-Kombinationen anzutreffen. Dabei ist technisch sicherzustellen, dass nur der befugte Nutzer autorisiert ist, einen Berechtigungsnachweis zu einem bestimmten Attribut zu verwenden. Rechtlich tragfähige Strategien zur Implementierung von Verifiable Credentials haben sich einstweilen nicht nur in den grenz- und sektorenübergreifenden Identifizierungsrahmen der eIDAS-Verordnung einzufügen, sondern auch die ambitionierten Anforderungen des unionalen Datenschutzrechts zu rekonstruieren.
Die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen ist in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland durch die Vorgaben des AsylbLG restriktiv und eingeschränkt; die Leistungsberechtigten und ihre Bedarfe sind kaum miteinander zu vergleichen. Die Autorin spannt einen interdisziplinären Bogen zwischen der Entstehung von psychischen Erkrankun-gen, den rechtlichen Vorgaben zu deren Erkennung und Behandlung bei geflüchteten Men-schen und den Möglichkeiten der Prävention von psychischen Erkrankungen. Gezeigt wird, dass psychische Erkrankungen zahlreiche negative Folgen nicht nur für das Individuum haben. Diese Erkrankungen können bei Anwendung der völker-, unions- und verfassungs-rechtlichen Vorgaben zur gesundheitlichen Versorgung geflüchteter Menschen vermieden oder verbessert werden.
In der kommunalpolitischen Praxis hat die Finanzaufsicht viele - oft wenig schmeichelhafte - Gesichter. Im Hinblick auf die kommunale Haushaltssituation wird sie wahlweise als Investitionshindernis oder gar Bedrohung der kommunalen Selbstverwaltung, als zahnloser Tiger oder als Sündenbock für das Abrutschen von Kommunen in die, Vergeblichkeitsfalle' gesehen. Im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung spielt die Finanzaufsicht bei der wissenschaftlichen Analyse potentieller Bestimmungsfaktoren der unterschiedlichen Performanz kommunaler Haushalte bis dato eine untergeordnete Rolle. Obwohl einschlägige Studien eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungsfaktoren wie beispielsweise sozioökonomische Rahmenbedingungen, spezifische (partei-) politische Konstellationen auf lokaler Ebene, etc„ in Betracht ziehen, reichen die in der Literatur diskutierten Einflussfaktoren nicht aus, um die hohe Heterogenität der kommunalen Haushaltsergebnisse vollständig zu erklären. Damit rückt das System der kommunalen Finanzaufsicht als elementarer, aber wissenschaftlich bisher weitgehend vernachlässigter Bestandteil des kommunalen Finanzsystems in den Fokus des Erkenntnisinteresses.
Während sich die bisherige Forschung auf Einzelfallstudien stützt, wird in diesem Beitrag die Methode des synthetischen Matching genutzt, um einen quantifizierbaren kausalen Effekt des Einsatzes eines beratenden Sparkommissars 2008 in der Stadt Hagen zu identifizieren und damit ein weitreichendes Instrument kommunaler Finanzaufsicht zu evaluieren. Mithilfe von Daten anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu den Bestimmungs- faktoren der kommunalen Haushaltssituation wird ein künstlicher Vergleichsfall erzeugt, der die Charakteristika der Stadt Hagen präzise nachbilden kann. Der abschließende Vergleich zeigt - entgegen der offiziellen Rhetorik - keinen positiven Effekt des beratenden Sparkommissars.
In Zeiten, in denen das Erfordernis zur Konsolidierung öffentlicher
Haushalte die Agenda von Forschung und Politik stark beeinflusst, verwundert
es, dass mit der Konsolidierungsbereitschaft in der Bevölkerung einem zentralen
Faktor für den Erfolg von Konsolidierungsprozessen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit
zu Teil wurde. Dadurch, dass die Bürger über verschiedene Kanäle
politische Institutionen und Akteure prägen sowie Entscheidungen direkt beeinflussen,
nehmen die Positionen der Bürger zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte
eine zentrale Bedeutung ein. Da einerseits aufgrund der größeren Nähe zwischen
Politik, Verwaltung und Bürgerschaft ein spezifisches Umfeld herrscht und andererseits
beim Blick auf Deutschland vor allem die kommunale Ebene mit einem
Schuldenberg belastet ist, richtet dieser Beitrag seinen Fokus auf die individuelle
Konsolidierungsbereitschaft in den Kommunen in NRW und im Besonderen auf die
Frage, ob diese im Zusammenhang mit dem tatsächlichen oder wahrgenommenen
Problemdruck steht. Dazu wird mithilfe von Umfragedaten kombiniert mit Haushaltsdaten
ein Regressionsmodell gerechnet, das Aufschluss über die vermuteten
Zusammenhänge gibt. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl der subjektiv wahrgenommene
Problemdruck in der eigenen Kommune als auch der objektive Problemdruck
in Form von Verschuldung eine Rolle spielt, allerdings nicht simultan, sondern in
Form eines Mediationseffekts. Bezogen auf praktische Implikationen verdeutlichen
diese Ergebnisse die Notwendigkeit, prekäre Haushaltssituationen der Bevölkerung
bewusst zu machen, um mehrheitsfähige Konsolidierungsmaßnahmen zu realisieren.
Die Evaluation des Erfolgs von Instrumenten bei der Bekämpfung kommunaler Schulden stellt angesichts der Problemlage vieler Kommunen eine gleichermaßen praxis- wie wissen-schaftsrelevante Forschungslücke dar, ist allerdings mit den Herausforderungen teils geringer Fallzahlen und unklaren Ursache-Wirkungszusammenhängen konfrontiert. Die vorliegende quantitative Analyse nimmt die kausalen Effekte von Sparkommissaren, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen und freiwilligen Schuldenbremsen auf die Entwicklung der Verschuldung mithilfe synthetischer Matching-Modelle in den Blick. Die Ergebnisse deuten dabei keineswegs auf einen durchgängigen Erfolg der Instrumente hin und legen den Schluss nahe, dass ein erfolgreicher Einsatz stark kontextspezifisch ist.
From a democratic perspective, the replacement of government or parliament by a public manager to enforce budget discipline marks a serious intervention. Transferred to the local level, the replacement of the mayor and the council in three German municipalities by a state official (a so-called state commissioner) in recent years has raised questions about the legi-timacy and adequacy of such a strong interventionist instrument. One crucial answer to be given to this legitimacy issue concerns effectiveness, in other words whether the instrument can fulfill its designated task by improving the local fiscal situation since the fiscal success of the commissioner is a basic prerequisite for legitimacy. By using a time-series approach of the synthetic control method (SCM) and constructing a synthetic comparison case to the town of Altena, an answer regarding the commissioner’s potential to reduce the short-term debt can be given. The commissioner was successful in limiting the debt increase and seems to have reversed the debt trend. This finding supports the effectiveness of rather hierarchical instruments for ensuring fiscal discipline at the local level and thereby adds to broadening the international public management literature on municipal takeovers.
Severe fiscal pressure experienced by some German municipalities has led to a shift in the way municipalities are controlled by the responsible state governments. Instead of purely relying on a system of approving budgets and borrowing, some states have established debt relief programmes which combine grants and sanctions, or even sent austerity commis-sioners who take over responsibilities of councils and mayors. Whether these are deemed proportionate and legitimate interventions into the constitutionally guaranteed administra-tive autonomy of the local level depends heavily on their success in limiting local government debt. Based on an innovative synthetic control approach, this paper undertakes an empirical assessment of a recent debt relief programme in North Rhine-Westphalia and the deploy-ment of an austerity commissioner, revealing that both instruments to some degree positive-ly impacted upon local government debt, as compared to non-intervention. Nevertheless, it finds the effect is limited in substantial terms.
<b>Abstract</b>
Das Buch analysiert die Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen der EU-Mitgliedstaaten im Prozess der europäischen Integration. Es unterscheidet sich damit von der bisher erschienen Literatur, die sich vorwiegend einzelnen Institutionen widmete.
Im Zentrum der Arbeit stehen 15 vergleichende Länderstudien. Sie zeigen, dass die Auswirkungen der Impulse der EU-Verfassungsstruktur zum einen vom jeweiligen nationalen Institutionensetting abhängig sind. Zum anderen führt die länderspezifische Einstellung zur Aufrechterhaltung der horizontalen Balance im europäischen Kontext durchaus zu unterschiedlichen (in der Tendenz aber ähnlichen) "europäisierten" Regierungssystemen. Abschließend wird ein europäisches Governance-Modell skizziert, das grundsätzlich geringere Verschiebungen der mitgliedstaatlichen horizontalen Balancen impliziert.
Social media platforms are increasingly used in the public administration context. Against this background, this study not only derives and tests the impact of determinants that explain citizens’ intention to use social media channels of public services, but also examines to what extent their intention to use influences their intention to recommend these services to others (word of mouth). An expanded technology acceptance model (TAM) was tested based on data from a survey of 164 citizens. The model provides insight into the creation of social media applications of public authorities, for example, by providing four determinants that significantly influence citizens’ intention to use Facebook pages of public institutions as well as their intention to recommend the page to other citizens.
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
Trotz langjähriger Debatte um das Nachhaltigkeitskonzept ermangelt dieses klarer Konturen; gleichermaßen bleiben Verfahren der Folgenabschätzung als Implementationsinstrument unterbelichtet. Vor diesem Hintergrund arbeitet Alexander Windoffer die Wesensmerkmale nachhaltiger Entwicklung heraus. Er fundiert diese Merkmale sowie die Verpflichtung der Staatsgewalten zur Folgenabschätzung im Unions- und Verfassungsrecht. Anschließend analysiert er den bestehenden gesetzlichen Rahmen einer Vielzahl nachhaltigkeitsrelevanter Folgenabschätzungsverfahren im Bereich von Rechtsetzung und Verwaltung. Ausgehend von verfassungsrechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Determinanten zeigt er weiteren Regelungsbedarf auf und erarbeitet Vorschläge zur Überführung abstraktionsfähiger Regelungselemente in eine allgemeine Verfahrensordnung für nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen der Legislative und Exekutive.
Duncker & Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9
Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche Lösungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer möglichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, "ihre" öffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu schützen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewußt unklar abgefaßt wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizitätswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet.
Art. 90 EGV soll eine möglichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gefährden. Grundsätzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so daß jede Ausnahme der Begründung bedarf und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muß. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - über ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz besäße, die Elektrizitätsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu öffnen.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Entscheidungen
B. Richtlinien
2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV
B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
D. Verhältnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages
3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizitätswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch § 103 Abs. 1 GWB
B. Öffnung der Elektrizitätsmärkte in der Gemeinschaft für den Wettbewerb durch eine Kommissionsmaßnahme nach
Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Zusammenfassung und Ergebnis
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
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Darstellung des deutschen Systems der Gesetzesfolgenabschätzung.
Vorstellung des deutschen Systems der GFA
Erich Schmidt Verlag, Berlin 2000. 228 Seiten, kartoniert, 76,– DMISBN 3-503-05839-7
Was Regierungsmitglieder verdienen, wieviel Übergangsgeld sie erhalten sollen und welche Altersversorgung - diese Fragen sind in Wissenschaft und Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren oft, teilweise kontrovers, diskutiert worden. Die Vielfalt der möglichen staatlichen Leistungen deutet auf ein großes Sicherungsbedürfnis hin.
In der vorliegenden Arbeit werden erstmals ausführlich die finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder sowie deren Rechtsgrundlagen in den Minister- und auch den Abgeordnetengesetzen untersucht. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob sich die derzeitige Ausgestaltung der Vorschriften in den Ministergesetzen über die finanziellen Ansprüche der amtierenden und ehemaligen Regierungsmitglieder mit den Anforderungen des Ministeramtes aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen vereinbaren lässt.