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Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (16)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (14)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (6)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (4)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (4)
Artikel 22 und 34
(2015)
Ausgabe 6 – 25. August 2015
(2015)
Inhaltsübersicht:
Finanzordnung der Hörerschaft der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Administrative Sciences der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Arts Öffentliche Wirtschaft der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2015)
Der Beitrag untersucht analytisch die Konsequenzen des Exekutivföderalismus auf den Erfüllungsaufwand der Normaladressaten am Beispiel des Wohngeldgesetzes - präziser am Beispiel der Gestaltung des Wohngeldantrags und des Antragsverfahrens. Die Länder vollziehen das Wohngeldgesetz im Auftrag des Bundes und verfügen nach dem Grundgesetz über die Kompetenz zur Gestaltung des Vollzugs damit über gewisse Speilräume. Unter die vollzugskompetenz fällt auch die Gestaltung von Antragsformularen und der Verfahren zur Antragsbearbeitung.
Der Baum in Straßenrecht
(2015)
Neuere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln
und zu Hartz IV lenken den Blick - mit John Hart Ely - auf den Gesetzgebungsprozess. Bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache drohen demokratie- und rechtsstaatswidrige Verzerrungen. Diesen muss durch Gesetzesvorbehalt, obligatorische Mindestfristen, Begründungsobliegenheiten und Obergrenzen sowie durch eine strikte Gerichtskontrolle entgegengewirkt werden. Gegen die beharrenden Kräfte der Politik und ihre Eigeninteressen ist Recht allerdings nicht leicht durchzusetzen. Auch Sperrklauseln bei Bundestags- und Landtagswahlen erscheinen inzwischen anfechtbar.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wurde im
August 2013 mit dem Forschungsvorhaben „Evaluation des Kommentieren-
Bereichs des Beteiligungsportals des Landes Baden-Württemberg“ betraut.
Die Kommentieren-Funktion eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern eine
neuartige Möglichkeit, ihre Meinung zu Gesetzesinitiativen der Landesregierung
abzugeben.4 Diese ist als Tool im Beteiligungsportal Baden-Württemberg,
der zentralen Plattform für Bürgerbeteiligung im Land, eingebettet. Der vorliegende Abschlussbericht stellt die Durchführung und Ergebnisse der Evaluation wie auch die Ableitung praktischer Schlussfolgerungen dar.
Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind.
Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beauftragt.
Das Evaluationsvorhaben verfolgt zum einen das Ziel, die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen verbundenen Grundrechtseingriffe im Rahmen der RED zu erfassen. Zum anderen geht es um die Untersuchung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Hierzu wird u.a. untersucht, welche Veränderungen sich beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden durch die Nutzung der RED ergeben haben, inwieweit die Regelungen des RED-G praktikabel sind und wie sich die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der RED darstellen. Die Evaluation verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz, der aus einer Verknüpfung einer empirisch-sozialwissenschaftlichen mit einer rechtswissenschaftlichen Analyse besteht.
Gute Rechtsetzung
(2015)
Jahresbericht 2015
(2015)
Mehr Europa!
(2015)
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Operative Regierung
(2015)
Die Regierungslehre bezieht neben den klassischen Aspekten von Verfassung, Politik und Finanzen Regierung als Beruf und Arbeit ein. Im Mittelpunkt steht die nationale Regierung Deutschlands. Das Buch ist von einem pragmatischen Vorverständnis und teilnehmnender Beobachtung von Regierungsgeschäften mitgeprägt.
Präambel des RStV
(2015)
Public Private Partnerships
(2015)
RStV § 1 Anwendungsbereich
(2015)
Sommersemester 2015
(2015)