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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (12)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (11)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (7)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
Zwei Übel auf einmal
(2017)
Seit seiner Einführung im Jahre 1970 erweist sich in Italien das abrogative Referendum als starker Reformmotor. Insbesondere nach der Schmiergeldaffäre (Tangentopoli) in den 1990er Jahren wurde in großem Ausmaß auf dieses direktdemokratische Instrument u.a. hinsichtlich des Parlamentswahlrechts zurückgegriffen. Anschließend sank nach einer Phase der intensiven Nutzung mit zunehmender Häufigkeit und Zahl von Abstimmungsvorlagen die Beteiligung, was die meisten Volksabstimmungen zum Scheitern verurteilte.
Parallel zu dieser Entwicklung hat der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine proaktive Rolle eingenommen und ungeschriebene Regeln für die Zulässigkeit von Referenden festgelegt. Insbesondere beim abrogativen Referendum über Wahlgesetze hat sich der italienische Verfassungsgerichtshof (Corte Costituzionale) – zuletzt Anfang 2020 – entschieden gegen die Nutzung dieses direktdemokratischen Instruments zur Manipulierung von Wahlgesetzen ausgesprochen.
Zu viele Vollzeitpolitiker
(2007)
Wen das Volk wirklich will
(2010)
Wahl ohne Auswahl
(2002)
Vier Dinge fallen beim angekündigten Rücktritt des Hamburger Bürgermeisters Ole von Beust und dem Ergebnis des Hamburger Volksentscheids auf, und zwischen ihnen bestehen innere Zusammenhänge.
Replik von Klaus von Dohnanyi, in: Hamburger Abendblatt vom 21.7.2010
Duplik von Hans Herbert von Arnim, in: Hamburger Abendblatt vom 22.7.2010.
Verdienen Politiker zuviel?
(2014)
Unglaublich ungeniert
(2013)
Der Verfassungsrechtier Hans Herbert von Arnim (Jg. 1939) hat in Bayern extreme Verschwendung und Missbrauch öffentlicher Gelder entdeckt. In seinem jüngsten Buch enthüllt er zudem, wie etablierte Parteien ihre Herrschaft gegen außerparlamentarische Konkurrenz abschotten: »Die Selbstbediener. Wie Bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen« (Heyne, 254 S., br., 12,90 €). Mit dem Autor sprach Karlen Vesper.
Transparent statt schwarz
(2004)
This article offers an in-depth analysis of the relationship between European law and the
case-law born of the European Convention. The author addresses the tension between
the drive for legal certainty and the need to expand fundamental rights. By offering an
overview of the legal reality that this tension has created, the author seeks to find the balance
between needless plurality and rigid certainty. Through this overview, the author argues
that the promotion of fundamental rights must be organised along lines of harmony and
not of uniformity. To do this, he offers a detailed analysis of the respective approaches
to the detention of asylum seekers and to the privilege against self-incrimination. The
article thus traces the increasingly inter-referential nature of Strasbourg and Luxembourg
jurisprudence, arguing that this trend has the potential to promote fundamental rights, as
long as the jurisdiction of human rights’ legislation is significantly expanded. The author
goes on to discuss the EU Charter of Fundamental Rights, looking at the ways in which
it grew out of jurisprudence from both legal systems and how this cross-pollination may
change the expansion of fundamental rights in a wider sense.
Tatort Europa
(2006)
Persons who have been forced to leave their country of origin due of urgent threats to life and limb have a right to protection by their country of residence. This protection necessarily has to include social benefits ensuring an adequate standard of living. This article shows how the social rights of refugees and other forced migrants are regulated in European Union law.
Selbstbedienung in Brüssel
(2007)
Schluss mit der Entmündigung
(2008)
Rücktritt ohne Ehrensold
(2012)
Party Time in Brussels
(2005)
"Die Parteienfinanzierung ist Teil des politischen Kampfes um die Macht", meint Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Arnim war Mitglied der vom Bundespräsidenten berufenen Parteienfinanzierungskommission. In einem Vortrag bei den 26. Bitburger Gesprächen in Bischofsgrün hat er verschiedene Vorwürfe, die gegen den Bericht der Kommission erhoben wurden, gekontert.
Nicht radikal genug
(1997)
Mit 35 ausgesorgt
(1997)
Meister der Raffgier
(2004)
Mehr Rechte für die Kinder
(2003)
Mehr Kontrolle notwendig
(2014)
Zur Bürokratiekritik gehört der Vorwurf, daß die Verwaltung wirtschaftlich oder sozial einflußreiche Bürger gegenüber sozial schwächeren Bürgern bevorzugt behandelt (Dehe 1980, S. 80). Der Verdacht vieler Bürger, daß man „gute Beziehungen“ haben müsse, um seine Interessen gegenüber der Verwaltung angemessen wahrnehmen zu können, trägt zusammen mit Vorschriftenflut, Undurchsichtigkeit administrativer Entscheidungsprozesse und dem stetigen Anwachsen staatlicher Aktivitäten zu dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit gegenüber dem Verwaltungsapparat bei. Im folgenden wird eine für staatliche und gesellschaftliche Großorganisationen typische Handlungsweise beschrieben, die von manchen unmittelbar Betroffenen als „unbürokratisch“ bezeichnet werden wird, die jedoch auf einer faktischen, gelegentlich auch rechtlichen Ungleichbehandlung der Bürger beruht.
Gegenstand dieser Untersuchung sind Entscheidungsweisen und Ursachenkomplexe in-formaler Verhandlungsprozesse, die im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Luftreinhaltung) die formale ‚Polizeiverfügung‘ teilweise abgelöst haben. Charakteristische Merkmale und Verbreitung informaler Verfahren und Entscheidungsmuster beruhen u.a. auf strukturellen Unzulänglichkeiten der ‚Polizeiverfügung’, ungenügenden Kontrollen und Sank-tionen, Konflikten zwischen Wirtschaftsinteressen und Belangen des Umweltschutzes sowie auf verwaltungsinternen Machtstrukturen, die der Durchsetzung von Umweltschutzbelangen entgegenstehen. Nicht zuletzt beeinflußt auch die Verwaltungsrechtsprechung das Bild in-formalen Verwaltungshandelns.
Abschließend wird versucht, die Untersuchungsergebnisse mit Hilfe organisationstheore-tischer Konzepte für andere Bereiche des Gesetzesvollzugs zu verallgemeinern. Dabei werden alle am Gesetzesvollzug teilnehmenden Akteure als Elemente eines zielgerichteten, formalen Handlungssystems (Gesetzesvollzugssystems) begriffen.
Härte zeigen
(2021)
Hundertfacher Rechtsbruch
(2011)
Fesseln für Selbstbediener
(1993)