Refine
Year of publication
Document Type
- Book (6)
- Conference Proceeding (4)
- Public lecture (1)
Language
- Multiple languages (11) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (11)
Keywords
- Justitiabilität (1)
- Reversibilität (1)
- Soziale Rechte (1)
- Verfassungsrecht (1)
- Wirtschaftskrise (1)
Die Escola d'Administració Pública de Catalunya (EAPC) und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) haben am 23. Juni 1987 ein in Barcelona konzipiertes Zusammenarbeitsabkommen geschlossen. Die daran anschließende gemeinsame Tagung der beiden Institutionen in Speyer befaßte sich mit Apsekten der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungswissenschaften in Spanien.
Der Forschungsbericht enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer für das 5. gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d´Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 2. bis 5. November 1994 in Speyer stattfand. Das Seminar war der Kodifizierung des allgemeinen Verwaltungsrechts in Spanien durch das Gesetz über das Rechtsregime der öffentlichen Verwaltung und über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Ley 30/1992 de Régimen Jurídico de las Administraciones Públicas y del Procedimiento Administrativo Común) vom 26.11.1992 gewidmet. Dieses Gesetz hat das Gesetz über das Rechtsregime der Staatsverwaltung von 1957 und das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1958 abgelöst. Es regelt die wesentlichen Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts, einschließlich des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts und der Staatshaftung. Die in diesem Band vereinigten Vorträge behandeln Kernfragen des Gesetzes.
Die Vorträge sind sowohl in der spanischen Originalfassung als auch einer deutschen Übersetzung abgedruckt.
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.
In Spanien trat im Jahr 1998 eine neue Verwaltungsprozessordnung in Kraft. Sie soll die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des in Art. 24 Abs. 1 der Spanischen Verfassung von 1978 verankerten Rechts auf effektiven Rechtsschutz verbessern. Wesentliche Elemente der neuen Verwaltungsprozessordnung sind die Einführung von Einzelrichterspruchkörpern als Eingangsinstanz für die meisten Verwaltungsstreitigkeiten, die Abwendung vom bisherigen caracter revisor der verwaltungsgerichtlichen Klage, d. h. die Erweiterung der Klagemöglichkeiten jenseits der Anfechtungsklage, der Ausbau des einstweiligen Rechtsschutzes und die Verbesserung der Urteilsvollstreckung gegen die öffentliche Verwaltung.
Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Reform vor. Er enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer an dem 7. Gemeinsamen Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d'Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 30. September bis 3. Oktober 1999 zur spanischen Verwaltungsprozessrechtsreform in Speyer stattfand. Die Texte sind im Original und in deutscher Übersetzung abgedruckt. Im Vorwort des Herausgebers wird das spanische Gesetz in den europäischen Kontext eingeordnet.
Damit die fortgeschrittenen Ansätze zur experimentellen Rechtsetzung auch international leichter zugänglich sind, wurde der Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung (BMI 2000) nun in englischer Sprache verfügbar gemacht - zusammen mit der deutschen Fassung. Der Leitfaden soll den Einstieg in Intention und Durchführung der zunehmend empfohlenen Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) bei unterschiedlichen Stadien der Rechtsetzung und bei der Bewährungsprüfung erleichtern. Er basiert auf langjährigen Praxiserfahrungen und wurde mehrfach getestet.
Vom 19. bis 21. April 1993 fand an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) das Zweite Speyerer Forum zur Entwicklungszusammenarbeit statt. Es diente zum einen der Auf-gabe, in gemeinsamer Diskussion unter den gleichermaßen an den praktischen Erfahrungen der Verwaltungspartnerschaft mit dem Süden wie deren verwaltungswissenschaftlicher Auf-bereitung interessierten Fachleuten über die Möglichkeiten einer institutionellen Struktur-politik der Staaten in der sog. Dritten Welt nachzudenken.
Mit dieser thematischen Ausrichtung knüpfte die Veranstaltung an das Erste Speyerer Forum an, dessen Ergebnisse in einem vorausgehenden Tagungsband publiziert wurden [Vgl. Rainer Pitschas unter Mitarbeit von Christian Koch (Hrsg.): Entwicklungsrecht und sozialökologische Verwaltungspartnerschaft. Development Law and Socio-Ecological Public Administration Partnership. Droit de Développement et Coopération Socio-Ecologique en Administration Publique. Vorträge und Berichte auf dem Ersten Speyerer Forum zur Entwicklungszu-sammenarbeit der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 7. - 10. April 1992 (Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Band 116)]. Ging es auf jener Veranstaltung um die Rolle der öffentlichen Verwaltung und des "Dritten Sektors" bei der Bekämpfung von Armut und der Gewährleistung des Umweltschutzes unter gleichzeitiger Einflußnahme auf die Bevölkerungsentwicklung, so widmete sich das Zweite Forum den Veränderungsprozessen in der Relation zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Die in diesem Tagungsband versammelten Forumsbeiträge verdeutlichen denn auch das mehr oder weniger überall feststellbare Bemühen in den Staaten des Südens, durch eine Fortschreibung der jeweiligen "Gesellschaftsverträge" zu neuen (produktiveren) Grenzziehungen bzw. Verlaufslinien zwischen Staat, Privatwirtschaft und "Drittem Sektor" - dem Feld der non-profit-Organisationen - vorzustoßen.
Davon, wie dies geschieht, künden in diesem Band zahlreiche erfahrungsgesättigte Aus-sagen. Daneben aber und zum anderen sollten diese Erfahrungsberichte bzw. Reflektionen dazu beitragen, Elemente eines handlungsorientierten Veränderungskonzepts für Staat und Verwaltung in Mittel- und Osteuropa zu entwickeln. Auch dieser Aufgabe stellte sich das Zweite Forum. Die speziell hierzu ergangenen und in dem vorliegenden Band abgedruckten Überlegungen lassen erkennen, wie schwierig und zeitraubend der Weg zu einem "Neuen Osten" (C. Offe) sein wird - gleichwie, ob man die veränderte Programmorientierung der öffentlichen Verwaltungen betrachtet, die Nöte ihrer Organisations- oder Personalent-wicklung bzw. die Entwicklung ihrer Umwelten.
Das wertvollste Kapital, über das Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltungen heute verfügen, sind gutausgebildete, kenntnisreiche, motivierte und engagierte Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter. Sie garantieren mittel- und langfristig, sofern sie mit einem guten Führungsteam zusammenarbeiten, den Erfolg ihres (Verwaltungs-)Betriebes. Nicht von ungefähr prägt deshalb auch in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit mittlerweile der »personelle Faktor« die Kooperationsangebote der Bundesrepublik Deutschland überaus stark. Das (geeignete, motivierte) Personal hat die Schlüsselrolle bei der Verwaltungsent-wicklung im Süden und in den mittel- und osteuropäischen Staaten inne. »Verwaltungs-partnerschaft«, wie man das Gehäuse der deutschen und europäischen Rechts- und Ver-waltungszusammenarbeit nennen könnte, heißt denn auch und vor allem, gemeinsame Strategien eines sozio-kulturell angepaßten und in den Rahmen des Rechts gestellten Personalmanagements zu entwerfen und umzusetzen.
Von daher gehört auch die Personelle Zusammenarbeit (PZ) zu den anspruchsvollsten Kooperationsformen in der Partnerschaft der Industriestaaten mit anderen Ländern dieser Erde. Freilich existiert sie nur teilweise als ein eigenständiges Angebot; häufig ist die PZ nur Bestandteil anderer Formen der Kooperation wie z. B. der Technischen Zusammenarbeit. In den letzten Jahren ist allerdings das Bemühen gewachsen, den Faktor »Personal« in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit stärker, wenn nicht gar vorrangig zu betonen. Dies führt u.a. dazu, im Verlauf breitflächiger Verselbständigungs- und Dezentralisierungsansätze in den Südstaaten auf das dort gegebene Potential an fachlich ausgebildeten Kräften zurückzugreifen. Umgekehrt gewinnen trotz mancher Klagen über eine gegenläufige Entwicklung der PZ die deutschen Fortbildungsangebote an unsere Partnerstaaten an Gewicht - dies auch in der Hochschul- und Universitätslandschaft.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hat deshalb ihre An-strengungen auf dieses Feld seit 1982 schwerpunktmäßig konzentriert. Inzwischen zeichnen sich erhebliche Erfolge, vor allem in Südasien, Lateinamerika und in den arabischen sowie manchen afrikanischen Staaten ab. Doch gilt es immer wieder, sich des Standes der Bemühungen um die Personalarbeit im Rahmen der Verwaltungspartnerschaft zu ver-gewissern. Dem diente auch das Dritte Speyerer Forum zur Rechts- und Verwaltungszu-sammenarbeit. Der hier vorgelegte Tagungsband stellt die auf dieser internationalen Konferenz gehaltenen Referate zusammen.
Soziale Rechte in Europa
(2016)
Die im Jahre 2008 einsetzende Wirtschafts- und Finanzkrise und die Notwendigkeit, die Staatsverschuldung zu senken, haben in vielen europäischen Ländern zu einer Reduzierung der Sozialleistungen geführt. Eine „Verschlankung“ der Sozialsysteme und eine „Flexibilisierung“ des Arbeitsmarkts werden im Hinblick auf eine Bewährung im globalen Wettbewerb für notwendig gehalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Diskussion über die Grundlinien der europäischen und nationalen Sozialpolitik sowie über die normative Reichweite sozialer Verfassungsverbürgungen neue Aktualität gewonnen. Sowohl in Spanien als auch in Deutschland steht auf verfassungsrechtlicher Ebene die Frage nach der Anerkennung subjektiver Leistungsrechte im Vordergrund. In Spanien geht es um die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Maße die im dritten Kapitel des Titels I der Verfassung enthaltenen sozialen Verbürgungen einen subjektiv-rechtlichen Gehalt aufweisen, in Deutschland um die Folgen der Anerkennung eines Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches das Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip hergeleitet hat. Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der nationalen Sozialsysteme stellt sich zugleich die Frage, wie gegebenenfalls eigene höhere Standards in einer von Personenfreizügigkeit geprägten Europäischen Union aufrechterhalten werden können. Impulse für eine gemeinsame sozialpolitische Entwicklung gehen dabei zunehmend von einer Anreicherung binnenmarktfunktionaler Sekundärrechtsetzung der Europäischen Union mit sozialen Zielen aus.