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- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
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Vom 27.-29. Oktober 1997 fand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Dr. Klaus König ein Forschungssymposium zum Thema "`Schlanker Staat´ - Verwaltungsmodernisierung im Bund" statt, zu dem Verwaltungspraktiker der Bundesverwaltung sowie Vertreter aus der Wissenschaft eingeladen waren, über die bisherigen Ergebnisse des einschlägigen Forschungsprojektes zu diskutieren. Ausgehend von einer Retrospektive der historischen Vorläufer der aktuellen Reformansätze im Bund und eines Überblicks über die internationale Bewegung der Verwaltungsmodernisierung wurden in vergleichender Perspektive der Stand des Modernisierungsprozesses in den Bundesstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz diskutiert. Die Themengebiete "Aufgabenkritik, Organisationsprüfung und Personalbedarfsbemessung", "Neue Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung" sowie "Wettbewerbselemente in der öffentlichen Verwaltung" bildeten die weiteren Schwerpunkte des Meinungsaustausches.
Der vorliegende Forschungsbericht vereint in seinen beiden Teilen sowohl den Zwischenbericht "Von der Verwaltungsreform zur Verwaltungsmodernisierung", der der Bedeutung des internationalen und historischen Reformkontextes Rechnung trägt und von Projektleiter und Projektbearbeiterin als Diskussionsgrundlage der Veranstaltung verfaßt wurde, als auch die Einzelbeiträge der Referenten. Einen Einblick in die Verschiedenartigkeit bundesstaatlicher Reformstrategien ermöglichen die Beiträge von Emanuel Metz, Ilan Fellmann und Peter Hablützel. Petra Wuttke Götz und Andreas W. Freiherr von Gall referieren über die Relevanz von Maßnahmen der Aufgabenkritik, der Organisationsprüfung und der Personalbedarfsbemessung in Theorie und Praxis der obersten und oberen Bundesbehörden. Helmut Landes Bericht über die Einführung eines Controlling-Systems im Auswärtigen Amt und Horst Julichs Ausführungen über eine Neuorientierung interner und externer Steuerungsverfahren beim Deutschen Wetterdienst vermitteln Kenntnisse über den Stand der Durchsetzung ziel- und kostensenkungsorientierter Steuerungsrationalitäten in der Bundesverwaltung. Auf die Bedeutung von Wettbewerbselementen in der Bundesverwaltung nehmen Bernd Schusters Beschreibung des "Market-Testing" in der Verteidigungsverwaltung, Peter Budigs Ausführungen über den Stand der Projekte zur Auskontrahierung von Verwaltungsleistungen und Bernd Kellers Erfahrungsbericht über die Implikationen der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für interne und externe Behördenvergleichsmöglichkeiten Bezug. Die Überblicke über den Stand von Reformvorhaben in den einzelnen Bereichen werden jeweils durch eine wissenschaftlichen Kommentierung Heinrich Siedentopfs, Werner Janns und Christian Reichards ergänzt.
Die derzeitige Zweiteilung der Bezahlung von EU-Abgeordneten in unterschiedlich hohe Heimatgehälter nach nationalem Recht (siehe Schaubild im Anhang) und Erstattung der Kosten nach EU-Recht (262 Euro Tagegeld, Krankenversorgung, bis zu 12.576 Euro für Mitarbeiter, eingerichtete Büros, 3.700 Euro monatliche Kostenpauschale) ist systemkonform, solange es kein einheitliches europäisches Volk und kein gleiches Wahlrecht zum Europäischen Parlament gibt und solange der Lebensstandard in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union riesige Diskrepanzen aufweist.
Die im geplanten Abgeordnetenstatut vorgesehene Vereinheitlichung der Grundentschädigung auf sehr hohem Niveau (9.053 Euro monatlich), die daran anknüpfende Altersversorgung auf ebenso hohem Niveau sowie die Besteuerung nach den günstigen EU-Sätzen sind nicht sinnvoll, wider- sprechen dem Grundsatz, dass Ungleiches auch ungleich zu behandeln ist, und drohen dem Europagedanken schweren Schaden zuzufügen.
Das Parlament hat von Entwurf zu Entwurf immer höhere Beträge für die einheitliche Grundentschädigung von EU-Abgeordneten angesetzt. Der jetzige Betrag von 9.053 Euro wurde lange nicht öffentlich genannt und kam erst durch die vorliegende Analyse heraus. Stattdessen war mit unrichtigen Zahlen hantiert worden.
Die Koppelung des Abgeordnetengehalts an die Bezüge von Richtern (50 Prozent des Grundgehalts von EuGH-Richtern) ist schon wegen der daraus resultierenden Intransparenz problematisch. Sie ist auch deshalb inadäquat, weil es Richtern grundsätzlich verboten ist, eine Nebentätigkeit auszuüben, während Abgeordnete ihren Beruf neben dem Mandat fortführen und sich sogar als Lobbyisten bezahlen lassen können. Viele EU-Abgeordnete beziehen auf diese Weise zwei Gehälter.
Das Statut hätte das Gefüge von Politikergehältern in den meisten Mitgliedstaaten völlig durcheinandergebracht. EU-Abgeordnete aus Spanien, Finnland oder Irland würden mit monatlich 9.053 Euro mehr verdienen als Minister ihres Landes. Polnische und andere EU-Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten sogar das doppelte oder dreifache Gehalt ihrer Ministerpräsidenten und mehr als zwanzigmal soviel wie Durchschnitts- verdiener in ihren Ländern. Sie würden schon nach einer Wahlperiode eine Altersversorgung erwerben, die fünfmal so hoch ist wie das Durchschnitts- einkommen zu Hause. Dafür würden vermutlich weder ihre Bürger noch die Steuerzahler anderer Mitgliedstaaten, die das Ganze bezahlen müssen, Verständnis haben. Die zehn Beitrittsländer sollen zwar die Option erhalten, ihre EU-Abgeordneten für eine Übergangszeit niedriger zu bezahlen. Doch diese Möglichkeit steht in Jaheit nur auf dem Papier. Denn jedes Land, das davon Gebrauch machte, würde fiskalisch bestraft, und wird es deshalb bleiben lassen.
Das Statut würde für deutsche EU-Abgeordnete - brutto und netto - zu erheblich höheren Aktiveneinkommen und zu einer noch viel stärkeren Anhebung der Altersversorgung führen. Der Rat zögerte mit seiner Zustimmung.
Bestimmte Wortführer der deutschen Gruppierungen im Europa- parlament versuchten mit getricksten Rechnungen das Jae Ausmaß der Erhöhungen, zu denen das Statut für deutsche Abgeordnete geführt hätte, zu camouflieren. Auch der Präsident des Europäischen Parlaments hat sich die Neinen Rechnungen öffentlich zueigen gemacht (Teil 4b-e).
Um das Steuerproblem zu entschärfen und dem Ministerrat die Zustimmung zum Statut zu erleichtern, hatte das Parlament kurz vor Weihnachten vorgeschlagen, jedem Mitgliedstaat die Option zu geben, zusätzlich zur EU-Steuer eine nationale Ergänzungssteuer zu erheben. Doch es hätte keinerlei Gewähr dafür bestanden, dass zum Beispiel Deutschland nach der Europawahl vom 13. Juni von der Option wirklich Gebrauch machen würde. Zumal das Parlament selbst EU-rechtliche Bedenken gegen die Ergänzungssteuer geäußert hatte.
Zusätzlich gelobte das Parlament, die grassierende Spesenreiterei von EU-Abgeordneten bei den Flugkosten von und nach Straßburg und Brüssel zu unterbinden. Dies aber nur unter der Bedingung, dass der Rat dem Statut zustimmt - ein Fall von Erpressung. Der Missstand hätte längst beseitigt gehört. Er widerspricht dem Rechtsgrundsatz der Wirtschaft- lichkeit, und seine Instrumentalisierung zur Erhöhung von Gehältern ist rechtsmissbräuchlich. Den Missstand auch noch als Druckmittel einzu- setzen, um einen noch größeren Missstand zu etablieren, erschien als Vorgehensweise völlig inakzeptabel und widerspricht dem Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Die vom Parlament angebotene Alternative zur Abrechnung der Flugkosten würde zwar den legalisierten Abrechnungs- betrug beseitigen, droht aber noch teurer zu werden als das bisherige Verfahren.
Alle Formen der Kostenerstattung (Tagegeld, allgemeine Kosten- pauschale, Erstattung von Flugkosten und Kosten für Mitarbeiter), die haushaltsmäßig mehr als das doppelte finanzielle Gewicht haben wie das geplante Einheitsgehalt von 9.053 Euro und in denen vielfach erhebliche Gehaltsbestandteile verborgen sind, wären nicht ins Abgeordnetenstatut mit einbezogen worden. Sie wären vielmehr weiterhin (und nunmehr mit dem ausdrücklichen Segen des Statuts) vom Parlamentspräsidium - außerhalb wirksamer Kontrollen - geregelt worden. Das ist nicht nur politisch misslich, sondern auch mit Art. 190 Abs. 5 EG-Vertrag und mit dem Demokratie- prinzip (Art. 6 Abs. 1 EU-Vertrag), wie es etwa auch in Deutschland in Art. 20 GG niedergelegt ist, nicht vereinbar. Die Kostenerstattungsregelungen müssen vom Plenum des Parlaments beschlossen werden und bedürfen der Anhörung der Kommission und der Zustimmung des Rats, kurz: sie müssen in dem für das Abgeordnetenstatut vorgesehenen Verfahren beschlossen werden.
Das Ergebnis ist paradox: Was unbedingt ins Statut gehört, nämlich die Regelung der Kostenerstattung, war darin nicht enthalten. Stattdessen behandelte das Statut ausführlich das Heimatgehalt und das Heimatruhegehalt, also Materien, die auch weiterhin national geregelt werden sollten.
Das Statut sieht keine Anrechnung anderer Bezüge auf EU-Ansprüche vor, auch dann, wenn diese aus öffentlichen Kassen fließen.
Das Statut, das ursprünglich erst mit der Konventsverfassung, also frühestens im Jahre 2006, hatte wirksam werden sollen, sollte nunmehr zu Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft treten, also bereits nach den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004.
Das innere Gesetzgebungsverfahren weist schwere Mängel auf: Zahlreiche relevante Daten und Umstände wurden überhaupt nicht ermittelt und konnten deshalb auch nicht in die erforderliche Abwägung einbezogen werden. Zum Teil wurden sogar eindeutig unrichtige, manipulativ aufbereitete Berechnungen zugrunde gelegt. Ob dieses Vorgehen mit dem Begründungsgebot des Art. 235 EGV übereinstimmt, muss bezweifelt werden.
Aus allen diesen Gründen hatten wir eine erste Fassung dieser Studie dem Ministerrat zugesandt und an ihn appelliert, dem Statut seine Zustimmung versagen, um so seiner gewaltenteilenden Kontrollfunktion gerecht zu werden und Schaden von Europa und besonders vom Europäischen Parlament zu wenden.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 26. Januar 2004 dem Statut seine Zustimmung versagt. Es fehlte bereits die nach Art. 190 Abs. 5 EG-Vertrag erforderliche qualifizierte Mehrheit, weil neben Deutschland auch Frankreich, Österreich und Schweden ihr Veto einlegten. Zu einer Erörterung und Entscheidung der steuerlichen Fragen, für die Einstimmigkeit erforderlich ist, kam es deshalb gar nicht mehr.
Auch diejenigen deutschen Abgeordneten, die vorher für das Statut gestimmt hatten, wandelten ihre Auffassung und distanzierten sich von dem Plan.
Vermutlich, um vor ihrer Basis im anstehenden Europawahlkampf bestehen zu können, haben einige Europaabgeordnete, als das Scheitern des Statuts bereits absehbar war und sie selbst bereits davon Abstand genommen hatten, eine Art "Dolchstoßlegende" erfunden und sie mit manipulierten Zahlen zu untermauern versucht: Das Statut sei in Jaheit gut und angemessen gewesen. Es sei allein an einer "populistischen Kampagne" der Bild-Zeitung gescheitert, vor der Bundeskanzler Schröder in die Knie gegangen sei. Dieser Legende, die auch der Parlamentspräsident übernahm, sind, zumindest vorerst, einige Medien, durch ihre Straßburger und Brüsseler Korrespondenten unzureichend informiert, aufgesessen.
Das künftige Schicksal des Statuts ist schwierig vorauszusagen.
Zu der öffentlichen Verwirrung trug auch bei, dass die vier im Rat opponierenden Regierungen die Gründe, die gegen das Statut sprechen, nur sehr lückenhaft nannten. Dies mag - neben diplomatischen und politischen Rücksichten - auch darauf beruhen, dass die Regierungen sich die Mög- lichkeit vorbehalten wollen, später, nach der Europawahl vom 13. Juni 2004, dann doch zuzustimmen. Demgegenüber sollte die Öffentlichkeit etwa in Deutschland schon vor der Wahl auf einer Klarstellung der Haltung ihrer Regierung bestehen.
Die Untersuchung ist innerhalb der Forschungsförderung der Volkswagen-Stiftung im Schwerpunkt "Umwelt als knappes Gut: Steuerungsverfahren und Anreize zur Schadstoff- und Abfallverringerunge" angesiedelt. Gemäß den Zielsetzungen des Schwerpunktes "... sollen Konzepte zu umweltschonenden Veränderungen sowohl der Produktionstechniken, als auch der menschlichen Verhaltensweisen entwickelt werden. Es geht dazu, Steuerungsverfahren und Anreinze zur Schonung der Umwel tzu entwickeln und die dazu erforderlichen institutionellen Vorkehrungen und Regelungen zu ermitteln". Der Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt bei den "institutionellen Vorkehrungen und Regelungen" in bezug auf die Sonderabfallproblematik.
In diesem Band der Speyerer Forschungsberichte sind die Referate zusammengefaßt, die am 30./31. Oktober 1989 auf einem von mir geleiteten Forschungsseminar gehalten wurden. Ziel der jährlichen Zusammenkünfte von Straßenbaujuristen aus den Straßenbauverwaltungen von Bund und Ländern der Wissenschaft, der Richterschaft, der Anwaltschaft sowie der Verbände ist es, aktuelle Fragen des Straßenrechts im Zusammenwirken von Theorie und Praxis zu erörtern.
Dieser Band ist hervorgegangen aus einer neuen Kooperation der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit dem Unterausschuss "Allgemeine Verwaltungsorganisation" des Arbeitskreises VI der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren. Er dokumentiert Maßnahmen und Projekte aller Landesverwaltungen und des Bundes zur Verwaltungsreform im Berichtszeitraum 2003 bis einschließlich 1. Hälfte 2004. Sämtliche Berichte der Länder und des Bundes folgen mit 8 obligatorischen Gliederungspunkten (Reformfeldern) einer einheitlichen Darstellungsweise, was Vergleiche erleichtert. Innerhalb der Reformfelder waren im Berichtszeitraum auf den Gebieten Verwaltungspolitik, Organisationsentwicklung, Regelungsoptimierung und eGovernment die meisten und weitreichendsten Aktivitäten zu verzeichnen. Die Dokumentation wird fortgeschrieben und für den jeweiligen Berichtszeitraum aktualisiert.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die beiden Vorträge zu aktuellen Problemen des Atomrechts, die Prof. Dr. Willi Blümel im Herbst 1992 in Japan gehalten hat. Anlaß der Japan-Reise war das 3. Japanisch-Deutsche Atomrechts-Symposium, das vom 5.-7.10.1992 in Toky stattfand und an dessen Vorbereitung er auf deutscher Seite beteiligt war. Zusammen mit Prof. Hiroshi Shiono (jetzt) von der Seikei Universität in Tokyo leitete er am 6.10.1992 die 4. Arbeitssitzung über "Rechtsfragen bei der Stillegung von Kernernergienanlagen".
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die während des von uns geleiteten ersten gemeinsamen Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und des Eisenbahn-Bundesamts vom 13. bis 15. September 1995 in Speyer gehalten wurden.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte gibt die Referate wieder, die während des von uns geleiteten dritten gemeinsamen Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Sepyer und des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. bis 26. September 1997 in den Räumen der Hochschule gehalten wurden.
Der vorliegende Band der book gibt die Referate wieder, die während des von uns geleiteten vierten gemeinsamen Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften[1] und des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. bis 18. September 1998 in den Räumen der Hochschule gehalten wurden[2]. Außerdem sind erneut sämtliche Diskussionsbeiträge wörtlich abgedruckt[3].
Der Teilnehmerkreis des Forschungsseminars setzte sich – wie auch in den Jahren zuvor – aus Vertretern der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eisenbahn-Bundesamtes sowie aus Vertretern der Deutschen Bahn AG, der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der einzelnen Planungsgesellschaften zusammen[4].Die Veröffentlichung dieses Bandes hat sich aus vielerlei Gründen ungebührlich verzögert. So gingen die Referate recht schleppend ein; auf die der Herren Walter und Heinrichs musste gänzlich verzichtet werden. Die von Frau Heinrichs (Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft mbH) betreute erste Fassung der Tonbandabschrift der Diskussionsbeiträge lag erst im Sommer 1999 vor. Nacheinander waren dann die Sekretariate des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und des Lehrstuhls von Prof. Dr. Ronellenfitsch mit der Vervollständigung der Unterlagen beschäftigt. Unter den obwaltenden Umständen musste auf die mühsame Korrektur der Diskussionsbeiträge weitgehend verzichtet werden. Vor die Wahl gestellt, in diesem Band nur die Referate oder auch die Diskussionsbeiträge abzudrucken, haben wir uns für die zweite Alternative entschieden. Die Diskussionsbeiträge enthalten – unter Inkaufnahme sprachlicher Unebenheiten – so viele Gedanken und Anregungen, dass es schade wäre, wenn sie nicht veröffentlich würden.
[1] Seit Inkrafttreten (31.12.1997) des Dritten Landesgesetzes zur Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes vom 18.12.1997 (GVBl. S. 463) trägt die Hochschule den Namen „Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer“.[2] Die Vorträge, Diskussionsbeiträge und Ergebnisse der drei vorangegangenen gemeinsamen Forschungsseminare 1995, 1996 und 1997 über „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts“ sind in folgenden Tagungsbänden veröffentlicht: Willi Blümel/Hans-Jürgen Kühlwetter (Hrsg.), Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts, book 160, Speyer 1996; dieselben, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts II, book 175, Speyer 1997; dieselben, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts III, book 190, Speyer 1998. Vgl. außerdem die beiden Tagungsberichte von Ulrich Repkewitz, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts II, DVBl. 1997, S. 33 ff., und Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts III – Forschungsseminar an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, NVwZ 1998, S. 1050 ff.[3] Zum Vierten Speyerer Forschungsseminar vgl. auch den Bericht von Bernhard Stüer/ Caspar David Hermanns, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts, DVBl. 1999, S. 27 ff.
[4] Vgl. das Teilnehmerverzeichnis, S. 263 ff. in diesem Band.
[5] Vgl. S. 257 ff. in diesem Band.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die am 28. und 29. Oktober 1985 im Speyerer Forschungsseminar über "Aktuelle Probleme des Planfeststellungsrechts" gehaltenen Refererate. Es war das dritte Seminar, das in Verbindung mit dem Arbeitsausschuß "Strapenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen durchgeführt wurde.
Im Forschungsbericht wird die Frage aufgeworfen, warum entgegen der Annahme Frido Wageners, wonach die Nützlichkeit der Mittelbehörden kaum ernsthaft in Frage gestellt werde, gegenwärtig erneut Alternativen zu den Mittelbehörden diskutiert werden.
Gründe dafür werden in in der Krise der öffentlichen Haushalte, im Wandel vom tradierten Staat zum funktionalen Staat, daraus folgend in neuen Anforderungen an die öffentliche Verwaltung und schließlich in Funktionsmängeln der klassischen Mittelbehörden selbst gesehen.
Zu diesen Funktionsmängeln gehören Effizienzdefizite bei der Janehmung der Koordinierungs- und Bündelungsfunktion. Ursachen dafür werden sowohl in den inneren Strukturen der Mittelbehörden (Verrichtungsprinzip, starke Formalisierung) als auch im Nebeneinander von Mittel- und Sonderbehörden gesehen.
Ein weiterer Funktionsmangel ergibt sich aus der traditionell stark juristisch geprägten Behördenkultur der Bezirksregierungen. Sie begünstigt das Hineinregieren durch die zuständigen Ministerien. Schließlich sind die Mittelbehörden in ihren personalwirtschaftlichen Entscheidungen in hohem Maße vom zuständigen Ministerium abhängig und hinsichtlich ihrer Ausstattung mit Sachmitteln deutlich schlechter gestellt als diese.
Am Beispiel von Rheinland-Pfalz und Thüringen werden modellhaft Alternativen zur Neuordnung der Landesverwaltung diskutiert. So werden für Rheinland-Pfalz eine Variante der Zusammenlegung der Bezirksregierung Trier und Koblenz zur Bezirksregierung Rhein-Mosel (Konzentrationsmodell), das Modell einer optimierten Bezirksregierung, zwei Regionalmodelle (Regionalkreismodell, Regionalamtsmodell) sowie das am Beispiel Schleswig-Holsteins orientierte Kommunalmodell untersucht.
In ähnlicher Weise werden für Thüringen ein optimiertes Landesverwaltungsamt, das Modell der Regionalkreise und das Regionalamtsmodell sowie das Kommunalmodell als Varianten überprüft.
Der hiermit vorgelegte Bericht über Veränderungen der Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in der Budnesrepublik Deutschland ist Teil einer größeren Untersuchung, die unter dme Arbeitstitel "Wohlfahrtsstaatliche Entwicklung und föderalstaatliche Reaktion" von April 1984 bis März 1987 im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde. Ausgangspunkt des Projektes war dabei die vergleichende Beobachtung einer Reihe von Reformansätzen im Bereich des Regierungs- und Verwaltungssystems westlicher Industriestaaten, die in Reaktion auf spezifische "wohlfahrtsstaatliche" Probleme eine Anpassung ihrer politischen Makrostrukturen und hier wiederum insbesondere des Verhältnisses zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenenen anstrebten.
Im Bereich der angewandten Verwaltungswissenschaften sind bisher Untersuchungen selten, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung mit all ihren Bezügen von der Entstehung im politisch-administrativen Prozß, über die Normierung durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, bis zur Aufgabendurchführung und deren Kontrolle (Rückkoppelung) in den Mittelpunkt stellen und nach Ansätzen zu einer rationaleren Gestaltung zu suchen. Die Arbeit versucht Vorarbeiten von Frido Wagener und Rudolf Dieckmann aufzugreifen und die Methoden der Aufgabenkritik auf eine breitere wissenschaftliche Grundlage zu stellen.
Ausgangspunkt ist neben der zunächst notwendigen Erarbeitung und Vertiefung theoretischer Kenntnisse über Wesen, Aufgaben und Ziele kommunaler Wirtschaftsförderung und deren Rolle im Gefüge von Politik und Verwaltung, eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Suhl seit der "Wende" bis zur Gegenwart sowie der organisatorischen Struktur und bisherigen Ergebnisse kommunaler Wirtschaftsöfrderung sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Stadt Suhl insgesamt. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme und unter Einbeziehung einschlägiger Erkenntnisse aus der Literatur und aus vergleichbaren Städten, der schwerpunktmäßigen Darstellung der aktuellen Probleme und zukünftigen Entwicklungstendenzen der Stadt Suhl folgen Empfehlungen sowohl für die Organisation und die Tätigkeit der Stadtverwaltung, für das gemeinsame Handeln aller an der Stadtentwicklung beteiligten Kräfte als auch für die regionale Zusammenarbeit.
Ziel und Anliegen des Forschungsprojektes und des daraus resultierenden Abschlußberichtes bestehen daher darin, auf der Grundlage einer ersten Grobanalyse der Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl und unter Einbeziehung von in der Literatur und in der Praxis bereits vorhandenen Lösungsansätzen eine theoretische Ausgangsbasis für eine konzeptionelle Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl, insbesondere bezogen auf Fragen der Personalentwicklung, zu erarbeiten.
Die vorliegende Studie geht auf ein Ersuchen der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom September 1992 zurück, die neuen Bundesländer bei der Anpassungsfortbildung des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes zu unterstützen. Zum einen ging es um die Entwicklung eines Schulungsprogramms, das über den Rahmen bloßer Anpassungsfortbildung nach dem Vertrag zur Herstellung der Einheit Deutschlands hinausreicht und eine systematische Einführung in die Kernbereiche des öffentlichen Rechts ermöglicht.
Zum anderen galt es, die speziellen Ausbildungsbedürfnisse der Mitarbeiter im ehemaligen Staatsapparat, die sich aus den Systemdivergenzen einer real-sozialistischen Verwaltung und einer rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Verwaltung ergeben, zu ermitteln und in ein zielgruppenadäquates Qualifizierungskonzept einzubeziehen.
Der Speyerer Forschungsbericht Nr. 164 schließt das Projekt Blümel/Eckert: Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (Reform des Verwaltungsverfahrensrechts) ab. Er enthält eine kritische Betrachtung der Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzs im Rahmen der Beschleunigungsgesetzgebung. Viele Beschleunigungsvorschläge rufen Bedenken hervor. So erscheinen die Änderungen der Unbeachtlichkeits- und Heilungsvorschriften verfassungsrechtlich angreifbar. Das komplizierte Modell der Sonderbeschleunigung ist gleichfalls abzulehnen. Die Einführung eines Abschnitts "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" in §§ 71 a VwVfG ff. mit der Normierung des Sternverfahrens und der Antragskonferenz dürfte insgesamt eher die Verfahrensdauer verlängern, denn beschleunigend wirken. Mit europarechtlichen Vorgaben kollidiert die Einführung der Plangenehmigung.
Ziel des zugrundeliegenden Projekts war es, auf dem Wege einer explorativen Feldstudie zur Vermehrung der bislang nur sehr sprälichen Kenntnisse über den faktischen Ablauf und die Bedingungen organisatorischer Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung beizutragen. Die Beschränkung auf Stadtverwaltungen, die sich angesichts vieler Besonderheiten kommunaler Administrationen rechtfertigt, hatte pragmatische Gründe. Es bleibt der zukünftigen Forschung überlassen, den aufgehellten Bereich weiter auszudehnen, wozu die vorliegende Arbeit angesichts der Reichhaltigkeit ihrer Erkenntnisse aber sehr viele Hilfestellungen anbieten kann.
Vom 19. bis 21. September 1984 fand in Speyer eine wissenschaftliche Arbeitstagung mit dme Thema "Betriebswirtschaftliche Organisationstheorie und öffentliche Verwaltung" statt. Ziel der Veranstaltung war es, Kollegen mit den Forschungsschwerpunkten "Organisationstheorie" und "Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung" zu einem intensiven wissenschafltichen Gespräch über einige neuere Entwicklungen und Erkenntnisse der Organisationstheorie und ihrer Gültigkeit für Verwaltungsorganisationen zusammenzubringen.
Bei den Arbeiten im Umweltschutzbereich und hier insbesondere im Bodenschutz verfestigte sich Ende 1984 im politisch-administrativen Raum die Erkenntnis, daß mehr Informationen über unsere Umwelt bzw. über den Boden benötigt werden. Von seiten des Ministeriums des Innern und für Sport und vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt wurde die Gelegenheit begrüßt bzw. unterstützt, im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer von eienm Verwaltungsangehörigen eine Studie über die bereits vorhandenen und noch benötigten Boden-Informationen anfertigen zu lassen.
Zuerst wurden die vorhandenen Erkenntnisse über die Boden-Belastungen zusammengefaßt dargstellt. Daraufhin ließen sich die ARbeiten der für den Bodenschutz relevanten Behörden/Verwaltungen näher untersuchen. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Bodenbelastungen konnte dann die Wirkung der einzelnen politisch-administrativen Maßnahmen analysiert werden.
Social Media ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Bestandteil ihres Alltages geworden. Eine Bürgerorientierung der öffentlichen Verwaltung legt dementsprechend auch ein verstärktes Engagement im Umfeld von Web 2.0 und Social Media nahe. Die erfolgreiche Gestaltung von Web 2.0- Services der öffentlichen Verwaltungen bedarf daher einer nachfrageorientierten Untersuchung des spezifischen Nutzungsverhaltens sowie der damit verbundenen Serviceakzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Untersuchung erarbeitet dazu ein Wirkungsmodel zur Erklärung der Akzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services. Zur Umsetzung dieses Forschungsvorhabens wurden die folgenden Forschungsfragen betrachtet:
- Welche Faktoren beeinflussen die Nutzerakzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services?
(Konfirmatorisch-deskriptiv)
- Wie wirken die einzelnen Faktoren auf die Nutzerakzeptanz bürgerorientierter Web 2.0- Services (Konfirmatorisch-explikativ)
Die Untersuchung leitet dazu anhand einer systematischen Literaturanalyse ein Wirkungsmodel ab. Zur Prüfung des Models wurde eine Bürgerumfrage durchgeführt und insgesamt 164 verwertbare Rückläufer von Nutzern der Facebook- Seiten generiert, die auf eine Ausschreibung auf 15 städtischen Facebook-Seiten eingegangen sind (Frankfurt, Stuttgart, Essen, Bielefeld, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Krefeld, Hagen, Hamm, Ludwigshafen am Rhein, Offenbach am Rhein, Bottrop, Reutlingen, Ludwigsburg, Gießen). Die Analyse der Daten ergaben, dass alle Wirkungsbeziehungen des erarbeiteten Strukturmodels signifikant Auswirkungen auf die gewählten endogenen Variablen Nutzungsintention bzw. Weiterempfehlungsintention haben. Diese theoriegeleitete Erforschung von Einflussfaktoren mit anschließend empirischer Bestätigung der Wirkungsbeziehungen ermöglicht Strategien zur Einführung entsprechender nachfrageorientierter, effektiver und effizienter Anwendungen mit beiderseitigem Nutzen für Bürger und öffentliche Verwaltung abzuleiten.
Vorliegender Forschungsbericht behandelt die wahrgenommenen Bürokratielasten der kommunalen Ebenen in Nordrhein-Westfalen. Der Bericht bildet die empirische Grundlage für den in 2022 veröffentlichten Bericht der Transparenzkommission Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Transparenzkommission eingerichtet, um nordrhein-westfälische Kommunen zu stärken und sie in Bezug auf Bürokratielasten durch das Land zu entlasten. Zentral ist dabei die Erarbeitung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Standard-Überprüfung. Die Grundlage dafür bildet eine Befragung der Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in NRW, die eine möglichst solide Daten-grundlage für die weitere Arbeit der Transparenzkommission bilden soll. Der Band berichtet die wesentlichen Ergebnisse der Befragung und ordnet sie in die Diskussion über den Abbau von Bürokratielasten und eine zeitgemäße Aufgabenkritik ein.
Das Europa-Komplott
(2006)
Die Auswüchse, mit denen sich ein großer Teil dieses Buches beschäftigt, sind derart krass, dass sich die Frage aufdrängt, wie es dazu eigentlich kommen konnte. Warum konnten die Verantwortlichen selbst massivste Kritik unbeeindruckt aussitzen? Warum glaubten sie, Kritiker ungestraft verleumden zu können? Organisation und Entscheidungsverfahren der EU gerieten so fast zwangsläufig in den Fokus. Ihre Analyse macht einen weiteren Teil des Buches aus. Dabei geht es nicht um eine Gesamtdarstellung der EU, sondern um exemplarische Teilbereiche. Die Untersuchung ergibt: Die europäische Politikfinanzierung und die Aufblähung der Pfründen, die alle für die Bürger geltenden Grundsätze auf den Kopf stellen, sind nur der sichtbare Ausdruck eines Demokratie- und Kontrolldefizits, das kennzeichnend ist für die Europäische Union insgesamt. Nirgendwo sonst kommen die extreme Bürgerferne der EU und der Expansionsdrang ihrer Organe derart unverblümt zum Vorschein wie in den Regeln, die die politische Klasse sich in eigener Sache gegeben hat. Abhilfe kann nur eine grundlegende Neuordnung schaffen, die demokratische Mindeststandards wie politische Gleichheit und Gewaltenteilung einhält und eine »Regierung durch und für Bürger« ermöglicht. Die Behebung der Demokratiemängel in der EU ist vielleicht nicht alles, aber ohne sie ist alles nichts.
Das neue Abgeordnetengesetz
(1997)
Die Diskussion um die Bezahlung und Versorgung von Bundestagsabgeordneten im Jahre 1995 führte dazu, daß das Wort "Diätenanpassung" von der Jury der Gesellschaft für Deutsche Sprache zum Unwort des Jahres 1995 erklärt wurde. Die Untersuchung analysiert den Inhalt des zunächst beabsichtigten Vorhabens und des schließlich zustande gekommenen (und Mitte 1996 erneut geänderten) Gesetzes. Danach steigt die steuerpflichtige Entschädigung von Bundestagsabgeordneten in vier Stufen von ursprünglich 10.366 DM monatlich, ab 1.10.1995 auf 11.300 DM, ab 1.7.1997 auf 11.825 DM, ab 1.4.1998 auf 12.350 DM und ab 1.1.1999 auf 12.875 DM. Zugleich wurde die steuerfreie Kostenpauschale von zur Zeit etwa 6.300 DM monatlich dynamisiert, so daß sie sich nunmehr von Jahr zu Jahr automatisch entsprechend den Preissteigerungen erhöht. Auch die Altersrente der amtierenden Abgeordneten steigt in vier Stufen.
Die Untersuchung entwickelt nach dem Vorbild einer vor einigen Jahren in den USA zustande gekommenen Verfassungsänderung einen Vorschlag zur Neuregelung des Gesetzgebungsverfahrens bei Entscheidungen über Abgeordnetendiäten. Danach treten Erhöhungen immer erst mit Beginn der nächstfolgenden Legislaturperiode in Kraft, so daß Parlamentswahlen dazwischengeschaltet sind.
Die Untersuchung zeigt weiter, wie das Parlament bisher bei Entscheidungen in eigener Sache in die Versuchung kommt, die öffentliche Kontrolle durch Nicht- und Neininformationen auszumanövrieren oder doch zu schwächen.
Das System
(2001)
Es ist etwas faul in der Bundesrepublik Deutschland. Sorgfältig wird das eigentliche Funktionieren des politischen Geschäfts verdeckt. Die treibenden Kräfte, Motive und Absprachen und damit die Hintergründe und ursächlichen Zusammenhänge der Politik bleiben den Bürgern verborgen. In Erscheinung treten die offiziellen Organe und Amtsträger, die Parlamente und Regierungen, und diese präsentieren sich in der Öffentlichkeit auch so, wie die Verfassung das verlangt.
Der vorliegende Band enthält die Referate, die auf einem vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 8. Juni 2000 in der Speyerer Stadthalle veranstalteten Workshop vorgetragen wurden. Die Veranstaltung bildete den Auftakt zu einem Projekt, in dessen Rahmen das Widerspruchsverfahren, wie es in Rheinland-Pfalz vor den Rechtsausschüssen durchgeführt wird, auf Änderungsbedarfe und Innovationspotentiale untersucht wird. Ein solches Unterfangen setzt die Einbeziehung möglichst aller mit der Durchführung von Widerspruchsverfahren in Berührung kommender Fachleute voraus. Allein die Nutzung der zu Fragen des Widerspruchsverfahrens aus verschiedenen Perspektiven vorhandenen Sachkompetenzen kann zu Lösungen führen, die den Funktionen des Vorverfahrens Rechnung tragen. Insoweit versteht sich die folgende Sammlung von Vorträgen und hierzu geführten Diskussionen als Materialsammlung, auf die im weiteren Fortgang des Projekts immer wieder zurückgegriffen werden kann.
Das Projekt wird seitens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz von Herrn Staatssekretär Dr. Ernst Theilen und in der Durchführung von Herrn Oberregierungsrat Manfred Heeb, betreut. Ohne die engagierten Referentinnen und Referenten sowie Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer hätte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden können. Ihnen sei deshalb ebenso gedankt wie Frau Erika Kögel, Sekretärin an meinem Lehrstuhl, meiner Assistentin Frau Dr. Annette Guckelberger und Herrn Forschungsreferenten Thorsten Siegel für die Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Tagung. Die Hauptlast hat diesbezüglich Frau Elsie Medl, Sektretärin an meinem Lehrstuhl, getragen, die darüber hinaus nicht nur die mühevolle Aufgabe übernommen hat, die Tonbandmitschnitte zu transkribieren, sondern den Tagungsband auch redaktionell betreut hat. Die Schlussredation lag in den Händen von Frau Irene Eggensberger und Frau Ursula Jungkind vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die auf dem von Univ.-Prof. Dr. Helmut Klages, von dem Kanzler der Universität Trier, Iganz Bender und von Univ.-Prof. Dr. Willi Blümel geleiteten Auswertungsseminar "Delegation Ministerien - Universitäten im Personalbereich" am 18. und 19. März im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gehalten wurden. In dem Band wurdne auch die Beiträge der Diskussionsteilnehmer aufgenommen. Das Seminar nimmt inosfern eine Sonderstellung ein, da es zusammen mit dme Hochschulkanzlerarbeitskreis "Verwaltungsvereinfachung" durchgeführt wurde.
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.
Der Griff in die Kasse
(2020)
Anläßlich der Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Helmut Quaritsch zum 30. September 1998 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer am 25. Juli 1998 ein Symposium unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers. Das Thema der Tagung "Der Staat am Ende des 20 Jahrhunderts" trägt dem Schwerpunkt Rechnung, den der Inhaber des Lehrstuhls für "Staatsrecht und Staatslehre" in Forschung und Lehre - nahezu sechsundzwanzig Jahre hiervon in Speyer - gesetzt hat. Ist der Staat doch Leitmotiv seines wissenschaftlichen Werkes, das einen eindrucksvollen Bogen vom Staat der frühen Neuzeit bis zur Gewinnung der souveränen Staatlichkeit eines wiedervereinigten Deutschland und Entstaatlichungstendenzen im Zuge der europäischen Einigung spannt.
Dieser Bericht gibt einen ersten Überblick über den Einsatz von Tests im Vorfeld der Gesetzgebung. Er faßt ferner die Erfahrungen zusammen, die der Autor bei der Mitwirkung an einem "Praxistest zu ausgewählten Bestimmungen eines Referentenentwurfs zur Reform des Jugendhilferechts" und bei der Durchführung von Seminaren über "Entscheidungshilfen für das Testen von Gesetzesentwürfen" an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung gewinnen konnte.
Der Verfassungsbruch
(2011)
Den Ausgangspunkt der Darstellung bildet eine grundlegende Analyse der Inhalte und Ziele der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. EGV anhand der Rechtsprechung des EuGH und der vergleichend gegenübergestellten Grundkonzeption des Richtlinienvorschlags. Hierbei wurde herausgearbeitet, dass der Vorschlag in vielerlei Hinsicht Neuland betritt, so etwa durch den umfassenden horizontalen, grundsätzlich sämtliche Dienstleistungssparten erfassenden Regelungsansatz, durch das vorgesehene dynamische, auf die Ermittlung weiteren Regelungsbedarfs im Wege der Überprüfung der gesamten nationalen Rechtsordnung ausgerichtete Konzept und schließlich vor allem durch die Einführung des Herkunftslandprinzips für die Aufnahme, Ausübung und Kontrolle von Dienstleistungstätigkeiten.
Die Problemfeldanalysen liefern, flankiert durch die Empirie der Akteurspositionen, auf breiter Basis erste Einschätzungen der Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und bieten wertvolle Ansatzpunkte für nachfolgende ausführliche Folgenabschätzungen. In der Problemfeldanalyse kristallisierte sich als besonders bedenklich heraus, dass die Vorgaben des Richtlinienvorschlags z. T. unklar und in ihrer Reichweite nicht abschätzbar sind, ggf. die Änderung ganzer Regelungssysteme erfordern (z. B. Fristenregelungen, Genehmigungsfiktionen, Ermessensvorschriften) und die Gefahr einer Inländerdiskriminierung, der Umgehung von Regelungen des Bestimmungsstaats sowie des Absinkens erreichter Standards bergen. Bei den befragten Akteuren stieß das Ziel einer Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs auf breite Zustimmung, die Eignung der Richtlinie hierfür wurde hingegen bezweifelt. Kritik erfuhr hier ebenfalls vor allem das Herkunftslandprinzip und die Unabsehbarkeit der Auswirkungen der Regelungen; daneben wurde eine zunehmende Bürokratisierung befürchtet. Detailkenntnisse über den Vorschlag waren bei den Akteuren allerdings eher selten vorhanden.
Als vorteilhaft bewerten die Gutachter die vorgesehene Einführung einheitlicher Ansprechpartner in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags.
Dieser Forschungsbericht beschäftigt sich mit den Herausforderungen durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien und insbesondere durch die Internet-Technologien an den öffentlichen Sektor. Dabei werden die Potentiale für Verwaltungsreformen aufgezeigt, auf die Konturen neuer Verwaltungsmuster eingegangen und die Konsequenzen für den öffentlichen Dienst herausgearbeitet. Weitere zentrale Themen sind das neue Verhältnis von Bürger und Verwaltung sowie die neue Rolle und Funktion von Staat und Verwaltung im Informationszeitalter.
Das Projekt „Wertewandel in den 90er Jahren – Tendenzen und Probleme“, das mit diesem zweiten Projektbericht abgeschlossen wird, befasste sich von 1995 bis 1999 mit Tendenzen der Werteentwicklung in Deutschland in den 90er Jahren und deren Perspektiven am Beginn des neuen Jahrtausends. Von besonderem Interesse war die Auswirkung von in der Bevölkerung verbreiteten Wertorientierungen auf die Ausprägung eigenverantwortlicher wirtschaftlicher und politischer Dispositionen, auf grundlegende Einstellungen zu Politik und Staat und auf die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement. Wichtige Ergebnisse wurden bereits im Speyerer Forschungsbericht „Wertewandel und bürgerschaftliches Engagement an der Schwelle zum dritten Jahrtausend“ sowie einer Reihe von Artikeln veröffentlicht. Problemagenda der 90er Jahre und des neuen Jahrtausends
Die 68er
(1999)
Am 22. Juni 1889 wurde das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ verabschiedet. Neben Krankheiten (1883) und Betriebsunfällen (1884) wurden damit auch Alter und Erwerbsunfähigkeit als zentrale und in der Industriegesellschaft nur unzureichend abgesicherte Lebensrisiken von der staatlichen Sozialgesetzgebung erfasst. Der Forschungsbericht untersucht [1.] den Entstehungsprozess des ersten deutschen Rentenversicherungsgesetzes vor dem Hintergrund der politischen und sozialen Verfassung des Kaiserreiches. Da Bismarck sich in den entscheidenden Jahren seit 1887 bereits aus der sozialpolitischen Gesetzgebung weitgehend zurückgezogen hatte, wurden Handlungsspielräume frei, die anderen Akteuren nicht nur vorher kaum denkbare Durchsetzungschancen eröffneten, sondern ihnen auch erhöhte Verantwortung zumaßen. Das Gesetz wurde im Reichsamt des Innern angestoßen, als Entwurf zunächst vom Bundesrat behandelt und schließlich in drei Lesungen des Reichstags durchberaten. Während die öffentlichen Beratungen des Reichstags zu dieser Materie in der Literatur bereits verschiedentlich analysiert wurden, legt diese Studie besonderes Gewicht auf die bisher unbekannten Aushandlungsprozesse zwischen den obersten Reichsbeamten, den Bundesratsvertretern der Einzelstaaten und den Reichstagsabgeordneten. Dafür wurden Aktenbestände sowohl aus dem Bundesarchiv wie auch aus den Archiven der größeren Länder Preußen, Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen ausgewertet.
Die Analyse des politischen Entscheidungsprozesses zum Gesetz wird [2.] verknüpft mit einer Untersuchung seines sozialpolitischen Gehalts. Für einige Kernelemente des Gesetzes wird genau zurückverfolgt, wer welche Bestimmung durchzusetzen half und wer andererseits mit welchen Gegenkonzepten scheiterte. Die Durchleuchtung solcher Entstehungshintergründe trägt zum besseren Verständnis charakteristischer Züge des deutschen Rentenversicherungssystems bei, die sich zum Teil bis heute erhalten haben. Ein solches Charakteristikum ist die Differenzierung der Beiträge und Leistungen entsprechend dem Lohneinkommen, die keineswegs von vornherein selbstverständlich war. Sowohl innerhalb der Reichsverwaltung wie auch unter den konservativen Parlamentariern gab es eine starke Bewegung zugunsten von Einheitsrenten, die nur einen minimalen Schutz gegen die ärgste Altersarmut gewährleisten sollten. Letztlich blieben die Vertreter dieser Richtung aber in der Minderheit.
Im Ausblick der Studie wird die deutsche Gesetzgebung für die Versorgung von Alter und Erwerbsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem zeitgenössischen internationalen Vergleichsfeld diskutiert, um einen Beitrag zur historischen Verortung des deutschen Sozialstaats zu leisten.
Die Beiträge beschäftigen sich mit den Ergebnissen einer Arbeitgeber-/Dienstherrn- und einer Beschäftigtenbefragung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2018. Wachsender Ein-stellungsbedarf durch neue und altersbedingt freiwerdende Stellen trifft auf eine insb. demografisch bedingt sinkende Zahl an jungen Neuqualifizierten aus den Bildungssystemen. Es wurden Stellenbesetzungsprobleme festgestellt, die z.T. auch in den langwierigen per-sonalwirtschaftlichen Verfahren sowie noch unzureichenden personalwirtschaftlichen In-strumenten zur Personalgewinnung und –bindung liegen. Zugleich äußern viele Beschäftigte Wechselabsichten nicht nur zu anderen Stellen des öffentlichen Dienstes, sondern auch in die Privatwirtschaft. Als Hauptgründe werden schlechte Beförderungs- und Aufstiegschancen sowie eine in Relation zu Leistung nicht angemessene Bezahlung genannt. Angesichts des extrem hohen Qualifikationsgrades des öffentlichen Dienstes erscheinen Reformen im öffentlichen Dienst unabdingbar.
Die Europäische Union mißt der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in Rußland für die Stabilität in Europa und in der ganzen Welt größte Bedeutung bei. Dies findet in einer stattlichen Anzahl von Dokumenten Ausdruck, die die Strategie der Europäischen Union gegenüber Rußland erkennen lassen.
Das Partnerschaftsabkommen von 1994 begründet Beziehungen bisher nicht gekannter Intensität zwischen der Europäischen Union und Rußland. Bis zu seinem Inkrafttreten bilden das Interimsabkommen von 1995 und das noch mit der UdSSR geschlossene Handelsabkommen von 1989 die wesentliche vertragliche Grundlage für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Rußland. Ein Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens ist vor einer Einbeziehungen der neuen EU-Mitgliedstaaten Finnland, Österreich und Schweden nicht zu erwarten.
Die Strategie der Europäischen Union gegenüber Rußland ist auf die Unterstützung des wirtschaftlichen Reformprozesses und die Stabilisierung demokratischer Institutionen gerichtet. Sie entfaltet sich im wesentlichen in fünf Bereichen: Politischer Dialog, Demokratie und Menschenrechte, wirtschaftliche Zusammenarbeit, finanzielle Zusammenarbeit, sicherheitspolitische Zusammenarbeit.
Der im Partnerschaftsabkommen vorgesehene politische Dialog soll auf höchster Ebene zwischen dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union und dem Präsidenten der Kommission einerseits und dem russischen Präsidenten andererseits stattfinden. Diese Regelung erscheint aus mehreren Gründen als inkonsistent.
Die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte zählt zu den Grundlagen der Beziehung zwischen der Europäischen Union und Rußland. Die Europäische Union hat Rußland vertraglich auf die Achtung dieser Grundsätze verpflichtet. Bei einer Verletzung dieser Grundsätze ist sie bereit, die vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Aus russischer Sicht stehen die wirtschaftlichen Vorteile der Beziehung zur Europäischen Union im Vordergrund. Rußland war deshalb in den Bereichen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte zu Konzessionen bereit.
Das Partnerschaftsabkommen beruht im Bereich der wirtschaftlichen Freiheiten im wesentlichen auf dem Grundsatz der Meistbegünstigung. Das Abkommen enthält Regelungen im Bereich der Niederlassung von Gesellschaften, des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs durch Gesellschaften sowie des Kapitalverkehrs. Die Freizügigkeit von Personen, insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit, ist jedoch aus dem Abkommen ausgeklammert worden.
Das Partnerschaftsabkommen fördert die regionale Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Rußland und den GUS-Staaten. Dadurch soll die im Vergleich zu den mittel- und osteuropäischen Ländern geringere Intensität der Anbindung jener Staaten an die Europäische Union kompensiert werden.
Die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Rußland ist im Partnerschaftsabkommen grundsätzlich auf technische Hilfe beschränkt; sie erfolgt durch das TACIS-Programm. Aber auch soweit das TACIS-Programm über die Gewährung technischer Hilfe hinausgeht, kann Rußland aufgrund des Partnerschaftsabkommens Hilfe beanspruchen.
Der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union hat für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Rußland Bedeutung. Zwar besteht gegenwärtig zwischen einem Beitritt zur Europäischen Union und einer Mitgliedschaft in WEU und NATO kein notwendiger rechtlicher Zusammenhang; jedoch sind die zwischen den drei Organisationen bestehenden Verknüpfungen so eng, daß eine isolierte Betrachtung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht sinnvoll ist.
Die Osterweiterung der NATO wird von Rußland abgelehnt. Die Strategie der Europäischen Union ist darauf gerichtet, den Sicherheitsinteressen Rußlands Rechnung zu tragen. Hierfür kann eine "Charta für Europäische Sicherheit", wie sie auf dem OSZE-Gipfel im Dezember 1996 in Lissabon vorgeschlagen wurde, den geeigneten Rahmen bieten.
Der Speyerer Forschungsbericht 50 erschien erstmals Anfang 1986. Er zielte auf die Bestandsaufnahme der Bundesverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Rahmen stellte er die verselbständigten Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung und ihre Rechtsformen dar. Grundlage der Zusammenstellung zentralstaatlicher externer Verwaltungsorganisation war in erster Linie der Bundeshaushaltsplan des Jahres 1985. Die Angaben des Haushaltsplanes wurden insbesondere durch die Staatshandbücher Aufgabe Bund und Teilausgabe Verbände, Vereinigungen, wissenschaftliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, teilweise aus monographischen Darstellungen und auch aus der Tagespresse ergänzt.
Der Speyerer Forschungsbericht 50 erschien erstmals Anfang 1986. Er zielte auf die Bestandsaufnahme der Bundesverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Rahmen stellte er die verselbständigten Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung und ihre Rechtsformen dar. Grundlage der Zusammenstellung zentralstaatlicher externer Verwaltungsorganisation war in erster Linie der Bundeshaushaltsplan des Jahres 1985. Die Angaben des Haushaltsplanes wurden insbesondere durch die Staatshandbücher Aufgabe Bund und Teilausgabe Verbände, Vereinigungen, wissenschaftliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, teilweise aus monographischen Darstellungen und auch aus der Tagespresse ergänzt.
Die Deutschlandakte
(2008)
Insgesamt analysiert das Buch in 82 in sich geschlossenen Texten Defizite und Auswüchse in unserem Land – sowie die Strategien der politischen und wirtschaftlichen Klasse zur Camouflierung der Lage und zur Verhinderung von Reformen. Der Themenkreis umfasst neben Politik und Verwaltung auch Gerichtsbarkeit und Wirtschaft sowie Verbände und Wissenschaft. Das ganz neue Format des Buches, das am Ende durch eine Zusammenfassung ergänzt wird, soll die Lektüre erleichtern. Der Leser braucht keine 400 Seiten durchzuarbeiten, um etwas mitzunehmen.
Der Beitrag behandelt verschiedene Aspekte der Einstellungen der deutschen Öffentlichkeit zur Energiewende, die Perzeption und Bewertung der vor Ort angebotenen Beteiligungs-möglichkeiten sowie deren Nutzung durch die Bevölkerung. Die Öffentlichkeit attestiert der Energiewende eine hohe Dringlichkeit. Ein relativ breiter Konsens besteht auch in der Ein-schätzung, dass die Energieversorgung in den Händen gemeinnütziger Träger liegen sollte. Eine Mehrheit spricht sich für dezentrale Entscheidungen über die Standorte der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus. Die meisten Gemeinden bemühen sich um eine Ein-bindung der Bevölkerung in den Prozess der Umsetzung der Energiewende auf der lokalen und regionalen Ebene. Eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nutzt die unterbreiteten Informationsangebote. Darüber hinaus versuchen mehr oder weniger starke Minderheiten, durch die Mobilisierung politischer Machtmittel oder als Stakeholder Einfluss auf die dezentralen Entscheidungen über die Gestaltung der Energiewende zu nehmen.
Die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands mit Südostasien im internationalen Vergleich
(1999)
In dieser empirischen Studie wird zunächst die Bedeutung Südostasiens für die Weltwirtschaft dargestellt, bevor die Wirtschaftsverflechtung Deutschlands mit Südostasien im internationalen Vergleich dargelegt wird. Es wird gezeigt, daß Deutschland in bezug auf diese Region ein deutliches Globalisierungsdefizit aufweist.
Unter die Länder Südostasiens werden hier die zehn Mitgliedstaaten der ASEAN (Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) ebenso gefaßt wie die VR China, Hongkong und Macau. Diese Region wies bis zur Krise weltweit die höchsten Wachstumsraten auf, steigerte kontinuierlich ihren Welthandelsanteil und absorbierte in zunehmendem Maße Direktinvestitionskapital. Langfristig wird wieder mit überdurchschnittlichen Wachstumsraten in diesen Volkswirtschaften gerechnet. Nicht nur wegen der Absatzmöglichkeiten in dieser Region, sondern auch aufgrund Direktinvestitionsmöglichkeiten sind diese 13 Länder auch künftig für Deutschland von zentraler Bedeutung. Dies gilt auch und teilweise gerade aufgrund der dortigen Krise. Inwieweit Deutschland und andere westeuropäische Volkswirtschaften vor der Währungs- und Finanzkrise an dem Wachstum dieser Region partizipierten, wird zunächst anhand der Handelsbeziehungen und anschließend anhand der Direktinvestitionsverflechtungen analysiert.
Art. 191 EGV schreibt "politischen Parteien auf europäischer Ebene" bestimmte Funktionen zu und ermächtigt Parlament und Rat, den Status dieser Parteien und ihre Finanzierung aus dem EU-Haushalt zu regeln. Auf dieser Grundlage wurde im Jahre 2003 die europäische Parteienverordnung erlassen, deren Finanzierungsvorschriften am 20. Juli 2004 in Kraft getreten sind.
Als "politische Partei auf europäischer Ebene" definiert die Verordnung eine "politische Partei" (Vereinigung von Bürgern) oder ein "Bündnis politischer Parteien" (strukturierte Zusammenarbeit mindestens zweier politischer Parteien), welche(s) in mindestens einem Viertel der 25 Mitgliedstaaten erfolgreich ist. Wer in sieben Ländern zumindest bei den Regionalwahlen Abgeordnete in die Volksvertretung entsenden kann, bekommt EU-Geld. Jedenfalls wird er an einem Topf beteiligt, der 15 Prozent der gesamten öffentlichen Mittel umfasst. Den Löwenanteil von 85 Prozent teilen dagegen diejenigen unter sich auf, die zusätzlich bei Europawahlen erfolgreich sind.
Dies sind die derzeit bestehenden Bündnisse politischer Parteien, auf die die Verordnung offenbar gemünzt ist: die "Sozialdemokratische Partei Europas" (SPE) als Zusammenschluss der sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien, die "Europäische Volkspartei" (EVP) als Organisation des bürgerlich-konservativen Lagers, die "Liberale und Demokratische Partei Europas" (LIBE) als Zusammenschluss der liberalen Parteien, die "Europäische Freie Allianz" (EFA) als Föderation regionalistisch orientierter Parteien und die "Europäische Grüne Partei" (EGP) als Dachorganisation der Grünen Parteien. Hinzu kommt die Partei der Europäischen Linken (EL) als Zusammenschluss der nicht sozialistischen Linken, die sich noch vor der Europawahl konstituiert hat.
Die vorgesehene öffentliche Finanzierung europäischer Parteibündnisse widerspricht den in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen eklatant. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Beurteilungsgrundsätze binden europäische Organe zwar nicht. Sie sind aber keinesfalls bedeutungslos, weil sie, zumindest in Deutschland, politische Wirkung entfalten können. Zudem fließen sie in die Entwicklung europarechtlicher Grundsätze mit ein. Dasselbe gilt für die Grundsätze, die der Europarat aufgestellt hat.
Die Finanzierung widerspricht dem primären Europarecht, und zwar sowohl Art. 191 EGV als auch den Grundsätzen der Gleichheit und der Bürgernähe, die auch nach EU-Recht verbindlich sind. Alle diese rechtlichen Anforderungen laufen auf zwei demokratische Grundprinzipien hinaus:
<ol><li>die Gewährleistung einer gewissen Bürgernähe (bzw. "Staats"ferne) der Parteien und</li>
<li>die Gewährleistung von Gleichheit zur Sicherung der Offenheit und Fairness des politischen Wettbewerbs.</li></ol>
Die Verordnung verletzt beide Fundamentalsätze mehrfach: Die Klassifizierung der Parteibündnisse als "politische Parteien" widerspricht dem Parteibegriff. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen die Mitgliedschaft natürlicher Personen sowie die Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als politische Partei dar. Dieser einheitliche Parteienbegriff, der ein Minimum an Bürgernähe der Parteien sichern soll, hat auch europarechtliche Relevanz. Die Parteibündnisse erfüllen in ihrer jetzigen Form beide Begriffselemente nicht. In den Statuten aller europäischen Parteibündnisse wird natürlichen Personen, wenn überhaupt, nur eine Nebenrolle zugewiesen. Die Aufstellung von Kandidaten bei Europawahlen wird von den nationalen Parteien Jagenommen. Den Parteibündnissen fehlt somit genau das, was politische Parteien im Kern ausmacht.
Die Parteibündnisse sind deshalb keine Parteien im Sinne des Art. 191 EGV. Die Verordnung entbehrt damit von vornherein der europarechtlichen Grundlage.
Ohne Bürger als Mitglieder und die Aufstellung von Kandidaten bei Europawahlen können die Parteibündnisse auch die ihnen durch Art. 191 EGV zugewiesenen Funktionen nicht erfüllen. Sie können weder den "politischen Willen der Bürger" zum Ausdruck bringen noch ein "europäisches Bewusstsein" herausbilden, wie dies Art. 191 verlangt. Beides kann nach demokratischen Grundsätzen, zu denen sich auch die Europäische Union bekennt (Art. 6 Abs. 1 EUV), nur von unten nach oben erfolgen und nicht, wie von der Verordnung vorgesehen, von oben nach unten. Damit können Parteibündnisse erst recht nicht als "Parteien auf europäischer Ebene" im Sinne des Art. 191 EGV anerkannt werden.
Die vorgesehene öffentliche Finanzierung der Parteibündnisse verstärkt die Bürgerferne noch. Sie nimmt den Parteibündnissen den Anreiz, sich um natürliche Mitglieder und eine Verwurzelung in der gesellschaftlichen Sphäre zu bemühen. Die von der Verordnung vorgeschriebenen 25 Prozent Eigenmittel werden de facto aus Beiträgen der Fraktionen des Europäischen Parlaments, aus Zuwendungen der nationalen Mitgliedsparteien und aus "Parteisteuern" von Abgeordneten stammen, also wiederum zu einem Großteil aus öffentlichen Mitteln. Damit ist eine Finanzierung von bis 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln vorprogrammiert.
Das ist mit dem Grundsatz der Bürgernähe nicht vereinbar.
Das Gesamtvolumen der öffentlichen Mittel wird nicht in der Verordnung festgelegt, sondern lediglich im jährlichen Haushaltsplan. Dadurch wird einer übermäßigen Erhöhung der Mittel Vorschub geleistet, da jede Kontrolle des in eigener Sache entscheidenden Parlaments fehlt. Erhöhungen gehen leicht in der Vielzahl von Haushaltstiteln unter. Die ohnehin segmentierte, schwach ausgeprägte öffentliche Kontrolle wird weiter geschwächt. Der Rat muss dem Haushalt zwar zustimmen. Es besteht aber ein Gentlemen's Agreement, wonach der Einzelplan des Parlaments als dessen alleinige Angelegenheit behandelt wird und der Rat
ihn unbeanstandet passieren lässt. Es ist deshalb zu erwarten, dass die für das Jahr 2004 vorgesehenen 6,5 Millionen Euro bald sprunghaft ansteigen werden. Im Gespräch sind bereits jetzt 100 Millionen Euro pro Jahr. Das absehbare unkontrollierte Hochschießen der öffentlichen Mittel, zu dessen Verhinderung das deutsche Bundesverfassungsgericht die "absolute
Obergrenze" entwickelt hat, widerspricht ebenfalls dem Grundsatz der Bürgernähe.
Echte politische Parteien im Sinne von Vereinigungen von Bürgern, die dem Parteibegriff des Art. 191 EGV genügen und die dort definierten Funktionen erfüllen würden, existieren auf europäischer Ebene nicht und bekommen auch keine realistische Chance, sich zu entwickeln. Denn sie werden von der öffentlichen Finanzierung faktisch ausgeschlossen. Da es für sie keinen Sinn macht, sich an Regionalwahlen zu beteiligen, müssten sie in sieben Staaten mindestens drei Prozent der Stimmen bei der Europawahl erringen, um auch nur an dem 15 Prozent-Anteil teilzuhaben. Das sind prohibitive Voraussetzungen.
Die in der Verordnung definierten Kriterien dehnen die bestehendeUngleichheit des europäischen Wahlrechts auch auf die öffentliche Parteienfinanzierung aus, ohne dass dafür eine Notwendigkeit bestünde. Eine Stimme aus Luxemburg hat nicht nur sechzehn mal so viel Gewicht bei der Verteilung der Mandate wie eine Stimme aus Deutschland, sondern wird den betroffenen Parteien auf europäischer Ebene auch sechzehn mal so viel öffentliche Mittel einbringen. Das ist mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar. Und eine primärrechtliche Außerkraftsetzung des Gleichheitssatzes, wie sie für das Wahlrecht ausnahmsweise besteht, gibt es für die Parteienfinanzierung nicht.
Auch nationale Sperrklauseln bei den Wahlen zum Europäischen Parlament führen zu Ungleichheiten. In Staaten ohne Sperrklausel kann ein Mandat teilweise bereits mit rund 30.000 Stimmen erreicht werden. In Deutschland sind dafür rund 1,6 Mio. und damit 53 mal so viele Stimmen erforderlich. Dies widerspricht ebenfalls dem Gleichheitssatz.
Die Reservierung von 85 Prozent der Mittel für die im Europäischen Parlament vertretenen Parteien und die Gleichverteilung der restlichen 15 Prozent begünstigt die Etablierten übermäßig. Auch das widerspricht dem Gleichheitssatz. Die Offenhaltung des politischen Wettbewerbs erfordert eine stärkere Berücksichtigung möglicher Herausfordererparteien.
Eine mit dem Gleichheitssatz vereinbare Alternative wäre die alleinigeOrientierung des Zugangs zu den öffentlichen Mitteln und derMittelverteilung an den bei der Europawahl errungenen Stimmen. Dieses Verfahren würde verhindern, dass Parteien, die in großen Staaten oder in Staaten mit Sperrklausel kandidieren, krass benachteiligt werden. Das Anknüpfen ausschließlich an den Ergebnissen der Europawahl ist auch funktionsgerecht, da die Ergebnisse von National- und Regionalwahlen nichts mit Programm und Anliegen der Europaparteien zu tun haben und deshalb nicht einzusehen ist, warum sie die Höhe der öffentlichen Mittel von Europaparteien beeinflussen sollen.
Die Kontrolle der Zugangskriterien durch das Präsidium überträgt die Entscheidung einem politischen Gremium. Das begründet die Gefahr, dass die etablierten politischen Kräfte unliebsame Konkurrenten mit vorgeschobenen Gründen ausschließen.
Zu begrüßen ist aus deutscher Sicht das Verbot, Spenden über 12.000 Euro anzunehmen. Auch die Publikationspflicht für Spenden über 500 Euro erscheint als Fortschritt, wenn die Verordnung in diesem Fall auch den Eindruck vermittelt, sie ließe die Stückelung von Spenden zu, sodass die Obergrenze leicht umgangen werden kann.
Die Kontrollen sind zu schwach ausgeprägt. Wirksame Sanktionen fehlen fast völlig. Lediglich die Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Mittel ist in der Verordnung vorgesehen. Fehlerhafte Angaben im Rechenschaftsbericht, das Nicht-Deklarieren von größeren Spenden, selbst die Annahme verbotener Spenden bleibt ohne rechtliche Konsequenz. Weder sind derartige Spenden abzuführen, noch sind Strafvorschriften vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof könnte die Verordnung aber noch stoppen.
Dass eine rechtlich und politisch derart mangelhafte öffentliche Parteienfinanzierung auf EU-Ebene eingeführt wurde, dürfte vor allem drei Motiven der Akteure entspringen, die dem Begriff der politischen Klasse immanent sind:
<ol><li>an öffentliche Gelder heranzukommen und zu diesem Zweck den EU-Haushalt anzuzapfen,</li>
<li>den Parteienwettbewerb zu ihren Gunsten zu manipulieren, um unliebsame Konkurrenten zu behindern, und</li>
<li>Kontrollen des in eigener Sache entscheidenden Parlaments möglichst auszuschalten.</li></ol>
Der Forschungsbericht von Mathias Feißkohl analysiert auf Grundlage empirischer Daten die Amtsangemessenheit der Mindestalimentation für Ruhegehaltsempfänger sowohl des Bun-des als auch aller Bundesländer. Die Frage nach einer amtsangemessen Mindestalimentation gewinnt dabei insbesondere in Zeiten stark polarisierender politischer Gerechtigkeitsdeba-tten, einer steigenden Anzahl an Ruhegehaltsempfängern sowie der damit fraglichen Finan-zierung der Beamtenversorgung an Relevanz. Vor diesem Hintergrund vergleicht Feißkohl den Abstand zwischen der amtsunabhängigen Mindestversorgung und ihrem sozialhilfe-rechtlichen Pendant, dem sächlichen Existenzminimum, sowie mit dem aus der Beamten-besoldung übertragenen Abstandsgebot in Höhe einer Sozialschwelle von 15% des jeweiligen Existenzminimums. Dabei kommt Feißkohl zu dem Schluss, dass zwar alleinstehenden Min-destruhegehaltsempfänger eine amtsangemessene Mindestalimentation erhalten, für ver-heiratete Ehepaare mit oder ohne Kinder eine amtsangemessene Mindestalimentation jedoch nicht überall gewährleistet und damit verfassungswidrig ausgestaltet ist.
Wenn immer mehr Menschen glauben, Politik werde über ihre Köpfe hinweg gemacht und sei ihrem Einfluss entzogen - ist das ein populistischer Trugschluss? Oder ist der Eindruck der Bürger, sie seien entmachtet, womöglich zutreffend? Soviel Sprengstoff diese Fragen bergen, so analytisch-nüchtern geht der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in seiner System-diagnose vor. Er belegt: Die Parteienherrschaft hat eine neue Qualität erreicht. Hinter der demokratischen Fassade haben die Parteien einen Machtapparat installiert, der der Volks-souveränität Hohn spricht und absolutistische Züge trägt. Arnim deckt auf, welcher Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil umzugestalten. Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist dringend geboten
An eine juristische Vorschrift sind aus linguistischer Sicht zwei kommunikative Forderungen zu stellen: zum einen soll dem juristischen Anwender ein präziser Fachtext an die Hand gegeben werden, zum andern soll auch der an der Vorschrift interessierte Bürger auf verständliche Weise informiert werden. Beide Forderungen lassen sich jedoch aus kommunikativen Gründen nicht mit ein und demselben Vorschriftstext erfüllen. Im folgenden wird daher ein neuer Weg vorgeschlagen, der zur optimalen Erfüllung von beiden Forderungen führt.
Die Vorschrift wird vom Vorschriftengeber (bzw. Gesetzgeber) von vornherein nach einem ganzheitlichen (holistischen) Grundkonzept aufgebaut, bei dem jeder funktionale Teil der Vorschrift einen festen Platz zugewiesen bekommt. Der juristische Anwender kann daher die für ihn relevanten Informationen immer an der gleichen Stelle der Textstruktur (und nach Möglichkeit in gleichartigen Formulierungen) wiederfinden.
Dazu wird eine computerunterstützte Methode vorgestellt, mit der solche Vorschriften einheitlich konstruiert bzw. vorhandene Vorschriften auf diese Grundstruktur gebracht werden können.
Den Bürger interessieren an einer Vorschrift nur bestimmte, ihn betreffende Informationen. Für ihn muss daher ein "Wissensvermittlungs-Fachmann" einen bürgernahen Informationstext erstellen, der die spezifischen Kenntnisse und Fragen des Bürgers berücksichtigt. Dazu wird eine Methode zur Überführung von Fachtexten in bürgerverständliche Texte angegeben.
Die an den Bürger gerichteten Fragebögen werden ebenfalls nach einer bestimmten Methode aus der juristischen Vorschrift gewonnen und in bürgernaher Weise formuliert. Schon vorhandene Fragebögen lassen sich ebenfalls nach einer solchen Methode auf Vollständigkeit und Verständlichkeit überprüfen.
Alle Methoden werden an einem Vorschriftstext vorgeführt: er wird zuerst in die holistische Struktur überführt, dann wird dazu ein Informationstext und der dazugehörige Fragebogen erstellt und dieser schließlich auf Verständlichkeit geprüft.
Abschließend wird an einer kurzen aber fast unverständlichen Verwaltungsvorschrift gezeigt, wie man mit der computergestützten Methode RELATEX alle Detail-Informationen aus ihr so extrahieren kann, dass diese dann zu einem verständlichen Text zusammengesetzt werden können.
Seit dem Sommer 1980 wird eine weltweite Aufmerksamkeit auf die Volksrepublik Polen durch Ereignisse gelenkt, die zumindest indirekt mit der öffentlichen Verwaltung in diesem Lande in Berührung stehen. Aber bereits vor diesem Datum zeigen territoriale Verwaltungsreformen, der Entwurf zur Einführung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit und did Entwicklugn einer spezifisch verwaltungswissenschaftlichen Universitätsausbildung und einer entsprechendne berufsbegleitendne Fortbildung der Verwaltungskader den Versuch an, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Staatsapparats und siner Kader den gewachsenen und sich wandelnden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung in der Volksrepublik Polen anzupassen. Der Vergleich solcher Verwirklichungen und Ansätze in Polen mit den in anderen europäischen Ländern liegt nahe.
Die naturwissenschaftliche, technische und medizinische Forschungslandschaft in Rheinland-Pfalz
(1996)
Es wurde eine spezielle Befragung der naturwissenschaftlichen und technischen Lehrstühle in Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Rheinland-Pfalz und der Universität Koblenz durchgeführt. Zentrale Ergebnisse des o.a. Delphi-Berichts wurden reflektiert und Innovationsbereiche an rheinland-pfälzischen Forschungseinrichtungen festgestellt. Eine Arbeitsgruppe überprüfte und bewertete spezielle Aspekte der Befragung.
Wichtigste Empfehlungen:
Angestrebt werden sollte in Rheinland-Pfalz ein standortübergreifender Forschungsverbund. Der Diskurs zwischen den Forschungsstätten sollte durch geeignete Verfahren erhöht werden.
Dies gilt auch für den interdisziplinären Diskurs. Denn die Technologie ist heute nicht mehr nach herkömmlichen Gesichtspunkten zu gliedern. Die verschiedenen Entwicklungslinien wirken letztlich zusammen und sind isoliert nicht entwicklungsfähig. Aufgrund der hohen Interdependenz von Forschungen in verschiedenen Bereichen ist ein interdisziplinärer Diskurs in Form eines inhaltlichen Forschungsverbundes notwendig. Und auch Arbeitsformen, die über den Informationsaustausch und Dialog hinausgehen, sind zu entwickeln, damit Ressourcen und Kapazitäten möglichst effizient eingesetzt werden können. Mit beiden Aufgaben - Förderung des wissenschaftlichen Diskurses und Organisation der Arbeitsteilung - sind selbst wieder Aufgaben der modernen Managementtechnik angesprochen.
Mit dem Thema Produktions- und Managementtechniken ist ein Technikfeld angesprochen, welches quer zu den 16 Technikfeldern des deutschen Delphi-Berichts verortet werden kann. In ähnlicher Weise gilt dies auch für die Software-Entwicklung. Deshalb sollten bei weiteren Untersuchungen die 16 Technikfelder um die Felder "Software" sowie "Produktions- und Managementtechniken" ergänzt werden. Eventuell müßte zudem eine Abgrenzung von Biowissenschaften und Medizin überdacht werden.
Erstrebenswert wäre in Rheinland-Pfalz eine eigene Delphi-Untersuchung, die die Erfahrungen des Arbeitskreises berücksichtigt. Die Datenbank mit den Namen und Adressen aller habilitierten Wissenschaftler bildet eine gute Grundlage für eine solche weiterführende Untersuchung.
Auch andere Methoden zur Wissenserweiterung sollten auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Daten angewandt werden. Beispielsweise ist die Durchführung von Symposien und Cience-Courts zu wichtigen zukunftsträchtigen Themen empfehlenswert. Neben Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Medizinern sollten auch Experten aus anderen Wissenschaften (Verwaltungswissenschaftler, Sozialwissenschaftler, Juristen etc.) und Bereichen (Industrie, Politik) in diese Veranstaltungen einbezogen werden, um neben der technisch-wissenschaftlichen Seite auch ethische, rechtliche, politische, organisatorische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen zu können.
Die Parteienfinanzierung, zu der hier auch die Finanzierung der Fraktionen, der Parteistiftungen und der Parlamentsabgeordneten gezählt werden, hat in den letzten Jahren ihr Gesicht völlig verändert. Der Hunger der Parteien nach Geld, öffentliche Skandale und Diskussionen, Berichte von Sachverständigen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben in ihrem Zusammenwirken dazu geführt, daß in kurzer Zeit neue Parteien-, Fraktions- und Abgeordnetengesetze ergingen, so daß es selbst für gemeinhin gut informierte Beobachter fast unmöglich wurde, noch den Überblick zu behalten. Darunter leidet dann auch die öffentliche Kontrolle, die gerade bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache doppelt wichtig ist. Die 1991 erschienene erste Auflage dieses Buches mußte deshalb völlig überarbeitet werden; in weiten Teilen ist ein neues Buch entstanden, das nun als Taschenbuch allgemein verfügbar ist. Trotz der teils komplizierten Materie habe ich versucht, es so zu schreiben, daß es für den politisch interessierten Bürger lesbar bleibt. Denn der Bürger ist in erster Linie betroffen, wenn es um das Verhältnis von Geld, Macht und Recht im demokratischen Verfassungsstaat geht.
Die Diskussion um ein "Bündnis für Arbeit" als Instrument zur Lösung der aktuellen beschäftigungspolitischen Probleme und zur Standortdiskussion Deutschlands unterstreicht, wie richtig es war, sich im Rahmen des Projekts verstärkt der Beschäftigungsfrage als Kernproblem der europäischen Integration und den damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu widmen. Gerade weil sich die Sozialpartner in Deutschland aufgrund des hohen Problemdrucks verstärkt zu einer konsensualen Entscheidungsfindung und Lösungsbemühungen zusammenfinden, eine Bewältigung der beschäftigungspolitischen Problemlage aber im europäischen Integrationsraum nur gemeinschaftsweit ausgerichtet erfolgreich sein kann, ist die Frage nach dem traditionellen Rollenverständnis und der aktuellen Beteiligung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern bei der Erfüllung gesellschaftspolitischer Aufgaben aktueller denn je. Das Projekt hat dies auf EU- wie exemplarisch auf einzelstaatlicher Ebene am Beispiel Portugals zu analysieren versucht.
Ging es zunächst um eine knappe Bestandsaufnahme des Sozialen in Europa und darum, die Rolle der Sozialpartner theoretisch wie empirisch gestützt im Wandel der Europäischen Beschäftigungspolitik zu analysieren, so fanden daneben nationale beschäftigungspolitische Problemlagen in der Auseinandersetzung der Sozialpartner Beachtung. Der dabei festgestellte Funktionswandel der Soziapartner wurde insbesondere am portugiesischen Beispiel dargestellt.
Die konzeptionelle Zusammenschau der Bestrebungen der Sozialpartner im Zuge einer Vertiefung und Ausweitung der Europäischen Union sowie hin zu einem gesamteuropäischen sozialen Dialog stand am Ende der der Untersuchung. Sie wurde mit der Forderung nach einer Stärkung der Sozialpartnerschaft verbunden, die aber den einzelnen Mitgliedstaat wie die Europäische Union letztendlich nicht aus ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung entläßt.
Die Selbstbediener
(2013)
Teil 1: Politik: Macht, Missbrauch und Kontrolle
Teil 2: Versteckte Parteien! nanzierung: Fraktionen und persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten
Teil 3: Trickreich an die Spitze: Die Bezahlung und Versorgung von Landtagsabgeordneten
Teil 4: Die Regierung: Stets vorne mit dabei
Teil 5: Die politische Klasse sichert sich ab: Mangelnde Kontrollen
Resümee: Wie sich die Bürger wehren können